Folter und andere Grausamkeiten

Aus: Sundine: Unterhaltungsblatt für Neu-Vorpommern und Rügen, 18. Band 1844
Autor: Redaktion - Sundine, Erscheinungsjahr: 1844
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Folter, Grausamkeiten, Geständnis, Verbrecher, Strafe, Räuberhauptmann
Der französische Jurist Claudius Le Brun erzählt: „Im Jahre 1588, als ich unter die Advokaten aufgenommen wurde, habe ich einen Räuberhauptmann von riesenmäßigem Wuchs auf der Folter einschlafen sehen. Die beiden großen Zehen wurden ihm abgerissen, ohne dass er ein Zeichen des Schmerzes von sich gab.

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Endlich verriet einer von seinen vier Spießgesellen, dass er Seife gegessen habe, welche die Kraft habe, die Nerven zu betäuben, und zugleich gab er das Gegenmittel an, nämlich Wein. Demnach ward der große Franz (so hieß der Räuberhauptmann) gezwungen, Wein zu trinken. Sofort erklärte er: „„Ich bin verloren!““ und ohne sich weiter zerren zu lassen, gestand er offen eine Unzahl von Mordtaten und Diebstählen, für welche er dann mit seinen Gesellen gerädert ward.“

Ein anderer Jurist, Binsfeld, tadelte die Grausamkeit, mit welcher gewisse Richter die Verbrecher foltern ließen, und lobte den Marsilius, dass er ein gelindes Mittel gefunden habe, um die Verbrecher zum Geständnis zu zwingen. Marsilius (sagt er) ließ den Angeschuldigten auf eine Bank zwischen zwei Henkern setzen und diese hatten nichts zu tun, als ihn Tag und Nacht wach zu halten. Wenn die zwei Henker müde waren, wurden sie durch zwei andere abgelöst. Verfiel der Angeschuldigte in Schlaf, so ward er sogleich durch heftige Schläge auf den Kopf wieder geweckt. Der kräftigste, hartnäckigste Verbrecher hielt dies nicht leicht länger als vierzig Stunden aus und durch dies sanfte Mittel ward er genötigt zu besinnen, was man von ihm wollte (!), — Ob nicht auch hier die Seife das Einschlafen möglich gemacht hätte?