Die Reorganisation des Ambulanzdienstes im Allgemeinen

Die eidgenössische Offiziersgesellschaft, welche sich mit denselben Fragen beschäftigt hatte, die „Eine Erinnerung an Solferino“ hervorrief, schrieb einen Konkurs aus über „die Reorganisation des Ambulanzdienstes im Allgemeinen“ oder über das Studium der Grundsätze der Militär-Chirurgie, wie sie in der eidgenössischen Armee Anwendung finden, über die einzuführenden Verbesserungen und über die erste, den Vermundeten zu widmende Pflege. Für den Verfasser der besten Denkschrift über diesen Gegenstand ist ein Preis ausgesetzt. Außerdem erscheint zu dem medizinischen Journal in dem eine regelmäßige Beilage unter dem Titel: „Beiblatt für Militärsanitätswesen; herausgegeben von Dr. T. Ruepp, Ambulanzarzt und eidgenössischer Sanitätsinstruktor.“ Dieses Blatt hat den Zweck, die schweizerischen Militärchirurgen in Beziehung auf die Arbeiten des schweizerischen Sanitätscorps im Laufenden zu erhalten, und die erste Lieferung enthält Aufklärungen und Einzelheiten über die Gebirgsambulanzen.

Die gemeinnützige Gesellschaft von Genf hat in ihrer Sitzung vom 9. Februar 1863 den Beschluss gefaßt, die in den Schlussbemerkungen des Buches „Eine Erinnerung an Solferino“ angeregten Gedanken in ernsten Betracht zu ziehen, nämlich die Bildung von Hilfsgesellschaften für die Verwundeten und die Zuteilung von freiwilligen Krankenwärterkorps zu den Armeen der kriegführenden Mächte schon bei Friedenszeiten.


Die Gesellschaft wird (durch eine Kommission, an welcher Herr General Dufour Teil nimmt) bei dem nächsten Kongresse der Wohltätigkeitsvereine, welcher im September 1863 in Berlin stattfindet, eine Denkschrift über diesen Gegenstand vorlegen. Sie wird darin den Wunsch aussprechen, daß der Kongreß diese Idee auf das kräftigste unterstützen, die öffentliche Meinung für sie einnehmen und überall die Regierungen um ihre Ansichten und um ihre Unterstützung angehen möge.

Die Neuenburger Gesellschaft zur Förderung der gemeinnützigen Wissenschaften hat der gemeinnützigen Gesellschaft von Genf ihr lebhaftes Interesse aussprechen lassen, das sie an dieser Frage und an der besonderen in Aussicht gestellten Prüfung nehme.

Die Personen, welche im Interesse des Zweckes, den sich der Verfasser gesetzt, irgend eine Mitteilung zu machen haben, sind gebeten, ihre Briefe, Schriften oder Dokumente zu adressieren an:

Monsieur Gustave Moynier, Président de la Société genevoise d'Utilité publique à Genève.

Diese Mitteilungen kommen auf demselben Wege auch in die Hände des Verfassers von „eine Erinnerung an Solferino“, welcher sie mit Dankbarkeit entgegennehmen wird.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Eine Erinnerung an Solferino (1859)