Abschnitt 5

Französische und Landweine wurden, wie bereits angedeutet, früher im Rathskeller gar nicht zugelassen und noch 1687, März 19, decretirte Senatus, es sei „ungebührlich“ Rheinwein und Franzwein aus einem und demselben Keller zu verzapfen, doch schon im Jahre darauf gestattete man dem Bürgermeister Lehmann, wie auch 1693 dessen Nachfolger, wenigstens rothe Französische Weine zu führen, zu welchem Ende man sich die Licentfreiheit für eine Ladung auswirkte. Dem dann folgenden Pächter Weltner, der im Neuen Hause Land- und Franz-Wein schenkte, waren letztere aber wieder im Keller verboten, bis Ludwig Roussel 1712 die ausdrückliche Erlaubniß erhielt, Frontignan und Picardan, Calvisson und Haut-Preignac, Pontac, sowie Champagner und Burgunder zu schenken, welche auch seinen Nachfolgern zu Theil geworden ist; Accise wurde für diesen Wein aber gezahlt. Nachdem dann 1775 das Verbot des Frankenweins für den Keller nicht weiter aufrecht gehalten wurde, ist in demselben nur noch der ordinäre Kornbranntwein zu zapfen untersagt.

Bis in das sechszehnte Jahrhundert hinein wird keine andere Bezugsquelle für den Wismarschen Keller genannt als Lübek, obschon es nicht unwahrscheinlich ist, daß man vordem, wenn auch nicht regelmäßig, so doch gelegentlich in Brügge und La Rochelle Südweine und Franzweine eingekauft hat. Auf Lübek deutet schon eine Schuldverschreibung der Weinherren vom Jahre 1341 für Hermen Greverade, die gewiß von einer Weinlieferung herrührt, und auch nach dem alten schenkeneide erscheint der Einkauf auf demselben Platze als das Gewöhnliche; aus der Zeit von 1479 bis 1483 sind sogar noch alle diejenigen bekannt - eine ansehnliche Reihe -, welche Wein von dort lieferten, und selbst Briefe mehrfach erhalten, welche sich auf diese Geschäfte beziehen 18).


Dieser von Lübek bezogene Wein wurde damals auf der Achse in Stücken oder Fässern von 3 Ohm 31 Stübchen bis 7 Ohm 31 Stübchen für eine Fracht von 2 M. 4 bis 4 M. 4, selten in Zulasten von 3 Ohm 3 Stübchen bis 4 Ohm 9 Stübchen oder in einzelnen Ohmen herübergebracht. Die Bot Malvasier von durchschnittlich 2 Ohm 36 Stübchen (2 O. 28 St. - 3 O. 35 St.) kostete an Fracht 1 M. 4 bis 2 M. 8. Romeyn wurde gleichfalls botweise und Bastert in einzelnen Ohmen bezogen. Hat der Schenke den Wein in Person eingekauft, so berechnet er noch 6 S. für Fuhrkosten und 1 M. 2 oder auch nur 1 M. an Zehrung. Stehende Unkosten bilden 8 oder 9 S., ein Mal auch 10 S. beim Rheinweine und 7 S. beim Malvasier für den Weinschröter, sowie 1 S. 4 bis 2 S. für die „Wächter“. In der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts hat man aber den Lübischen Markt verlassen und unmittelbar von Rheinländern, auch wohl Holländern, die den Wein zu Wasser anbrachten, gekauft, was ohne Zweifel schließlich auch mit den Anlaß zur Verpachtung an solche gab. Konrad Simbson, der letzte Schenke, kaufte schon persönlich am Rheine ein und die Pächter reisten bis in den Rheingau hinauf. So versorgte sich Herman Möller 1599 in Worms und Umgegend und Herman Dornkamp im Frühlinge 1608 im Rheingaue, 1628 erhielt die Stadt ein Fürschreiben vom Kaiser an Mainz, Trier, Köln und die Infantin, daß sie den Wein der Wismarschen möchten frei passiren lassen, und Jakob Gammelkern reiste 1630 zum Einkaufe nach Amsterdam. Wenn dann später der Bürgermeister Lehmann in Hamburg seinen Bedarf genommen hat, angeblich aus Vorsicht, da man direct bezogene Weine, wenn sie verdorben, nicht wohl zurückgeben könne, so ist dies eine Ausnahme gewesen und sein Nachfolger ließ 1695 wieder 25 Stück Wein im Rheingaue einkaufen. Dieser an Ort und Stelle erstandene Wein ging entweder den Rhein hinunter über Holland oder auf der Achse nach Münden und von da die Weser hinab und dann weiter durch den Sund; während des Krieges mit Christian IV. von Dänemark sind die Rheinweine aber ganz zu Lande anher gebracht. Hin und wieder bis in das vorige Jahrhundert hinein kamen auch Rheinische Kärrner, die einzelne Ohme geladen hatten und verkauften. Die Südweine kaufte man seit dem sechszehnten Jahrhunderte meist in Hamburg.

Ueber die Preise der Weine wissen wir wenig, aber mehr noch über die Einkaufspreise als über die Preise im Ausschanke. Die ersteren anlangend, so galt in Lübek

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Die in der zweiten Hälfte des sechszehnten Säculum [Tabelle]

von den Kölnern u. s. w. gekauften Weine kosteten zur Stelle

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Ferner

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Im Jahre 1685 forderte man in Hamburg für das Ohm Rheinwein 20 bis 28 Th.

Die Südweine anlangend, kostete Malvasier in Lübek

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und 1508 in Hamburg 13 S. Romyn galt 1481 in Lübek 4 S. 6 und Bastert 7 bis 8 S. Muscatel wurde 1568 in Hamburg mit 18 S. bezahlt, 1742 in Lübek das Oxhöft mit 96 M. und in demselben Jahre der Canarien-Sect in Hamburg das Anker mit 8 Th. 8 ggr.




18) Wir theilen zwei derselben als Proben alten Geschäftsstiles in Beil. II. und V. mit.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches E. E. Raths Weinkeller zu Wismar