Der Kampf.

Ihrem eigentlichen Zwecke nach sind die Gewerkschaften wirtschaftliche Kampfesorganisationen der arbeitenden Klasse. Der Hafenarbeiterverband hat den Zweck, die materiellen wie die geistigen Interessen seiner Mitglieder zu wahren und zu fördern. Dieser Zweck soll erreicht werden nach § 2 des Statuts durch:

a) strammes Zusammenhalten und gegenseitige Unterstützung in allen Lagen und Gefahren des Berufes, möglichste Beschränkung der Arbeitszeit, Beseitigung der Nacht- und Sonntagsarbeit unter Zugrundelegung eines den Bedürfnissen der Arbeiter entsprechenden Arbeitslohnes;


b) Anstrebung eines tüchtigen Rechtsschutzes und Sachverständigen-Beistandes zur Führung begründeter Rechtsfragen und Einführung von Wohlfahrtseinrichtungen;

c) kostenfreie Lieferung des Verbandsorganes.

Aus den schon eingangs erwähnten Gründen ist die Fluktuation mit ihren Begleiterscheinungen für die Erreichung des Zweckes das größte Hemmnis. Die notwendige Konzentration der Kräfte wird erschwert und die Kontrolle über die Mitglieder wird nahezu unmöglich gemacht. Nach der Niederlage im Februar 1897 hat der Verband ein geschlossenes Vorgehen auf der ganzen Linie auch nicht wieder unternommen. Die Vorstöße gegen das Unternehmertum wurden vielmehr von den einzelnen Mitgliedschaften geführt. Dennoch geschah das Vorgehen der Mitgliedschaften nicht auf eigene Faust, sondern im Einklang mit der Zentralleitung und unter ständiger Fühlung mit den übrigen Mitgliedschaften. Eine nach der andern trat hervor. Wirklicher Friede hat in dem vergangenen Jahrzehnt im Hamburger Hafen nie geherrscht. Es war eine kluge Taktik, eine wohlberechtigte Spekulation auf den Eigennutz des Unternehmers. Da immer nur ein Teil der Unternehmer betroffen wurde, suchten die andern zu vermitteln, um nicht durch einen Streik die günstige Geschäftslage zu erschüttern. Bei den Vermittlungen musste immer etwas, wenig oder viel, für die Fordernden abfallen. Das Vorgehen der Mitgliedschaften bewegt sich im allgemeinen nach vier verschiedenen Gesichtspunkten, wenn auch der § 2 des Statuts ihrer keine besondere Erwähnung tut.

Das unmittelbarste Streben der Gewerkschaft muss darauf gerichtet sein, sich die offizielle Anerkennung als Vertreterin der Arbeiterschaft zu gewinnen, um den Unternehmerverbänden ebenbürtig gegenüberzustehen. In engem Zusammenhange hiermit steht die Frage des Arbeitsnachweises. Das dritte Ziel ist die Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen, an welches sich dann viertens der Kampf gegen das Zwischenunternehmertum anschließt.

Den letzten Teil der praktischen Tätigkeit der Gewerkschaft bilden die Unfallunterstützung und das Arbeitersekretariat.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die sozialen Verhältnisse im Hamburger Hafen