Klub Amerika.

Während die Hilfskasse und die Invalidenkasse dem Einfluss und der Kontrolle der Gesellschaft unterworfen sind, ist der Klub Amerika unabhängig von der Linie. Die Mitgliedschaft dieser Kasse besteht durchgehend aus Kaiarbeitern, doch müssen es entweder Akkord- oder feste Hilfsarbeiter sein. Der Zweck der Kasse ist, den Mitgliedern bei Krankheit und Unglücksfällen Unterstützungen zu gewähren. Dieser alleinige Zweck wird noch besonders gestützt durch den § 2, der den Mitgliedern Diskussionen über Politik und Betrieb verbietet Der Eintritt kostet 50 Pfg., der Beitrag wöchentlich 10 Pfg. Wird der Beitrag nicht bezahlt, so erlischt das Anrecht auf Unterstützung, und es erfolgt nach 4 Wochen der Ausschluss aus der Kasse. Die Unterstützungen werden frühestens nach 13 wöchiger Zugehörigkeit zur Kasse in einer Höhe von 2 Mk. pro Tag für die Höchstdauer von 26 Wochen bezahlt in einem laufenden Jahre. Beim Todesfall eines Mitgliedes hat jeder Kassenangehörige 50 Pfg., bei dem Tode der Frau 25 Pfg. zur Unterstützung zu zahlen.

Der Vorstand wird auf 1 Jahr gewählt und setzt sich aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem Kassierer und zwei Schriftführern zusammen. Der Hauptkassierer haftet für das Kassenguthaben mit seinem ganzen Vermögen. Alle Abstimmungen erfolgen nach einfacher Majorität. Zum Austritt ist 14tägige Kündigung erforderlich. Man kann auch Mitglied der Kasse bleiben beim Austritt aus dem Dienst der Linie.


Die Mitgliederzahl ist verhältnismäßig gering und umfasst ca. 900 Arbeiter.

Von stark hemmenden Einfluss auf das Wachstum dieser jungen Kassen ist die lebhafte Gegenagitation des Hafenarbeiterverbandes. Dagegen muss sich die Linie wehren. Der Arbeiter ist z. B. offiziell nicht gezwungen der Arbeiterinvalidenkasse beizutreten, doch wird insofern ein Druck auf ihn ausgeübt, als das Aufrücken in die höheren Lohnklassen von seinem Beitritt zur Kasse abhängig gemacht wird. Aus diesem Grunde und weil sowohl in der Hilfskasse, wie in der Arbeiterinvalidenkasse der Arbeitsvertragsbruch mit dem Verlust der Beitragssumme verbunden ist, hat die Linie Aussicht, eine größere Zahl zuverlässiger Arbeiter enger an den Betrieb anzuschließen. Ob dieser Anschluss auf die Dauer der Bildung eines festen Arbeiterstammes gleichkommen wird, muss vorläufig dahingestellt sein bleiben, da die Neuheit der Einrichtungen bei den eigenartigen Verhältnissen des Hamburger Hafens keinen sichern Schluss gestattet, im wesentlichen hängt der Erfolg dieser Taktik von dem Gange der gewerkschaftlichen Bewegung ab. Gelingt es den Unternehmern die Arbeiterorganisationen auch künftig im Zaume zu halten, so wird bei dem hohen Lohnangebote es ihnen an den gewünschten Arbeitskräften nicht fehlen. Sollte es aber auch im Hamburger Hafen einst zur Wendung kommen und Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem Boden der Tarifgemeinschaft stehen, dann ist die Existenz dieser Kassen unmöglich. Vorläufig trägt die Existenz dieser Kassen wohl nicht wenig zur Erhöhung der Spannung zwischen den Organisationen der Unternehmer und Arbeiter bei.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die sozialen Verhältnisse im Hamburger Hafen