Auswahl der Arbeitskräfte.

Bevor der Unternehmer zum Kontraktsystem übergeht, hat er noch zwei andere Wege, um sich mit der Arbeiterschaft auseinander zu setzen. Diese beiden Möglichkeiten sind die Auswahl der Arbeitskräfte und der Lohnvertrag.

Die Auswahl der Arbeitskräfte wird auf zweierlei Art betrieben, durch die Einstellung von Lehrlingen und durch den Arbeitsnachweis.


Die Lehrlingsfrage tritt für den Betrieb des Hamburger Hafens vollständig in den Hintergrund. In den meisten Fällen ist die Arbeit ungelernte, reine Muskelarbeit, die Einstellung eines Lehrlings also ausgeschlossen. Die Ewerführerei, die als Schiffergewerbe Gelegenheit zum Anlernen von Lehrlingen bietet, macht davon ebenfalls immer weniger Gebrauch wegen der damit verbundenen Verantwortlichkeit. Diese Abneigung wird noch verschärft durch die Chikanierung seitens der Gewerkschaft, welche in der minderbezahlten Lehrlingsarbeit eine Konkurrenz für den Vollarbeiter sieht.*) Um allen Reibereien aus dem Wege zu gehen, stellt der Arbeitgeber entweder gar keine Lehrlinge ein, oder er nimmt statt dessen sogenannte jugendliche Arbeiter, die mit der leichteren Arbeit beschäftigt werden. Die Heranziehung tüchtiger Arbeiter durch einen festen Lehrlingsstamm ist im Hamburger Hafen durchweg nicht möglich.

*) Protokoll der Ewerführer.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die sozialen Verhältnisse im Hamburger Hafen