Die soziale Stellung und wirtschaftliche Tätigkeit der Juden vom Ausgang des Altertums bis zum Beginn der Kreuzzüge. I. Abschnitt. Die Juden im ausgehenden Altertum.

Aus: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden im Mittelalter und und der Neuzeit
Autor: Caro, Georg Dr. (1867-1912) Professor, Historiker und Publizist, Erscheinungsjahr: 1908

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Themenbereiche
Enthaltene Themen: Juden, Judentum, Wirtschaftsgeschichte, Mittelalter, Israel, Neuzeit, Kriegervolk, Völkergemisch, Religionsgemeinschaft, Tempel, Hohenpriester, Kampfplatz für Araber, Perser, Kreuzfahrer und Türken, Schicksale, Palästina, Zuwanderung
I. Eine tiefe Kluft scheidet nach der herkömmlichen Anschauungsweise das Altertum vom Mittelalter. Das stolze Reich der römischen Cäsaren ist in den Staub gesunken, wilde Barbaren haben die blühenden Städte zerstört und mit der Schärfe des Schwerts die Bewohner dahingerafft. Künste und Wissenschaften verfielen, während neue Staaten und neue Völker auf dem mit Blut getränkten Boden erwuchsen. Die neue Welt, die sich auf den Ruinen erhob, scheint von der alten so gänzlich verschieden wie ein gotischer Dom von einem griechischen Tempel. Und doch gibt es in der Welt keine plötzlichen Übergänge. Der Abstand mag ungeheuer erscheinen, wenn man jeweils nur die Zeitpunkte vergleicht, an denen die charakteristischen Züge der Epochen zu voller Durchbildung gelangt waren. Die Welt sah ganz anders aus im Zeitalter Gregors VII. und der Kreuzzüge denn elf Jahrhunderte früher, als Augustus über den befriedeten Erdkreis waltete; aber nicht unvermittelt hat der Umschwung in Staats- und Gesellschaftsordnung, in geistiger und materieller Kultur sich vollzogen. Bei aufmerksamer Betrachtung der Jahrhunderte, die mitten inne liegen zwischen den Höhepunkten der Entwicklung, zeigt sich vielmehr, wie so ganz allmählich die beiden großen Perioden der Weltgeschichte in einander übergegangen sind, so unmerklich, dass erst viel später lebenden Geschlechtern der Sturz des Alten voll zum Bewusstsein kam. Hat es doch nach der Entthronung des letzten Kaisers von Westrom noch fast ein Jahrtausend gedauert, bis man die Erkenntnis gewann, das Römerreich sei tot und begraben, während das Mittelalter an sein ununterbrochenes Fortbestehen glaubte und die Reihe der Kaiser von Caesar und Augustus über Justinian und Karl den Großen bis herab auf die Habsburger fortzählte.

Das ungeheure Ereignis der Völkerwanderung hat den ideellen Zusammenhang des universalmonarchischen Gedankens nicht unterbrochen. Die Niederlassung germanischer Stämme auf dem Boden römischer Provinzen hat auch in den wirtschaftlichen Verhältnissen keine grundstürzenden Umwälzungen nach sich gezogen. Der Abstand zwischen ausgehendem Altertum und beginnendem Mittelalter war auf dem Gebiet des Wirtschaftslebens nicht so erheblich, als man wohl meinen mag. Bestehen blieben vor allem die soziale Bedeutung des Großgrundbesitzes und die Organisation der landwirtschaftlichen Arbeit. Der für das Mittelalter charakteristische Zusammenhang zwischen dem Eigentum am Boden und der Herrschaft über die Person seiner Bebauer ist älter als Lehenswesen und germanische Staatengründungen. In der späteren römischen Kaiserzeit entstanden, haben die feudalen Institutionen Namen und Formen geändert, aber nicht ihr Wesen und ihren bestimmenden Einfluss auf die Gliederung der Gesellschaft. Es sind das Momente, deren Erkenntnis für die Würdigung der wirtschaftlichen Stellung der Juden im Römerreich unerlässlich ist.

Großgrundbesitzer waren die Mitglieder des Senats in Rom, der hocharistokratischen Körperschaft, die ihr Ansehen unter den Kaisern behauptete, weil in ihr nur hervorragend begüterte Männer Aufnahme fanden. Vornehmlich aus Grundbesitzern setzten sich auch die Senate der Munizipalstädte zusammen, die Kurien, denen als Dekurionen oder Kurialen die größeren Grundbesitzer des Stadtgebiets, die Possessoren, angehörten. Reichsadel und Stadtadel bezogen ihre Einkünfte vorzugsweise aus landwirtschaftlich nutzbarem Besitztum. Eigentliche Landwirte, selbsttätige Leiter von Gutsbetrieben, sind jedoch weder die Senatoren noch die Possessoren gewesen. Jene, an Rom gefesselt durch die Pflichten ihres Standes, residierten in ihren Stadtpalästen, umgeben von den zahllosen Scharen der Sklaven und Klienten, wenn sie es nicht vorzogen, die frischere Landluft auf prunkvoll ausgestatteten Villen zu genießen. Ebenso waren die Possessoren Stadtbewohner; die Bewirtschaftung der Landgüter überließen sie Verwaltern, Sklaven und Pächtern.

Bereite in der späteren Kaiserzeit hatte sich, zumal in Provinzen wie Gallien und Nordafrika, wo der Großgrundbesitz überwog, ein eigentümliches Wirtschaftssystem herausgebildet, das umfangreicheren Eigenbetrieb des Gutsherrn mit dienst- und abgabepflichtigen bäuerlichen Kleinbetrieben zu einer organischen Einheit verband, ganz ähnlich wie das auf den frühmittelalterlichen Fronhöfen und den ostelbischen Rittergütern jüngerer Zeiten der Fall war. Die ältere, ausschließlich auf Sklavenarbeit beruhende Plantagenwirtschaft der Römer, die ihr nächstes Analogon in den Baumwollpflanzungen der nordamerikanischen Südstaaten gefunden hat, war im 4. Jahrhundert bei der geringen Ergiebigkeit der unfreien Arbeit und dem zunehmenden Mangel an unfreien Arbeitskräften verschwunden; aber die herrschaftlichen Betriebe wurden nicht aufgelöst; es fanden in ihnen, so weit die Sklaven nicht ausreichten, vertragsmäßig ausbedungene Dienstleistungen (Fronden) von Pächtern oder Kolonen Verwendung. Das Landgut, die Villa im späteren Sinne des Wortes, häufig nach dem Besitzer benannt und selbst bei massigem Umfang kaum kleiner als eine ganze Dorfgemarkung, zerfiel in zwei Teile. Auf dem Hofe saß der Verwalter und bestellte von dort aus für Rechnung des Herrn den unmittelbar zugehörigen Boden mit Hilfe eines Personals von Sklaven und unter Heranziehung der von den Kolonen zu verrichtenden Fronden. Der andere Teil, in Parzellen zerlegt, wurde von den Kolonen im Kleinbetriebe bewirtschaftet. Nicht in sämtlichen Landschaften des Römerreichs war diese Kombination von Sklaven- und Pächterwirtschaft gleichmäßig verbreitet und durchgebildet; überall aber ging der grundbesitzende Bauernstand zurück; durch Schulden erdrückt, von den Reichen ausgekauft, gerieten die kleineren Landwirte in Abhängigkeit. Die Masse der ländlichen Bevölkerung bestand schließlich aus Kolonen und Sklaven. Es kam auch nicht selten vor, dass der Herr, statt die ganze Arbeitskraft des Unfreien für seinen Eigenbetrieb zu verwenden, ihm ein Stück Land gegen Entrichtung von Abgaben und Diensten zu selbständiger Bewirtschaftung gleich wie einem Kolonen überließ.

Abschluss und Konsistenz gewann die Agrarverfassung der späteren Römerzeit durch staatliche Maßnahmen. Die Kolonen wurden an die Scholle gefesselt; sie verloren die Freizügigkeit. Mit ihrer gesamten Nachkommenschaft sollten sie für immer dem Gutsbezirk angehören, dem sie in den Steuerlisten zugeschrieben waren. Auf einem fremden Gut neue Pachtungen zu suchen, war ihnen nicht mehr erlaubt. Wer einen flüchtigen Kolonen aufnahm, musste ihn auf Anforderung dem früheren Herrn ausliefern und für die Zwischenzeit die schuldigen Steuern nachzahlen. Anderseits durfte freilich auch der Herr die einmal festgesetzten Leistungen des Kolonen nicht willkürlich erhöhen. Das ganze Verhältnis nahm einen stabilen Charakter an. Mit der von Kaiser Konstantin dem Großen durchgeführten erblichen Bindung war die für das Mittelalter so bedeutsame Hörigkeit der Landbevölkerung begründet.

Die erbliche Bindung teilten im sinkenden Römerreich die Bauern mit anderen Gesellschaftsklassen. Nur durch äußersten Zwang konnte der dem Untergang entgegeneilende Staat sein Dasein fristen. Er brauchte Soldaten, um von den Grenzen die anstürmenden Barbaren abzuwehren; um den Unterhalt der Soldaten zu bestreiten, konnte er der Steuern nicht entbehren. In den Stadtbezirken, in die das Reich sich gliederte, hatte die vornehmste Körperschaft, die Curie, für die richtige Aufbringung der Steuern zu sorgen; aber wie konnten die Dekurionen ihren Verpflichtungen nachkommen, wenn von den Landgütern die Bebauer sich entfernten, um dem vereinten Druck der staatlichen und grundherrlichen Lasten zu entgehen! So wurde den Kolonen der Abzug untersagt, so wurden aber auch ihre Herren, die Possessoren, an die Kurien gefesselt. Zahlreiche Verordnungen schnitten ihnen selbst und ihren Erben jeden Ausweg ab, sich der Erfüllung der kurialen Obliegenheiten zu entziehen. Sie mussten die städtischen Ehrenämter der Reihe nach bekleiden und die damit verbundenen Lasten tragen; mit Person und Vermögen hafteten sie für den Eingang der staatlichen Steuern. Im Vergleich zur Bürde des Dekurionats erschien die ihm zustehende Würde den Reichen nicht mehr begehrenswert. „Wenn man dich zum Ratsmitglied vorschlägt, so suche dir lieber die Jordanwüste zum Nachbar", sagte Rabbi Jochanan, schon ehe noch die Kurien zu einer erblichen Zwangsanstalt geworden waren.

Den gleichen Charakter strengster Gebundenheit wie die Kurien haben in der Spätzeit die niederen städtischen Körperschaften angenommen. Die Handwerker, die für den Bedarf des Heeres arbeiteten, die Gewerbetreibenden, denen die Versorgung der Hauptstädte mit Lebensmitteln oblag, die Unterbeamten der Reichsbehörden, die Soldaten selbst wurden erblich mit ihrem Berufe verknüpft. Einem jeden war von der Geburt an sein künftiger Platz auf der sozialen Stufenleiter angewiesen. Nur der Kaiser konnte Ausnahmen statuieren, indem er die honorati durch Verleihung wohlklingender Titel und wertvoller Vorrechte auszeichnete.

Wie ein letzter, verzweifelter Versuch, die römische Staats- und Gesellschaftsordnung gleichsam in mumienhafter Erstarrung zu konservieren, erscheinen die gewaltsamen Maßnahmen, den Äckern die Bebauer, der Industrie die Arbeiter und dem Fiskus die steuerkräftigen Grundbesitzer zu erhalten; aber alle Zwangsmittel beschleunigten nur immer den Rückfall in primitive Wirtschaftszustände. Die hochentwickelte Geldwirtschaft des Altertums war bereits den Stürmen des 3. Jahrhunderts erlegen. Im Gefolge der Niederlagen an den Grenzen und der Usurpationen im Inneren, der Verwüstung blühender Provinzen durch die Barbaren und der Bürgerkriege zwischen den Nebenbuhlern um das kaiserliche Diadem suchte eine Wirtschaftskrisis das Reich heim, von deren verheerenden Wirkungen selbst die Folgen des dreißigjährigen Krieges nur ein schwaches Abbild gewähren. Nicht der Grundbesitz wurde am schwersten betroffen; der vom Kampfgetümmel zertretene Acker brachte wieder Früchte hervor, sobald sich nur kräftige Arme fanden, die ihn bestellten; aber das bewegliche Kapital schrumpfte zusammen, als die gesetzliche Währungsmünze binnen weniger Jahrzehnte neunzehn Zwanzigstel ihres Edelmetallgehalts einbüßte, und doch die Kupferstücke mit geringem Silberzusatz, denen ein künstliches Verfahren das Aussehen von Silbermünzen verlieh, für vollwertig genommen werden mussten. Ordnung in den Währungsverhältnissen vermochten Diokletian und seine Nachfolger einigermaßen wiederherzustellen, dem Geld konnten sie seine Rolle als Wertmaßstab und Austauschmittel aller Sachgüter nicht zurückgeben. Im staatlichen Finanzwesen selbst fand das Herabsinken zu naturalwirtschaftlichen Zuständen Ausdruck und Anerkennung. Die Grundsteuer wurde nicht mehr in Geld, sondern in Naturalien entrichtet, die in Magazinen angesammelt unmittelbar zum Unterhalt von Heer und Beamten dienten. Von der Anweisung der staatlich Besoldeten auf Anteil am Ertrag des Bodens bis zur Überweisung des Bodens selbst, statt des Soldes war nur ein kleiner Schritt, den das beginnende Mittelalter tun sollte.

In Zusammenhang mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung müssen Handel und Industrie der römischen Spätzeit erheblich an Umfang und Bedeutung abgenommen haben. Es begann die Selbstgenügsamkeit der Einzelwirtschaft, die man zu Unrecht als Kennzeichen des Altertums überhaupt angesehen hat, die aber um so stärker in den Vordergrund trat, je mehr das Geld seine Rolle als Vermittler des Güterumsatzes verlor. Die landwirtschaftlichen Betriebe, zumal die größeren, arbeiteten zunächst für den eigenen Bedarf des Herrn; mit dem, was sie produzierten, bestritt er seinen Unterhalt, den seines Hausgesindes und die Betriebskosten in natura; nur die Überschüsse, soweit sie nicht als Steuern an den Staat abgeführt wurden, gelangten zum Verkauf. Um die Betriebskosten zu verringern, haben es schon in der Epoche der Plantagenwirtschaft die scharf rechnenden Römer für zweckmäßig erachtet, die notwendigsten gewerblichen Arbeiten auf den Gütern selbst verrichten zu lassen, durch Sklaven, die sich wenigstens auf die einfacheren Handwerke verstanden. Später gehörte der unfreie Handwerker notwendig zum Personal der herrschaftlichen Villa, während Sklavinnen in den Frauenhäusern mit Spinnen und Weben Beschäftigung fanden. Die Gutswirtschaften deckten also aus sich selbst den eigenen Bedarf an Lebensmitteln für den Unterhalt der zu den Höfen gehörigen unfreien Arbeitskräfte und an Industrieprodukten. Der Sklave aß das Brot, zu dem das Korn auf dem Acker des Herrn gebaut war, und kleidete sich in die auf dem Hofe des Herrn gefertigten Gewebe. Lohn wurde ihm nicht zuteil, so wenig wie dem Kolonen für den schuldigen Frondienst. Der Betrieb erforderte demnach in allen wesentlichen Stücken keine Auslagen an Bargeld, und er brachte verhältnismäßig wenig Einnahmen in bar, weil vieles von den Erzeugnissen unmittelbar wieder Verwendung fand. Damit war seine Abhängigkeit vom städtischen Markt eine sehr lockere geworden. Die großen Güter lieferten wenig Waren für den Verkauf und sie sahen sich noch weit weniger auf den Einkauf angewiesen. Für Handwerk und Handel musste die Ausdehnung des Großgrundbesitzes verhängnisvoll werden. Die Latifundien haben nicht nur den italienischen Bauernstand entwurzelt, sie haben auch in der späteren Kaiserzeit die Verödung der Städte herbeigeführt. Das selbständige Gewerbe, des Absatzes an eine kaufkräftige Landbevölkerung beraubt, musste verkümmern; für den städtischen Handwerker schwand der Nahrungsspielraum, da die großen Gutsbezirke seiner nicht bedurften und die armseligen Kolonen ihm wenig abnehmen konnten.

Der Handel verlor seinen einträglichsten Zweig, die Vermittlung des Verkehrs mit Massenprodukten, mit den Gegenständen des täglichen Bedarfs. Für die an Einwohnerzahl zurückgegangenen Städte genügte die Zufuhr aus der näheren Umgebung, die sie ohne Dazwischenkunft des Großhandels beziehen konnten. Dem Kaufmann, so weit er nicht Kleinkrämer war, blieb nur der Vertrieb von hochwertigen Luxusartikeln vorbehalten, deren Abnehmer er unter den wenigen, zahlungsfähigen Reichen zu suchen hatte. Auch dieses begrenzte Gebiet genügte, dem Handel, selbst in den schlimmsten Zeiten der Völkerwanderung, einige Regsamkeit zu bewahren. Der Warenaustausch zwischen Osten und Westen ist niemals vollständig unterbrochen worden; die Edelsteine und Spezereien des Orients erschienen den kriegsgewohnten Germanen kaum minder begehrenswert als den verweichlichten Römern. Die neue Hauptstadt des Reichs, Konstantinopel, von Kaiser Konstantin an Stelle des griechischen Byzanz errichtet, wurde dank der Gunst ihrer Lage ein Mittelpunkt des Welthandels, wie die alte Hauptstadt nie gewesen war; denn nur durch seine gewaltige Konsumkraft hatte Rom die Warenbewegung beeinflusst; es zog die Produkte des ganzen Erdkreises an sich, um sie zu verbrauchen, während Konstantinopel zugleich ein Stapelplatz wurde, ein Weltmarkt, der dem Abendland die Produkte des Orients und die kostbaren Erzeugnisse eigener Industrie lieferte. Die Seide, einst buchstäblich mit Gold aufgewogen, so lange der Rohstoff aus dem fernen China auf dem weiten Landwege quer durch das Innere Asiens bezogen werden musste, gelangte in Konstantinopel zu vielfältiger Verarbeitung, seit unter Justinian die Zucht der Seidenraupe ihres Geheimnisses entkleidet war; die prächtigen, in staatlichen Fabriken hergestellten seidenen Gewänder erhöhten den Glanz des Kaiserhofes und bildeten einen viel begehrten Exportartikel.

Im wesentlichen gehört die kommerzielle Entwicklung Konstantinopels bereits der Epoche an, als das römische Reich, nach Verlust der lateinischen Provinzen des Westens auf den griechischen Osten beschränkt, sich in das byzantinische umwandelte. Es ist überhaupt der Osten, die Stätte alter hellenistischer Kultur, niemals so tief gesunken wie der Westen, dem großenteils erst von den Römern die Kultur der Antike spät und oberflächlich übermittelt worden war. Der allgemeine Rückgang verstärkte gerade das wirtschaftliche Übergewicht der gewerbefleißigen und handeltreibenden Ostküsten des Mittelmeers, das bereits in besseren Zeiten sich stets geltend gemacht hatte. Mit dem städtischen Leben blieben in Kleinasien, Syrien und Ägypten die industrielle Tätigkeit der Bewohner und der Warenaustausch ungleich reger als in den der Naturalwirtschaft anheim gefallenen Provinzen des Okzidents, Gallien, Spanien und selbst Italien.

In einer Beziehung hat der Handel vom Altertum an bis tief ins Mittelalter hinein seinen Charakter kaum merklich verändert, in der technischen Form des Betriebes, die eine rein persönliche war und blieb. Unstäten Fußes durchstreifte der Kaufmann die Länder von den Nebeln des Rheins bis zu der brennenden Sonne der Wüste. Er kaufte die Waren an ihrem Ursprungsort oder doch auf Märkten, zu denen sie von Produzenten oder Zwischenhändlern gebracht wurden, und begleitete den Transport der erstandenen Vorräte persönlich nach dem Ort der Bestimmung, wenn er es nicht vorzog, unterwegs sie loszuschlagen und neue einzukaufen, um so durch beschleunigten Umsatz sein Kapital rascher zu vermehren. Das Lieferungs- und Speditionsgeschäft konnte sich schon bei dem Fehlen einer regelmäßigen Beförderung von Gütern und Briefen — die römische Post diente nur staatlichen Zwecken — wenig entwickeln. Nicht von der Schreibstube aus, sondern im Umherziehen besorgte der Kaufmann die Warenvermittlung. Nun musste freilich nicht ein jeder auf Reisen gehen, der Anteil am Handelsgewinn nehmen wollte. Das Altertum kannte Spekulationsgeschäfte, die es dem Kapitalisten ermöglichten, ruhig zu Hause zu bleiben und doch von der Preisdifferenz zwischen Ein- und Verkauf Nutzen zu erlangen. Beim Darlehen auf See- oder Landgefahr (foenus nauticum) trug der Gläubiger mit dem Schuldner das Risiko des Verlustes der Waren, in denen die vorgeschossene Geldsumme angelegt wurde, auf der See- oder Landreise und erhielt dafür einen um das doppelte bis dreifache höheren Zins (24 — 36%) als den für gewöhnliche Darlehen gesetzlich erlaubten. Juristisch anders Konstruiert, aber in der ökonomischen Wirkung sehr ähnlich, war der später, im Mittelalter, mehr übliche Gesellschaftsvertrag (commenda oder accomenda); er gab dem zu Hause bleibenden Gesellschafter Anteil am Handelsgewinn, den der reisende Genosse mit dem ihm anvertrauten Kapital erzielte.

Afrika Sklavenfang

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Roemischer Sklavenmarkt

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Sklaven, ihrem Schicksal überlassend

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Sklavenhalter mit seinen Frauen und Kindern

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Sklavenhalter und Sklave

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Sklavenmarkt 1

Sklavenmarkt 1

Sklavenmarkt (2)

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Sklavenmarkt (3)

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Sklavenmarkt der Seeräuber

Sklavenmarkt der Seeräuber

Sklavenmarkt in Rom

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Sklavenmarkt

Sklavenmarkt

Sklavenmarkt in der Antike

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Ein schwarzer Scheich.

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Blick auf Tunis, am Ende der Karawanenstraße.

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arabisches Ehepaar auf der Reise

arabisches Ehepaar auf der Reise

arabischer Karawanenführer

arabischer Karawanenführer

arabische Frauen

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arabischer Straßenbäcker

arabischer Straßenbäcker

auf dem Kamelmarkt

auf dem Kamelmarkt

Hause-Krieger zu Pferde

Hause-Krieger zu Pferde

Eseltreiber

Eseltreiber

Faßtransport

Faßtransport

Straßenhändler

Straßenhändler

Karawane vom Sandsturm überrascht.

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Karawane auf einer Wanderdüne.

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Karawane bei der Rast

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Karawane auf dem Weg

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Jerusalem from the Mount of Olives

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Mosque at Hebron

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Forecourt of the Holy Sepulchre.

Forecourt of the Holy Sepulchre.

Mosque of Omar.

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The Cypresses of the Garden of Gethsemane.

The Cypresses of the Garden of Gethsemane.

The Rock-Cut Tombs of the Valley of Jehoshaphat.

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