Der Kapitalzins.

In diesem Worte liegt auch für die moderne Volkswirtschaft der größte Zankapfel, der Streit zwischen:

Besitz und Nichtbesitz,
beweglichem und unbeweglichem Besitz,
Besitzrente und Arbeitslohn,
Stoffkapital und Geldkapital,
öffentlichem und Privatinteresse.


Nur durch scharfe Auseinanderhaltung der verschiedenen Kräfte, die hier mitspielen, ist eine Klärung möglich.

Zunächst ist festzustellen, dass das Stoffkapital (Rohstoff, Halb- und Ganzprodukt, Hilfsmittel wie Maschinen, Werkzeuge u. s. w.) einen früheren Aufwand an Natur- und Arbeitskraft verkörpert und während der Dauer eines neuen Produktionsabschnittes eine spezifische Tätigkeit nach zwei Richtungen entwickelt. Es hält den bisherigen Aufwand als technische, für dauernde oder vorübergehende Nutzleistungen wirksame Kraft derart gebunden, dass unter dem Zugang neuer Arbeit Neues und zwar Besseres — ein Mehrwert — entstehen kann und es gewährt für die neue Arbeit die zeitliche Grundlage durch Aufspeicherung der nur allmählich eintretenden Arbeit, so dass der erste Arbeitstag als Grundlage für den zweiten u. s. w. dienen, und die Arbeit trotz der Unterbrechung der Arbeitszeit eine zusammenhängende Leistung bilden kann. Kurz: jedes Stoffkapital enthält ein Nutzelement, das sich in der eigenen Betätigung brauchbarer Kräfteleistung äußert und in dieser objektiven Mitwirkung bei der Erzielung eines Mehrerfolgs nach Menge und Güte in einer neuen Produktionsperiode liegt die Begründung des Kapitalzinses, d. h. des Anteils des Stoffkapitals an dem nach der neuen Produktionsperiode sich ergebenden Wert des Produkts. Völlig verschieden von dieser objektiven Seite ist die subjektive Frage, wer Besitzer des Kapitals und dementsprechend Empfänger des Kapitalzinses sein soll. Hiernach ist zunächst die kommunistische Arbeitstheorie ein Irrtum, wonach die Arbeit allein Wert schaffe und der Kapitalzins ein widerrechtlicher Abzug am Arbeitslohn sei.

Wenn von zwei Unternehmungen bei gleicher Arbeitsleistung die eine mittelst der Maschine das Doppelte eines anderen maschinenlosen Betriebs erzielt, so ist der Mehrerfolg unzweifelhaft das Ergebnis des in der Maschine wirkenden Stoffkapitals, fließt also nicht aus der Tätigkeit des Arbeiters, sondern aus einer getrennten Quelle. Auch unter einer kommunistischen Ordnung könnte der einzelne einen Lohn nur im Verhältnis seiner Leistung zu derjenigen der übrigen Arbeiter beziehen; der Kapitalertrag müsste an die Gemeinschaft fallen als Trägerin der Kapitalbildung und Verwaltung zum Zwecke der Verteilung als Dividende oder zur Ausleihe an einzelne, was gleichfalls nur gegen Zins geschehen könnte. Und gerade hier erweist die Frage: Nach welchen Grundsätzen soll die Verteilung dieses selbständigen Gewinns oder die Ausleihe in gerechter Weise erfolgen, die Unmöglichkeit einer kommunistischen, in jeder Form auf mechanische Organisationen und Willkürordnungen angewiesenen Lösung. Der einzige Weg, auf dem eine organische Verteilung des Produktionsertrags zwischen Zins und Lohn nicht nur innerhalb der einzelnen Produktionsstufen und Generationen, sondern auch zwischen denselben sich ermöglichen lässt, ist die Zulassung des privatrechtlichen Kapital-Erwerbs und Besitzes und die Übertragung der Auseinandersetzung auf ein freies Übereinkommen zwischen Besitz und Arbeit nach Gerechtigkeit und unter Ausschluss von Vorrecht und Herrschaft auf beiden Seiten. Der Einwand, dass hierdurch die Okkupation als Urgrund des Kapitalbesitzes anerkannt werde, kann nicht abschrecken. Die erste Besitzergreifung von Grund und Boden war eine wirtschaftliche Notwendigkeit und der erste Zins, sofern nicht Rechte anderer verletzt wurden, eine Prämiierung der Tüchtigkeit. Welchen Anspruch sollte der Arbeiter der zweiten Generation auf diesen Prämienbesitz haben, da dieser nicht durch seine Arbeit entstanden ist? Dass die Rechtsentwicklung vielfach durch Gewaltakte unterbrochen wurde, ist kein Gegenbeweis.

Die wirtschaftliche Notwendigkeit ist der innere Grund für die Zulassung des Kapitalzinses als Einzelrecht, gleichzeitig aber auch für die Forderung, dass dieses Recht bei der Auseinandersetzung nicht zur Beschränkung des der Arbeit gebührenden Lohnes ausgenutzt werden darf. Hiermit zerfallen auch die Versuche, die subjektive Berechtigung des Kapitalzinses aus dem Genussverzicht des Besitzers oder aus seinem Risiko des Kapitalverlustes abzuleiten 5). Ganz unhaltbar vom Standpunkt der persönlichen Freiheit ist die Auffassung, dass die Kapitalbesitzer den Zins als Funktionäre der Gesamtheit für die Bildung und Beschäftigung des nationalen Produktionsmittelfonds, die Arbeit der Sammlung und Verwendung des Kapitals, die Spar- und Disponiertätigkeit beziehen. Entweder ist diese Oberherrschaft ein Hirngespinst ohne praktische Bedeutung oder sie wird tatsächlich ausgeübt, dann tötet sie eine der wichtigsten Kräfte der persönlichen Freiheit, die persönliche Unternehmungslust, diese Triebkraft der ganzen Produktionsbewegung. Zwischen Mutlosigkeit und Wagehalsigkeit entsteht nach einer mehr oder weniger kenntnisreichen und leidenschaftslosen Abwägung der Chancen die mit der Übernahme des alleinigen Risiko verbundene Tat des Unternehmers.

So viele Missbräuche sich auch in der Unternehmertätigkeit finden, das eine steht fest, dass der Unternehmer seine Existenz ganz oder zum Teil einsetzt, und dass in solchem persönlichen Eintreten für noch nicht Anerkanntes und Ungewisses ein Opfer liegt, das Anerkennung verdient. Gleichviel, ob der Kapitalbesitzer durch Vorausvereinbarung eines bestimmten Lohnes den Arbeiter auf einen festen Satz oder der besitzlose Arbeiter durch Leihe des Kapitals den Kapitalbesitzer auf einen festen Betrag, den Leihzins beschränkt, in beiden Fällen geht das Risiko des Erreichens dieses Abfindungssatzes auf den Abfinder allein über. Für diese spekulative, sich auf eine Art von Versicherungstätigkeit zuspitzende Arbeit hat der Unternehmer Anspruch auf einen Arbeitslohn, den sogenannten Unternehmergewinn, dessen prinzipielle Stellung in der Auseinandersetzung über die Teilung des Produktionsbetrages zwischen Kapital und Arbeit scharf abgegrenzt werden muss. Wer einen selbständigen Unternehmergewinn als Prämie für die genaueste Befolgung eines Gesetzes der geringsten Kosten und des höchsten Nutzens zu rechtfertigen sucht und dem egoistischen Bestreben des Unternehmers, die sog. Selbstkosten auf den niedrigsten Satz zu halten, das Wort redet, proklamiert die Belastung der Produktion mit einer ständigen Unternehmerprovision als Regulator der Einkommensverteilung zwischen Arbeit und Kapital. Gegenüber solchen Prioritätsansprüchen hat sich in dem modernen Wirtschaftssystem bereits die Auffassung durchgerungen, dass das in allgemeinen Gründen der Ungewissheit ruhende Risiko bei der Abfindung nicht einer Seite allein zufallen darf und dass es mit der persönlichen Freiheit nicht vereinbar ist, einen sog. Gebrauchswert der Arbeit, d. h. ihren wirklichen Nutzungswert in Gegensatz zu einem sog. Kostenwert und Kaufreis der Arbeit, d. h. dem vorausbedungenen Lohnsatz zu bringen. Der Letztere ist nur ein Teil des Gebrauchswertes, mit dem er in organischer Verbindung steigen und fallen muss.

In der Anerkennung des Satzes, dass jedes Lohnabfindungssystem den Anspruch des Arbeitslohns auf Wechselbeziehung mit dem Ertrag zugrunde legen muss, liegt ein bedeutender Fortschritt 6). Trotz der unentbehrlichen Unternehmertätigkeit sind hiernach die Bewegungen des Produktionsertrages bestimmend für Lohn und Zins; der Unternehmergewinn signalisiert nur, ob diese Bewegungen ungünstig oder günstig, dementsprechend das Risiko und die Versicherungsprämie hoch oder gering sind. Bei dem häufigen und raschen Wechsel der Konjunkturen in der viel verzweigten modernen Produktion, bei der steigenden Ausdehnung des Produktionsgebietes, der Unübersehbarkeit der technischen Entwicklung müsste man annehmen, dass das Risiko im allgemeinen und einzelnen steigt, und da der Kapitalbesitz mehr zur Abfindung befähigt ist, als die Arbeit, letztere einer wachsenden Lohnschädigung ausgesetzt sei. Indessen greifen gerade auf diesem Punkte die verschiedenartigsten modernen Assoziationsformen ein, um durch Verteilung des Risiko auf mehrere Einzelstellen, Beschränkung der Haftung auf einen bestimmten Umfang u. s. w. die Gefahr für den einzelnen abzuschwächen, sowie durch Genossenschaften auch dem Besitzschwachen die unmittelbare Beteiligung an der Unternehmertätigkeit selbst zu ermöglichen. Diese erst im Anfange der Entwicklung befindliche überaus wichtige Bewegung sucht der hohen Bedeutung einer tüchtigen Unternehmerschaft gerecht zu werden und einer Verschlechterung des Arbeitslohnes entgegenzuarbeiten.

Eine große Bedeutung in diesem Entwicklungsprozess kommt den beiden schwierigsten Problemen der modernen Volkswirtschaft, dem Geldkapital und dem Schuldkapital zu, die in der gesamten Produktionsbewegung eine große Rolle spielen. Die Produktion befasst sich mittelbar oder unmittelbar nur mit der Arbeit am Stoffkapital, dessen Überleitung an die einzelne Produktionsstätte durch den Verkehr vermittelt wird, der sich zur Ausgleichung der hierdurch ebenso wie durch die Verbringung des Produkts an die Genussstelle entstehenden privatrechtlichen Ansprüche des Bargeldes oder seiner Repräsentanten als Umsatzvermittler bedient. Dadurch, dass innerhalb des Staates jedermann gesetzlich zur Annahme des Bargeldes verpflichtet ist, kommt diesem Geldkapital der Charakter einer jederzeit verkehrsflüssigen Ware zu, im Gegensatz zu den übrigen Produkten, die warten müssen, bis sie einen Käufer finden. Inwieweit durch dieses Privilegium des Geldkapitals und seiner Repräsentanten die produktive Tätigkeit der Nichtbesitzer solchen Geldkapitals in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht wird, bleibt der späteren eingehenden Erörterung vorbehalten (vgl. Abschnitt 14).

Die gleiche Frage entsteht bezüglich des Schuldkapitals, das sich auf Forderungen bezieht, die aus einer bereits beendigten Produktionsperiode stammen, in dieser aber nicht zur Einlösung gekommen, sondern auf die nachfolgenden Produktionsperioden als Last aus früherer Produktion übertragen worden sind. Da es sich auch hier um in Geldwert umgesetzte Forderungen handelt, die, je nachdem das ausgeführte Unternehmen ein öffentliches oder privates war, gegen den Staat u. s. w. oder gegen die Rechtsnachfolger eines privaten Unternehmens gerichtet sind, liegt der enge Zusammenhang dieser in Wertpapieren der verschiedensten Art formulierten Geldforderungsrechte mit dem Geldkapital klar zutage.

In dieser scharfen Trennung zwischen Stoff- und Geldkapital derart, dass auf dem Besitz des ersteren das Risiko für das Gelingen oder Misslingen des Produktionsprozesses ruht, während dem Geldkapitalbesitz ein fester Anspruch auf Zins und Amortisation zusteht, ferner in dem Umstande, dass der Besitz an Geldkapital und Forderungsrechten auf das Schuldkapital den Gegenstand einer selbständigen, von der Stoffproduktion losgelösten, spekulativen, teilweise mit reinem Spielinteresse verknüpften Tätigkeit unter sich bildet, liegt die unbefriedigendste Erscheinung des modernen Wirtschaftssystems, zumal die Gefahr der Überlastung der Zukunft durch steigende Zunahme der öffentlichen und privaten Verschuldung nahe liegt. Für das Gesamtinteresse kommt es nur darauf an, dass das Stoffkapital unausgesetzt produktiv tätig ist, rasch konsumiert und durch neue Produktion ersetzt wird, d. h. sich einfach, schnell und gut umsetzt. Der Geld- und Schuldkapitalumsatz hat für das Gesamtinteresse nur soweit Bedeutung, als er die Stoffkapitalbewegung unmittelbar oder mittelbar erleichtert und fördert, zu einer für die Produktion vorteilhafteren Einkommensverteilung und Wirtschaftsform oder zweckmäßigeren Konsumverteilung führt. Darüber hinaus handelt es sich um eine privatwirtschaftliche Interessenbewegung ohne oder mit Gefahr für die Produktion, besonders bedenklich, wenn sie ihren Stützpunkt auf das internationale Gebiet überträgt.

Auf das Geld- und Schuldkapital beziehen sich bewusst oder unbewusst die gegen die Kapitalherrschaft gerichteten Angriffe. Es wird dabei nur übersehen, dass es sich um eine durch die radikalen technischen Umwälzungen veranlasste tiefgreifende Übergangsperiode handelt, dass so stark und heftig, wie in keiner früheren Entwicklungsperiode, alles nach neuen wirtschaftlichen Formen an Stelle der bisherigen ungenügend und hilflos gewordenen drängt, und dass gegen die in dieser technisch-wirtschaftlichen Umwälzungsepoche entstehenden Auswüchse und Krisen nur das von der persönlichen Freiheit getragene Ringen der individuellen Tüchtigkeit das Heilmittel sein kann und nicht ein auf die Herrschaft der Menge lossteuerndes neues System.

Zunächst handelt es sich um eine zweckmäßigere Bildung und Verteilung des Kapitals überhaupt, derart, dass der Schwerpunkt der Kapitalisierung nicht bei dem Besitz, sondern bei der Arbeit ruht. Großer Kapitalbesitz, der zumeist zur Gesellschaftsform drängt, ist als Förderer weittragender Unternehmungen, und Bahnbrecher bei großen Risiken nützlich. Hier muss die weitere Entwicklung namentlich durch die Gestaltung des Gesellschaftsrechts auf die Eindämmung von Monopolbestrebungen, des Druckes auf Kleinbesitz und Arbeit, der Häufung von Umschlagsgewinnen aus nutzloser spekulativer Tätigkeit hinwirken. Den wirksamsten Halt kann aber nur der Mittelund Kleinkapitalbesitz namentlich auch an Stoffkapital bilden; je mehr der Lohn zur Kapitalbildung befähigt, desto größer wird die Zahl der Kapitalsammelpunkte und der kräftigeren Konsumstellen sein. Dieser mittlere und kleine Kapitalbesitz, gleichviel ob er aus selbständigem Wirtschaftsbetrieb oder aus einer Teilstellung in einem Großunternehmen kommt, vertritt dadurch, dass er neue Kräfte von unten anzieht und nach oben abgibt, der Vorwärtsbewegung zwar keine neue Bahnen weist, aber ihre Fortschritte verallgemeinert und vertieft, am besten das Gleichgewicht der persönlichen Freiheit, die Widerstandskraft bei Unfähigkeit der leitenden und Unzufriedenheit der unteren Klassen.

Bei dem Geldkapitalverkehr steht, abgesehen von der später zu erörternden prinzipiellen Frage des Geldwesens, die Kreditorganisation mit ihren beiden Zweigen der Sammlung und Ausleihe des verfügbaren Geldkapitals im Vordergrund. So verschiedenartig und den Produktionszweigen angepasst auch die Arten der Kreditvermittlung sind, die persönliche Tüchtigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Kreditnehmers bietet ihre eigentliche Grundlage, die selbst in den Fällen der Verpfändung eines Wertgegenstandes (Hypotheken, Faustpfand u. s. w.) nicht völlig ausscheidet. In der modernen Volkswirtschaft ist die Kreditbenutzung für produktive Zwecke nicht mehr wie früher ein Zeichen von Wagehalsigkeit oder Unsolidität, sondern das unentbehrliche Mittel, um der nicht oder nur wenig besitzenden tüchtigen Arbeitskraft eine selbständige Beteiligung an der Produktion zu ermöglichen. Dieses allgemeine Interesse weist auf die Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Organisation der Kreditvermittlung hin, teils durch Zentralinstitute, die unmittelbar im Betrieb oder unter Aufsicht des Staates, öffentlicher Korporationen stehen, teils durch Oberaufsicht und Grundbestimmungen für Privatinstitute, wodurch, ohne letztere in ihrer freien Bewegung zu bevormunden, Garantien gegen Missbrauch gegeben werden. Je mehr die öffentliche Kreditorganisation in die mittleren und kleinen Kanäle dringt, desto besser (Öffentliche Spar- und Vorschusskassen). Im übrigen wird die weitere Entwicklung entschieden gegen die Auffassung Stellung nehmen, dass das Geldkapital zur Führung der Produktion berufen sei, diejenigen Produktionsformen, die seinen Spezialinteressen am besten dienen, künstlich bevorzugen und die Generalunternehmerschaft für die gesamte Produktion übernehmen könne. Allerdings wird seine Stellung dadurch, dass die staatlich zugelassenen Umlaufsmittel die Bargelddeckung erheblich übersteigen, sehr gestärkt; seine Angabe ist aber stets nur die Umsatzvermittlung im Dienste der in erster Reihe entscheidenden Produktionsinteressen, nicht umgekehrt.

Eine gleiche Abwehr wird sich auch gegen eine Vormachtstellung der Forderungen richten, die sich auf die aus früheren Zeiten stammende, die Produktion belastende Kapitalschuld beziehen und in enger Verbindung mit dem Geldkapital stehen, weil sie sich in Wertpapieren verkörpern, die gleichfalls auf Geldkapital lauten. Das einfachste Mittel ist hier die Verminderung der öffentlichen Schuldaufnahmen und der Hypothekarschulden (die persönlichen Schulden regulieren sich in kürzeren Zeiträumen). Anders in Zeiten technischer Neuerungen, als in solchen ruhiger Entwicklung. Hier zeigt sich die Güte einer festen, sich von Ängstlichkeit wie von Leichtsinn gleich fernhaltenden, mit weiten Perioden rechnenden öffentlichen Finanzverwaltung.

Gleichwie diese beiden Kapitalarten keinen Staat im Staate bilden dürfen, so gibt es auch kein selbständiges internationales Kapital, sondern nur die Bewegung der Kapitalkräfte der einzelnen Länder mit oder gegeneinander auf dem internationalen Markte. Auch hier kann das einzelne Land nur als geschlossenes Ganze mit Erfolg auftreten. Die Kapitalmacht eines Landes darf nie außer acht lassen, dass die Schlussbilanz mit dem Ausland die Verkehrsbeziehungen jeder Art umfasst und der Warenverkehr vor dem Effektenhandel den Vorrang haben muss, weil der Stoffkapitalumsatz der Produktion und dem Konsum unmittelbar nützt, während die Geldkapitalbewegung zwar mittelbar der Produktion nützen, als Selbstzweck für diese aber auch schädlich oder nutzlos sein kann 7).