Älteste Spuren von Grönlandsfahrten der Bremer.

Gehen wir nun auf die Zeit zurück, in welcher Deutsche Seeplätze zuerst an dem für damalige Zeit so großartigen Betriebe Teil nahmen, so gibt uns eine auf der Trese *) des Bremer Archives aufbewahrte Urkunde bezüglich Bremen’s die erste Auskunft, welche freilich mehr negativer Art ist. Es ist ein Schreiben des Königs Christian IV. von Dänemark vom 10. Januar 1622 an den Rath von Bremen. Wir teilen daraus folgende Stellen mit:

Kön. Maj. zur Dannemarken, Norwegen &c. Unser gnedigster König Undt Herr Hatt eines Erbarn Rhats der guten Stadt Brehmen ahnbringen und begehren auss ihres abgesandten so woll mündlichen Vortrag, alss auch in schritten Übergebenen proposition der lenge nach Umbstendtlich Und wohl vernommen, Und darauf dem Gesandten folgenden Bescheidt zu ertheilen gnedigst befohlen . . .


Isslandt und Feroe betreffendt, weil dieselbe trafficque Undt commercien bei I. Maj. gewissen Personen schon vor diesem verschrieben kunnen I. Maj. denen zum präjudicio nichtes Verhengen, doch wollen I. Maj. bei der Compagnie alhier die gnedigste Verordnung thun das sie jahrlichs etwan ein oder zwei mit den Wahren so daselbst fallen beladene Schiffe auff die Stadt Brehmen, dafern solche wahren bei ihnen gebührlich verhandelt werden können schicken sollen, damit also die Stadt derselben Commercien gleichwol in etwas weill ein weiteres ohne abbruch J. Maj. ausgegebenen Verschreibungen nicht geschehen kann sich zu erfrewen haben möge . . .

Weil auch I. Maj. mit dem Könige auss Groß Britannien gewisse pacta wegen Grönlandt und des Walfischfangs unter demselben Lande aufgerichtet, in welchen Unter andern dieses Versehen, das I. I. Mtt beiderseits keinen andern alss ihre eigene Underthanen in communionem et commercium istius piscationis admittiren oder zulassen sollen, Versehen sich I. Maj. ess werde der Erbar Rhatt dieselbe nicht verdenken das sie davon nicht abweichen können. Damit Sie aber gleichwol erspüren können das I, Maj. ihrer Stadt und Bürgerschaft aufnähme so viel möglich zu befördern begierig, auch desswegen bequeme Mittel auch vor sich Selbsten gnedigst gerne ausssinnen, wollen I. Maj. ihnen sonsten den Walfischfang unter Norlandt und Norwegen, da es doch allen anderen Nationen verboten, vor ihre eingesessenen Burger gnedigst hiemit gegen Erlegung der gewonlichen Gerechtigkeiten Vergönnen und zulassen, Verhoffen auch, der Rhatt gebührliche Auffsicht haben werde, das kein Unterschleiff hierbei verlauffen möge, wie denn I. Maj. auch ferner und zur mehrerer Bezeugung zur gemeiner Stadt tragender gnedigster Gewogenheit ihnen die erlegung der itzo extraordinarie auffgelegten Dreissigsten und Zwanzigsten Pfennings zur Bergen, ob sie woll in particulari darumb nicht angehalten, hiemit erlassen haben auch ahn den Ambtmann daselbsten Befehlschreiben abgehen lassen wollen, das er ihre Bürgerschaft und guter ins künftige mit exaction desselben verschone . . .

Gegeben auf dem Königl. Schlosse zu Copenhagen den 10. January anno 1622
Christian.

Die ,,Islandica“ bezeichneten Akten des Hamburger Staatsarchive geben über jene pacta zwischen dem König Christian IV. von Dänemark und dem König Jakob I. von England die Auskunft, dass sie im Jahre 1621 abgeschlossen wurden und dass in diesen ältesten Traktaten an Fremde (Nicht-Dänen und Nicht-Briten) verboten sei, „Island, Feröe und andere umliegende Inseln sowohl als die ganze nordische Seite von Norwegen und vicina maria zu besegeln und dort zu fischen“.

Es ist erklärlich, dass sich der Rath von Bremen damals gerade an Dänemark wandte, um unter seinem Schutze an der eben in diesem Jahre aufblühenden Grönland-Fischerei Teil zu nehmen. Neben Groß-Britannien und den Niederlanden war es Dänemark, welches mehrere Pionier-Expeditionen nach dem Norden ausgerüstet hatte. Vermöge der politischen Verhältnisse in Deutschland, vermöge des Handels mit Bergen war Bremen vorzugsweise auf Dänemark angewiesen. Andererseits lag dem König Christian daran, den Rath zu Bremen bei der bevorstehenden Wahl eines Erzbischofs von Bremen für sich zu gewinnen.

Der König wollte seinen Sohn zum Erzbischof erkoren sehen und der Rath war klug genug, diese Gelegenheit zu benutzen, um einige im Interesse des Bremer Seehandels wünschenswerte Punkte zu erreichen.