Die Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeiter auf den Gruben der Königlichen Bergwerksdirektion zu Saarbrücken
Weltausstellung zu St. Louis . 1904
Autor: Ministerium der Öffentlichen Arbeit, Erscheinungsjahr: 1904
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Themenbereiche
Enthaltene Themen: Bergbau, Saarland, Saarbrücken, Bergwerk, Bergmann, Knappschaft, Berufsgenossenschaft, Arbeiterfürsorge, Ausbildung, Schule,
I. Vorwort.
Das im Besitz des preußischen Staates befindliche Saarsteinkohlenfeld liefet im südöstlichsten Teil des zur Rheinprovinz gehörigen Regierungsbezirks Trier. Es umfasst den ganzen Kreis Saarbrücken, den Hauptteil der Kreise Ottweiler und Saarlouis, sowie Teile der Kreise St. Wendel und Merzig. Die Gewinnung der Steinkohle in diesem Bezirke reicht bereits bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts zurück, indes wurde damals bei dem großen Holzreichtum der Gegend dem schwarzen Mineral wenig Bedeutung beigelegt. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann mit dem steigenden Gebrauchswert der Kohle eine eigentliche bergmännische Gewinnung durch Tagesstrecken und Stollen. Neben dem Hausbedarf bildeten Kalköfen, Rußhütten, Eisengießereien und Hammerwerke, Glashütten und Alaunwerke, welche in der Nähe der Kohlenvorkommen belegen waren, die hauptsächlichsten Abnehmer der Kohlengräbereien damaliger Zeit.
Die bergrechtlichen Verhältnisse im Saarrevier fanden eine grundlegende Regelung durch die am 27. November 1754 von dem Fürsten von Nassau, Grafen von Saarbrücken, Wilhelm Heinrich ausgesprochene allgemeine landesherrliche Reservation der Steinkohle für den ganzen Umfang der Nassau-Saarbrücker Lande. Die französische Republik hob bei der Okkupation des Saargebietes in den Jahren 1793 — 1794 alle bestehenden Sonderrechte der seitherigen Territorialherren auf und zog deren Besitzungen als Staatsgut ein. Während der ersten Zeit betrieb dann die französische Regierung; die Steinkohlengruben auf eigene Rechnung, gab sie aber späterhin einer Privatgesellschaft in Facht. Nach dem Übergang des Saargebietes an die preußische Krone im Jahre 1815 wurden die übernommenen landesherrlichen Bergbauberechtigungen auf Steinkohle aufrecht erhalten, und es wurde das reservierte fiskalische Bergbaufeld in bestimmten Grenzen ausdrücklich festgelegt. Dieses dem preußischen Fiskus stehende Saarbrücker Berechtigungsfeld erfuhr im Jahre 1860 noch eine erhebliche Vergrößerung, so dass es jetzt ein Gebiet von 1782,4 qkm umfasst. Von dem fiskalischen Bergbaufeld zum größten Teil vollständig umschlossen, sind auf preußischem Boden noch sieben Privat-Steinkohlenkonzessionen vorhanden, von denen aber zur Zeit nur eine, die Grube Hostenbach im Kreise Saarlouis. betrieben wird. Außerdem befinden sich noch mehrere Steinkolengruben auf bayrisch-pfälzischem Gebiete und im lothringischen Lande in unmittelbarer Nähe der Grenze.
Die Schichten des Steinkohlengebirges, in welches die Flöze eingelagert sind, verlaufen im allgemeinen m einer nord-östlich-süd-westlichen Richtung und senken sich nach Nordwesten unter einem Winkel von 35 bis 12° ein, indem das Einfallen nach der Teufe allmählich abnimmt.
Nach dem Vorkommen der Flöze in diesem Schichtenkomlex von einer durchschnittlichen Gebirgsmächtigkeit von 4.500 Meter unterscheidet man eine obere flözarme und eine untere flözreiche Abteilung. Nach der Beschaffenheit der Flöze unterscheidet man von oben nach unten zwischen einer mageren (anthrazitähnlichen) Kohlenpartie, welche der oberen flözarmen Abteilung angehört, einer Flammkohlenpartie und einer Fettkohlen- (bituminösen) Partie, von denen die letzteren beiden die flözreiche Abteilung; bilden. Es liegen somit die Fettkohlenflöze zuunterst, ihnen folgen die Flammkohlenflöze, und diesen als oberste Schichten die Magerkohlenflöze. Der Kohlenreichtum selbst ist innerhalb des Saarbrücker- Steinkohlengebirges sehr groß. Er wurde bereits im Jahre 1884 bei vorsichtiger Berechnung und bei einer Teufe bis zu 1.000 m auf 3.000 Millionen gewinnbarer Tonnen geschätzt. Die Zahl der auf den staatlichen Gruben bisher gebauten Flöze beträgt etwa 40 mit einer gesamten Kohlenmächtigkeit von 50 bis 60 m. In den letzten 5 Jahren wurden durch zahlreiche Tiefbohrungen Aufschlussarbeiten innerhalb des bisher weniger bekannten fiskalischen Gebietes ausgeführt, welche so günstige Ergebnisse hatten, dass auf Grund derselben in den nächsten Jahren die Inangriffnahme von fünf neuen Schachtanlagen geplant ist.
Zur Zeit findet die Kohlengewinnung auf 24 selbständigen Grubenanlagen statt. Diese sind zusammengefasst zu 11 Berginspektionen, an deren Spitze je ein Bergwerksdirektor steht, dem wieder je zwei Berginspektoren unterstellt sind.
Die sämtlichen Berginspektionen unterstehen der Bergwerksdirektion zu Saarbrücken, welche von einem Vorsitzenden geleitet wird. Diesem zur Seite stehen mehrere bergtechnische, zwei bautechnische Mitglieder und ein juristisch gebildetes Mitglied sowie mehrere technische und rechtskundige Hilfsarbeiter. Das Handelsbureau, eine besondere Abteilung der Bergwerksdirektion, versieht den Verkauf der gesamten zum Absatz gelangenden Kohlenmengen.
Der Bergwerksdirektion sind außer den 11 Berginspektionen noch unterstellt die Bergfaktorei zu St. Johann, die den Ankauf und die Anlieferung von Materialien und Geräten für die einzelnen Gruben besorgt, das Hafenamt Malstatt, das den Absatz der Kohlen zum Saatkanal regelt, und eine Bergschule nebst drei Bergvorschulen, welche die Ausbildung der Gruben- und Maschinensteiger zur Aufgabe haben.
Inhaltsverzeichnis.
I. Vorwort
II. Die auf Gesetz beruhenden Einrichtungen der Arbeiterfürsorge
01. Saarbrücker Knappschaftsverein
02. Knappschafts-Berufsgenossenschaft
III. Die Arbeiterfürsorge auf dem Gebiet des Schulwesens
01. Kleinkinderschulen
02. Industrie- und Haushaltungsschulen
03. Werksschulen
04. Bergvorschulen und die Bergschule zu Saarbrücken
IV. Die Arbeiterfürsorge auf dem Gebiet des Wohnungs- und Ansiedlungswesen
01. Das Saarbrücker Prämien- und Darlehens-Verfahren
Art der Beihilfe
Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe
Gang des Verfahrens
Ausführung der Bergmannsprämienhäuser
Vergleich mit anderen Einrichtungen
Statisches
02. Mietshäuser und Arbeiterkolonien
03. Schlafhäuser
04. Übersicht über die- Wohnungsverhältnisse der Gesamtbelegschaft
V. Die sonstigen Fürsorgeeinrichtungen zur sittlichen und wirtschaftlichen Hebung des Arbeiterstandes
01. Konsumvereine
02. Kaffeeküchen und Menagen
03. Sparwesen
04. Vertrauensmänner
05. Badeanstalten
06. Deputat- und Berechtigungskohlen
07. Bergfeste
08. Bergmusik
09. Vergnügungsanlagen
10. Bibliotheken und Lesezimmer
11. Zeitung zur Unterhaltung und Belehrung der Bergleute
VI. Die Arbeiterfürsorge auf dem Gebiet der Unfallversorgung
01. Unfallverhütungsvorschriften
02. Beaufsichtigung
03. Ausbildung der Bergarbeiter
04. Erste Hilfeleistung bei Unglücksfällen
Das im Besitz des preußischen Staates befindliche Saarsteinkohlenfeld liefet im südöstlichsten Teil des zur Rheinprovinz gehörigen Regierungsbezirks Trier. Es umfasst den ganzen Kreis Saarbrücken, den Hauptteil der Kreise Ottweiler und Saarlouis, sowie Teile der Kreise St. Wendel und Merzig. Die Gewinnung der Steinkohle in diesem Bezirke reicht bereits bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts zurück, indes wurde damals bei dem großen Holzreichtum der Gegend dem schwarzen Mineral wenig Bedeutung beigelegt. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann mit dem steigenden Gebrauchswert der Kohle eine eigentliche bergmännische Gewinnung durch Tagesstrecken und Stollen. Neben dem Hausbedarf bildeten Kalköfen, Rußhütten, Eisengießereien und Hammerwerke, Glashütten und Alaunwerke, welche in der Nähe der Kohlenvorkommen belegen waren, die hauptsächlichsten Abnehmer der Kohlengräbereien damaliger Zeit.
Die bergrechtlichen Verhältnisse im Saarrevier fanden eine grundlegende Regelung durch die am 27. November 1754 von dem Fürsten von Nassau, Grafen von Saarbrücken, Wilhelm Heinrich ausgesprochene allgemeine landesherrliche Reservation der Steinkohle für den ganzen Umfang der Nassau-Saarbrücker Lande. Die französische Republik hob bei der Okkupation des Saargebietes in den Jahren 1793 — 1794 alle bestehenden Sonderrechte der seitherigen Territorialherren auf und zog deren Besitzungen als Staatsgut ein. Während der ersten Zeit betrieb dann die französische Regierung; die Steinkohlengruben auf eigene Rechnung, gab sie aber späterhin einer Privatgesellschaft in Facht. Nach dem Übergang des Saargebietes an die preußische Krone im Jahre 1815 wurden die übernommenen landesherrlichen Bergbauberechtigungen auf Steinkohle aufrecht erhalten, und es wurde das reservierte fiskalische Bergbaufeld in bestimmten Grenzen ausdrücklich festgelegt. Dieses dem preußischen Fiskus stehende Saarbrücker Berechtigungsfeld erfuhr im Jahre 1860 noch eine erhebliche Vergrößerung, so dass es jetzt ein Gebiet von 1782,4 qkm umfasst. Von dem fiskalischen Bergbaufeld zum größten Teil vollständig umschlossen, sind auf preußischem Boden noch sieben Privat-Steinkohlenkonzessionen vorhanden, von denen aber zur Zeit nur eine, die Grube Hostenbach im Kreise Saarlouis. betrieben wird. Außerdem befinden sich noch mehrere Steinkolengruben auf bayrisch-pfälzischem Gebiete und im lothringischen Lande in unmittelbarer Nähe der Grenze.
Die Schichten des Steinkohlengebirges, in welches die Flöze eingelagert sind, verlaufen im allgemeinen m einer nord-östlich-süd-westlichen Richtung und senken sich nach Nordwesten unter einem Winkel von 35 bis 12° ein, indem das Einfallen nach der Teufe allmählich abnimmt.
Nach dem Vorkommen der Flöze in diesem Schichtenkomlex von einer durchschnittlichen Gebirgsmächtigkeit von 4.500 Meter unterscheidet man eine obere flözarme und eine untere flözreiche Abteilung. Nach der Beschaffenheit der Flöze unterscheidet man von oben nach unten zwischen einer mageren (anthrazitähnlichen) Kohlenpartie, welche der oberen flözarmen Abteilung angehört, einer Flammkohlenpartie und einer Fettkohlen- (bituminösen) Partie, von denen die letzteren beiden die flözreiche Abteilung; bilden. Es liegen somit die Fettkohlenflöze zuunterst, ihnen folgen die Flammkohlenflöze, und diesen als oberste Schichten die Magerkohlenflöze. Der Kohlenreichtum selbst ist innerhalb des Saarbrücker- Steinkohlengebirges sehr groß. Er wurde bereits im Jahre 1884 bei vorsichtiger Berechnung und bei einer Teufe bis zu 1.000 m auf 3.000 Millionen gewinnbarer Tonnen geschätzt. Die Zahl der auf den staatlichen Gruben bisher gebauten Flöze beträgt etwa 40 mit einer gesamten Kohlenmächtigkeit von 50 bis 60 m. In den letzten 5 Jahren wurden durch zahlreiche Tiefbohrungen Aufschlussarbeiten innerhalb des bisher weniger bekannten fiskalischen Gebietes ausgeführt, welche so günstige Ergebnisse hatten, dass auf Grund derselben in den nächsten Jahren die Inangriffnahme von fünf neuen Schachtanlagen geplant ist.
Zur Zeit findet die Kohlengewinnung auf 24 selbständigen Grubenanlagen statt. Diese sind zusammengefasst zu 11 Berginspektionen, an deren Spitze je ein Bergwerksdirektor steht, dem wieder je zwei Berginspektoren unterstellt sind.
Die sämtlichen Berginspektionen unterstehen der Bergwerksdirektion zu Saarbrücken, welche von einem Vorsitzenden geleitet wird. Diesem zur Seite stehen mehrere bergtechnische, zwei bautechnische Mitglieder und ein juristisch gebildetes Mitglied sowie mehrere technische und rechtskundige Hilfsarbeiter. Das Handelsbureau, eine besondere Abteilung der Bergwerksdirektion, versieht den Verkauf der gesamten zum Absatz gelangenden Kohlenmengen.
Der Bergwerksdirektion sind außer den 11 Berginspektionen noch unterstellt die Bergfaktorei zu St. Johann, die den Ankauf und die Anlieferung von Materialien und Geräten für die einzelnen Gruben besorgt, das Hafenamt Malstatt, das den Absatz der Kohlen zum Saatkanal regelt, und eine Bergschule nebst drei Bergvorschulen, welche die Ausbildung der Gruben- und Maschinensteiger zur Aufgabe haben.
Inhaltsverzeichnis.
I. Vorwort
II. Die auf Gesetz beruhenden Einrichtungen der Arbeiterfürsorge
01. Saarbrücker Knappschaftsverein
02. Knappschafts-Berufsgenossenschaft
III. Die Arbeiterfürsorge auf dem Gebiet des Schulwesens
01. Kleinkinderschulen
02. Industrie- und Haushaltungsschulen
03. Werksschulen
04. Bergvorschulen und die Bergschule zu Saarbrücken
IV. Die Arbeiterfürsorge auf dem Gebiet des Wohnungs- und Ansiedlungswesen
01. Das Saarbrücker Prämien- und Darlehens-Verfahren
Art der Beihilfe
Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe
Gang des Verfahrens
Ausführung der Bergmannsprämienhäuser
Vergleich mit anderen Einrichtungen
Statisches
02. Mietshäuser und Arbeiterkolonien
03. Schlafhäuser
04. Übersicht über die- Wohnungsverhältnisse der Gesamtbelegschaft
V. Die sonstigen Fürsorgeeinrichtungen zur sittlichen und wirtschaftlichen Hebung des Arbeiterstandes
01. Konsumvereine
02. Kaffeeküchen und Menagen
03. Sparwesen
04. Vertrauensmänner
05. Badeanstalten
06. Deputat- und Berechtigungskohlen
07. Bergfeste
08. Bergmusik
09. Vergnügungsanlagen
10. Bibliotheken und Lesezimmer
11. Zeitung zur Unterhaltung und Belehrung der Bergleute
VI. Die Arbeiterfürsorge auf dem Gebiet der Unfallversorgung
01. Unfallverhütungsvorschriften
02. Beaufsichtigung
03. Ausbildung der Bergarbeiter
04. Erste Hilfeleistung bei Unglücksfällen

Bergbau, 001 Kohlenhauer vor Ort

Bergbau, 002 Kohlenhauer im Pfeilerbau

Bergbau, 003 Französischer Bergarbeiter

Bergbau, 004 Französischer Bergarbeiter

Bergbau, 005 Schlepper mit vollen und leeren Wagen

Bergbau, 006 Gesteins- und Kohlenhauer im Streckenbau

Bergbau, 007 Gesteinshauer im Pfeilerbau

Bergbau, 008 Reparatur-Zimmerhauer im Streckenbau

Bergbau, 009 Steiger bei Besichtigung des Baues und Bremser

Bergbau, 010 Offene und Sicherheitslampen