Die Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeiter auf den Gruben der Königlichen Bergwerksdirektion zu Saarbrücken

Weltausstellung zu St. Louis . 1904
Autor: Ministerium der Öffentlichen Arbeit, Erscheinungsjahr: 1904

Exemplar in der Bibliothek ansehen/leihen
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Bergbau, Saarland, Saarbrücken, Bergwerk, Bergmann, Knappschaft, Berufsgenossenschaft, Arbeiterfürsorge, Ausbildung, Schule,
I. Vorwort.

Das im Besitz des preußischen Staates befindliche Saarsteinkohlenfeld liefet im südöstlichsten Teil des zur Rheinprovinz gehörigen Regierungsbezirks Trier. Es umfasst den ganzen Kreis Saarbrücken, den Hauptteil der Kreise Ottweiler und Saarlouis, sowie Teile der Kreise St. Wendel und Merzig. Die Gewinnung der Steinkohle in diesem Bezirke reicht bereits bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts zurück, indes wurde damals bei dem großen Holzreichtum der Gegend dem schwarzen Mineral wenig Bedeutung beigelegt. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann mit dem steigenden Gebrauchswert der Kohle eine eigentliche bergmännische Gewinnung durch Tagesstrecken und Stollen. Neben dem Hausbedarf bildeten Kalköfen, Rußhütten, Eisengießereien und Hammerwerke, Glashütten und Alaunwerke, welche in der Nähe der Kohlenvorkommen belegen waren, die hauptsächlichsten Abnehmer der Kohlengräbereien damaliger Zeit.

Die bergrechtlichen Verhältnisse im Saarrevier fanden eine grundlegende Regelung durch die am 27. November 1754 von dem Fürsten von Nassau, Grafen von Saarbrücken, Wilhelm Heinrich ausgesprochene allgemeine landesherrliche Reservation der Steinkohle für den ganzen Umfang der Nassau-Saarbrücker Lande. Die französische Republik hob bei der Okkupation des Saargebietes in den Jahren 1793 — 1794 alle bestehenden Sonderrechte der seitherigen Territorialherren auf und zog deren Besitzungen als Staatsgut ein. Während der ersten Zeit betrieb dann die französische Regierung; die Steinkohlengruben auf eigene Rechnung, gab sie aber späterhin einer Privatgesellschaft in Facht. Nach dem Übergang des Saargebietes an die preußische Krone im Jahre 1815 wurden die übernommenen landesherrlichen Bergbauberechtigungen auf Steinkohle aufrecht erhalten, und es wurde das reservierte fiskalische Bergbaufeld in bestimmten Grenzen ausdrücklich festgelegt. Dieses dem preußischen Fiskus stehende Saarbrücker Berechtigungsfeld erfuhr im Jahre 1860 noch eine erhebliche Vergrößerung, so dass es jetzt ein Gebiet von 1782,4 qkm umfasst. Von dem fiskalischen Bergbaufeld zum größten Teil vollständig umschlossen, sind auf preußischem Boden noch sieben Privat-Steinkohlenkonzessionen vorhanden, von denen aber zur Zeit nur eine, die Grube Hostenbach im Kreise Saarlouis. betrieben wird. Außerdem befinden sich noch mehrere Steinkolengruben auf bayrisch-pfälzischem Gebiete und im lothringischen Lande in unmittelbarer Nähe der Grenze.

Die Schichten des Steinkohlengebirges, in welches die Flöze eingelagert sind, verlaufen im allgemeinen m einer nord-östlich-süd-westlichen Richtung und senken sich nach Nordwesten unter einem Winkel von 35 bis 12° ein, indem das Einfallen nach der Teufe allmählich abnimmt.

Nach dem Vorkommen der Flöze in diesem Schichtenkomlex von einer durchschnittlichen Gebirgsmächtigkeit von 4.500 Meter unterscheidet man eine obere flözarme und eine untere flözreiche Abteilung. Nach der Beschaffenheit der Flöze unterscheidet man von oben nach unten zwischen einer mageren (anthrazitähnlichen) Kohlenpartie, welche der oberen flözarmen Abteilung angehört, einer Flammkohlenpartie und einer Fettkohlen- (bituminösen) Partie, von denen die letzteren beiden die flözreiche Abteilung; bilden. Es liegen somit die Fettkohlenflöze zuunterst, ihnen folgen die Flammkohlenflöze, und diesen als oberste Schichten die Magerkohlenflöze. Der Kohlenreichtum selbst ist innerhalb des Saarbrücker- Steinkohlengebirges sehr groß. Er wurde bereits im Jahre 1884 bei vorsichtiger Berechnung und bei einer Teufe bis zu 1.000 m auf 3.000 Millionen gewinnbarer Tonnen geschätzt. Die Zahl der auf den staatlichen Gruben bisher gebauten Flöze beträgt etwa 40 mit einer gesamten Kohlenmächtigkeit von 50 bis 60 m. In den letzten 5 Jahren wurden durch zahlreiche Tiefbohrungen Aufschlussarbeiten innerhalb des bisher weniger bekannten fiskalischen Gebietes ausgeführt, welche so günstige Ergebnisse hatten, dass auf Grund derselben in den nächsten Jahren die Inangriffnahme von fünf neuen Schachtanlagen geplant ist.

Zur Zeit findet die Kohlengewinnung auf 24 selbständigen Grubenanlagen statt. Diese sind zusammengefasst zu 11 Berginspektionen, an deren Spitze je ein Bergwerksdirektor steht, dem wieder je zwei Berginspektoren unterstellt sind.

Die sämtlichen Berginspektionen unterstehen der Bergwerksdirektion zu Saarbrücken, welche von einem Vorsitzenden geleitet wird. Diesem zur Seite stehen mehrere bergtechnische, zwei bautechnische Mitglieder und ein juristisch gebildetes Mitglied sowie mehrere technische und rechtskundige Hilfsarbeiter. Das Handelsbureau, eine besondere Abteilung der Bergwerksdirektion, versieht den Verkauf der gesamten zum Absatz gelangenden Kohlenmengen.

Der Bergwerksdirektion sind außer den 11 Berginspektionen noch unterstellt die Bergfaktorei zu St. Johann, die den Ankauf und die Anlieferung von Materialien und Geräten für die einzelnen Gruben besorgt, das Hafenamt Malstatt, das den Absatz der Kohlen zum Saatkanal regelt, und eine Bergschule nebst drei Bergvorschulen, welche die Ausbildung der Gruben- und Maschinensteiger zur Aufgabe haben.

                                Inhaltsverzeichnis.

I. Vorwort
II. Die auf Gesetz beruhenden Einrichtungen der Arbeiterfürsorge
    01. Saarbrücker Knappschaftsverein
    02. Knappschafts-Berufsgenossenschaft
III. Die Arbeiterfürsorge auf dem Gebiet des Schulwesens
    01. Kleinkinderschulen
    02. Industrie- und Haushaltungsschulen
    03. Werksschulen
    04. Bergvorschulen und die Bergschule zu Saarbrücken
IV. Die Arbeiterfürsorge auf dem Gebiet des Wohnungs- und Ansiedlungswesen
    01. Das Saarbrücker Prämien- und Darlehens-Verfahren
            Art der Beihilfe
            Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe
            Gang des Verfahrens
            Ausführung der Bergmannsprämienhäuser
            Vergleich mit anderen Einrichtungen
            Statisches
    02. Mietshäuser und Arbeiterkolonien
    03. Schlafhäuser
    04. Übersicht über die- Wohnungsverhältnisse der Gesamtbelegschaft
V. Die sonstigen Fürsorgeeinrichtungen zur sittlichen und wirtschaftlichen Hebung des Arbeiterstandes
    01. Konsumvereine
    02. Kaffeeküchen und Menagen
    03. Sparwesen
    04. Vertrauensmänner
    05. Badeanstalten
    06. Deputat- und Berechtigungskohlen
    07. Bergfeste
    08. Bergmusik
    09. Vergnügungsanlagen
    10. Bibliotheken und Lesezimmer
    11. Zeitung zur Unterhaltung und Belehrung der Bergleute
VI. Die Arbeiterfürsorge auf dem Gebiet der Unfallversorgung
    01. Unfallverhütungsvorschriften
    02. Beaufsichtigung
    03. Ausbildung der Bergarbeiter
    04. Erste Hilfeleistung bei Unglücksfällen

Bergbau, 001 Kohlenhauer vor Ort

Bergbau, 001 Kohlenhauer vor Ort

Bergbau, 002 Kohlenhauer im Pfeilerbau

Bergbau, 002 Kohlenhauer im Pfeilerbau

Bergbau, 003 Französischer Bergarbeiter

Bergbau, 003 Französischer Bergarbeiter

Bergbau, 004 Französischer Bergarbeiter

Bergbau, 004 Französischer Bergarbeiter

Bergbau, 005 Schlepper mit vollen und leeren Wagen

Bergbau, 005 Schlepper mit vollen und leeren Wagen

Bergbau, 006 Gesteins- und Kohlenhauer im Streckenbau

Bergbau, 006 Gesteins- und Kohlenhauer im Streckenbau

Bergbau, 007 Gesteinshauer im Pfeilerbau

Bergbau, 007 Gesteinshauer im Pfeilerbau

Bergbau, 008 Reparatur-Zimmerhauer im Streckenbau

Bergbau, 008 Reparatur-Zimmerhauer im Streckenbau

Bergbau, 009 Steiger bei Besichtigung des Baues und Bremser

Bergbau, 009 Steiger bei Besichtigung des Baues und Bremser

Bergbau, 010 Offene und Sicherheitslampen

Bergbau, 010 Offene und Sicherheitslampen