Studentenunruhen und Gegenmaßnahmen

Alle Mittel, die gegen die Studentenunruhen der letzten Jahre erprobt wurden, erwiesen sich als unzureichend. Der ermordete Unterrichtsminister Bogoljepow vermehrte im Jahre 1899 die Zahl der Inspektorengehilfen; allein die verstärkte Inspektion war ebenso machtlos als zuvor. Derselbe Minister versuchte die Zahl der Studenten, die in denselben Schulbezirken das Gymnasium absolviert hatten, in manchen Universitäten zu verringern. Die Maßnahme aber führte zur Bildung von neuen Landsmannschaften: so z. B. entstand an der Kiewer Universität infolge dieser Maßregel eine kaukasische Gruppe, die während der Unruhen eine hervorragende Rolle spielte. Der Versuch Bogoljepows, an der Universität Studenteninternate zu gründen, um auf die Studenten erzieherisch einzuwirken, ist ebenfalls erfolglos geblieben. Später erklärte der Minister Senger die Studenteninternate für gefährlich, da sie Ansammlungen der studierenden Jugend zur Folge haben. Die aus der Zeit Bogoljepows stammenden "provisorischen Maßregeln“, denen zufolge Studenten in Zwangsbataillone gesteckt werden konnten, versetzten fast alle Hochschulen in Aufruhr; der Minister, in dem die Jugend irrtümlicherweise den Verfasser dieser Regeln argwöhnte, wurde ermordet und bald darauf wurden die Regeln abgeschafft.

Die Unbrauchbarkeit der polizeilichen Maßnahmen veranlaßte die Regierung, zu pädagogischen Mitteln zu greifen. Man bemerkte, dass die Studenten äußerst unregelmäßig die Vorlesungen besuchten. Bogoljepow war sogar der Ansicht, dass dieser Umstand den Keim zu den Unruhen enthalte, und ließ die sogenannten praktischen Übungen vermehren (die Seminare, praktische Arbeiten und "Kurse“). Aber die erwarteten Resultate stellten sich nicht ein. Die "Kurse“ erfreuten sich in unseren Universitäten keiner Popularität. Die Seminare waren nur von geringem Nutzen. Die Hörsäle der Professoren, die bei den Studenten beliebt waren, waren überfüllt, die der anderen hingegen leer. Auf die Aufrechterhaltung der Ordnung übten die neuen Verordnungen nicht den geringsten Einfluss aus, da doch die Unruhen nicht von den Unterrichtsmethoden abhingen.


Ebensowenig rechtfertigten die wissenschaftlichen Gesellschaften, die Bogoljepow im Jahre 1899 zum ersten Male genehmigt hatte, die auf sie gesetzten Erwartungen. Die Studenten nahmen den Versuch, ihre Aufmerksamkeit von den politischen Fragen abzulenken, äußerst feindselig auf. Unter den Nachfolgern Bogoljepows wurden dennoch einige wissenschaftliche Vereinigungen gegründet. Die historisch-philologische Vereinigung, die an der Moskauer Universität entstanden ist, hatte sogar großen Erfolg und zählte bald tausend Teilnehmer, darunter mehrere Professoren. Aber wie alle zahlreich besuchten Vereinigungen bei uns, wurde sie bald die Pflanzstätte unerlaubter politischer Gespräche und Demonstrationen und wurde darum im Herbst 1904 geschlossen. Jene Gesellschaften, die diesem Schicksale nicht anheimfielen, blieben, wie zu erwarten war, ohne jeden Einfluss auf den allgemeinen Gang des akademischen Lebens.

Nach den Unruhen von 1899, die die Mängel unserer akademischen Ordnung aufgedeckt hatten, wurde es klar, dass man sich mit halben Maßregeln nicht begnügen könne. Noch 1899 regte die Kiewer Universität die Frage der durchgreifenden Reform des Universitätsstatuts an. In dem Berichte an den Minister Bogoljepow erklärte sie früher als die anderen, dass die Grundlage der akademischen Ordnung — die moralische Autorität des Professorenkollegiums — nur durch die Wiedereinführung der korporativen Universitätsordnung und der Autonomie, die vor dem Jahre 1884 existierten, hergestellt werden könne.

Leider erkannte das Ministerium für Volksaufklärung den Grundfehler des Reglements von 1884 zu spät. 1901 stellte Minister Wannowski eine Universitätsreform in Aussicht. Auf seine Anfrage über die wünschenswerten Reformen forderten alle Hochschulen einstimmig Autonomie, Versammlungsrecht für die Studenten, das Recht, Vereine zur Selbsthilfe gründen und Vorstände wählen zu dürfen.

Leider konnte Wannowski, der nur ein Jahr im Ministeramte verblieb, die geplanten Reformen nicht durchführen. Er vermochte nur den Studenten einige korporative Rechte einzuräumen und nur gewisse Versammlungen und Vereinigungen zu gewähren. Diese Maßnahme kam aber zu spät und blieb wegen mancher Fehler, die Wannowski begangen hatte, erfolglos. Er erkannte nämlich der Studentenschaft kein Recht zu, Generalversammlungen abzuhalten und gestattete nur "Kursversammlungen“ (jede Fakultät wird bei uns in Kurse eingeteilt, die den Klassen der Mittelschule entsprechen), und auch diese nur unter Aufsicht der Professoren, die der Universitätsrat wählte. Auch in den behördlich gestatteten Vereinen mussten die Professoren den Vorsitz führen.

Diese "Konzessionen“ riefen, anstatt zu beruhigen, eine allgemeine Entrüstung hervor. Die Studenten waren über das Verbot der Generalversammlungen äußerst empört. Und in der Aufsicht der Professoren sahen sie, die sich an die Freiheit in den illegalen Versammlungen gewöhnt hatten, den Versuch, sie unter Kontrolle zu stellen. Aus demselben Grunde nahmen sie auch die vom Minister gemachten Konzessionen mit Hohn und Erbitterung auf. Fast an allen Universitäten begegnete die Studentenschaft den "Reformen“ Wannowskis mit einem andauernden Streik und mit Obstruktion.

Der Nachfolger Wannowskis — Senger — verwaltete das Ministerium zwei Jahre und vermochte ebenfalls nichts zu leisten. Er nahm gewisse Änderungen an den Reformen Wannowskis vor, die aber für das akademische Leben belanglos waren. Von größerem Werte war eine andere Maßregel, nämlich die Wiederherstellung des gewählten Professorengerichtes, wie es nach dem Reglement vom Jahre 1863 existiert hatte.

Das war eine wichtige Konzession seitens des Ministeriums für VolksaufklärungDer Universitätsrat erhielt einen Teil der Autonomie, die er verlangte. Leider konnte diese vereinzelte Reform, die noch dazu zu spät kam, eine wesentliche Verbesserung im akademischen Leben nicht hervorbringen. Das unabhängige Gericht des Professorenkollegiums geriet schon bei den ersten Schritten seiner Tätigkeit in schroffen Widerspruch zu unserer gesamten akademischen Staatsordnung. An den Universitäten wütete damals ein politischer Kampf zwischen der Regierung und den revolutionären Parteien; das Professorengericht musste sofort zu diesem Kampfe Stellung nehmen, und seine Lage wurde bald unerträglich. Es hatte sich über Disziplinverletzungen zu äußern, die einen politischen Charakter trugen: wie z. B. politische Reden in den Versammlungen, das Absingen von revolutionären Liedern in der Universität, Verbreitung von Proklamationen usw. Das Gericht geriet in ein Kreuzfeuer, Regierung und Studenten suchten auf dasselbe einen Druck auszuüben. Beide, die Regierung und die Studenten, brachten dem Gericht Mißtrauen entgegen. Das Ministerium beschuldigte es der Nachsicht und der Förderung von politischen Unruhen, während die Studenten ihrerseits reaktionäre Tendenzen und Dienstgefälligkeit der Regierung gegenüber witterten. Das Gericht wagte nicht strenge Strafen, wie Relegierung von der Universität usw., zu verhängen; es fürchtete, dass Studenten, die wegen politischer Unruhen relegiert waren, dann noch von den Gendarmen verfolgt, verhaftet und verbannt werden könnten; durch diese Nachsicht lud das Gericht die höchste Unzufriedenheit der Regierung auf sich. Andererseits wagte es nicht, die Disziplinarvergehen völlig unbestraft zu lassen: dadurch erweckte es den Mißmut der Studenten, die dies durch feindselige Demonstrationen zum Ausdruck brachten. Die Lage des Gerichts war um so schwieriger, als die Universitätsräte, um scharfen Konflikten mit den Studenten aus dem Wege zu gehen, vorzugsweise von den Studenten geachtete liberale Professoren wählten

Von Anfang an liefen beim Ministerium Erklärungen ein, dass es sich für das Professorengericht nicht eigne, die Rolle eines politischen Tribunals zu spielen; schließlich erließ der Minister ein Zirkular, das dem Disziplinargericht der Professoren verbot, die politische Seite der Studentenangelegenheiten zu berühren. Dieses Zirkular verwirrte die Sache noch mehr; das Gericht begann die Studenten wegen Versammlungen und Absingen von Liedern zu bestrafen, ohne jede Rücksicht darauf, was eigentlich auf den Versammlungen gesprochen und gesungen wurde. Das Resultat war, dass Studenten wegen Teilnahme an einer Versammlung, in der ,,Nieder mit dem Absolutismus!“ gerufen und revolutionäre Lieder gesungen worden waren, mit einer Rüge oder Verweisung bestraft wurden, wie wenn es sich "um Verletzung der Ruhe in der Universität“ gehandelt hätte. Das Ministerium war unzufrieden und machte bald dem Disziplinargericht der Professoren ein Ende. Der gegenwärtige Unterrichtsminister Glasow entzog auf allerhöchsten Befehl vom Jahre 1904 die Studentenangelegenheiten dem Professorengericht gänzlich: sie wurden der alleinigen Gewalt des Rektors überlassen; das Professorengericht, das nur zwei Jahre existiert hatte, stellte seine Tätigkeit ein.

Das Scheitern des Professorengerichts war offenbar ein Vorbote des Zusammenbruchs aller in Angriff genommenen Universitätsreformen. Im Herbst 1902 hatte Minister Senger eine spezielle Kommission zur Lösung der Universitätsfrage einberufen, die aus je einem gewählten und einem vom Minister ernannten Vertreter jeder Hochschule zusammengesetzt war. Die Kommission hielt in Petersburg drei Monate lang Sitzungen ab und arbeitete einen ausführlichen Plan für die Universitätsreform auf Grundlage einer erweiterten Autonomie aus. Senger veröffentlichte die Arbeiten dieser Kommission in vier umfangreichen Bänden; aber weder er noch sein Nachfolger, der gegenwärtige Minister Glasow, hat irgendwelche Schritte zur Verwirklichung des Planes getan. Von der Kommission ist nur ein papiernes Denkmal zurückgeblieben.

An der Universität ist bis auf den heutigen Tag das Reglement vom Jahre 1884 in Kraft geblieben, das durch die veränderte Prsixis des Unterrichtsministeriums gemildert ist. Die Hauptveränderung besteht darin, dass das Ministerium seit dem Jahre 1899 nur selten das Recht, Professoren für vakant gewordene Lehrstühle zu ernennen, benutzt; in den meisten Fällen werden sie durch Wahl besetzt. Seit damals haben sich die Funktionen des Rates faktisch erweitert; im allgemeinen aber herrscht in der Verwaltung der Universität das bureaukratische System. Von den wichtigsten Fragen des akademischen Lebens hat der Rat nur diejenigen zu behandeln, die ihm von dem Minister und dem Kurator des Schulbezirkes zur Beurteilung vorgelegt werden.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Universitaetsfrage
In Kiew erschien die erste Proklamation des Bundesrates

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