Regierungsmaßnahmen und Reformen

Durch alle Regierungsmaßnahmen Alexanders III. zieht sich wie ein roter Faden die eine Tendenz: Misstrauen gegen die Gesellschaft. Das war angeblich eine konservative — eigentlich aber eine nur destruktive Politik. Die Staatsmänner dieser Epoche hatten nur eine Sorge — die Ausrottung der Revolution und die Unterdrückung der konstitutionellen „Verirrungen“. Das einzige Mittel zur Erreichung dieses Zieles war für sie die konsequente Durchführung des Prinzips "divide et impera“ in allen Sphären der Gesetzgebung und der Verwaltung. Sie ließen keine gesellschaftliche Organisation zu, außer der der unbeschränkten Gewalt, die über alles herrscht: alle Äußerungen einer unabhängigen gesellschaftlichen Tätigkeit, eines unabhängigen Gedankens und Willens erschienen ihnen gefährlich und mussten darum unterdrückt werden.

Es ist begreiflich, dass dieser revolutionäre Konservativismus eine vollkommene Desorganisation in alle Kreise des öffentlichen Lebens hineintragen musste. Alle wohltätigen Reformen Kaiser Alexanders II. wurden verstümmelt oder abgeschafft. Die Organe der lokalen Selbstverwaltung — die Semstwos und die Magistrate — wurden in ihren Rechten beschränkt und der strengsten Kontrolle der Gouverneure unterworfen. Die gewählten Friedensrichter wurden abgesetzt und durch sogenannte "Landhauptmänner“ — Beamte mit gerichtlichen und administrativen Funktionen, die den Gouverneuren unterstellt sind — ersetzt. Das Tätigkeitsgebiet des Schwurgerichtes wurde bedeutend eingeschränkt. Die Presse wurde zum Schweigen gebracht. In den russischen Untertanen wollte die Regierung keine Bürger sehen: sie waren für sie nur Verwaltungsobjekte.


Diese Politik zeitigte in allen Sphären des öffentlichen Lebens die gleichen Früchte. Sie brachte eine völlige Desorganisation in gemäßigte Kreise der Gesellschaft hinein, die bei einer annähernd vernünftigen Politik eine Stütze der Ordnung hätten werden können; sie rief ferner auch neue revolutionäre Organisationen ins Leben Die Regierung schränkte die Freiheit der Vereinigungen bis zum äußersten ein, raubte den russischen Bürgern die Möglichkeit, sich auf gesetzlichem Wege für öffentliche Zwecke zu vereinigen. Dadurch erzeugte sie eine mächtige Entwicklung von geheimen illegalen Gesellschaften. Die Regierung ließ die legale liberale Presse verstummen und erzielte dadurch günstige Bedingungen zur Entwicklung und Verbreitung der revolutionären Schriften. Eine natürliche Antwort auf das der Regierung gegen die Gesellschaft war das rasch anwachsende Misstrauen der Gesellschaft gegen die Regierung. Die antikonstitutionelle Politik hatte die Wirkung einer gutorganisierten konstitutionellen Propaganda.

Die Geschichte der russischen Universitäten während der letzten zwanzig Jahre bietet eine äußerst klare Illustration des Obengesagten. Der erste gesetzgeberische Akt der Regierung Alexanders III. bestand in der Abschaffung der Autonomie, welche die russischen Universitäten während des ganzen XIX. Jahrhunderts genossen hatten. Nach den Reglements von 1804, 1835 und 1863 hatte das Kollegium, d. h. die "allgemeine Versammlung“ der Universitätsprofessoren, das Recht, die Professoren und den Rektor der Universität zu wählen, nach den Reglements von 1835 und 1863 wählten die Fakultäten ihre Dekane (nach dem Reglement von 1804 wählte das Kollegium auch die Dekane). Dem Minister stand nur das Recht zu, die Wahl des Professorenkollegiums zu bestätigen.

Das Reglement von 1884, das während der Regierungszeit Alexanders III. in Kraft trat, schaffte das Wahlprinzip in der Universität ab. Die Wahl des Rektors und der Dekane wurde durch die Ernennung seitens der Regierung ersetzt. Ebenso ging das Recht, Professoren zu ernennen, auf den Unterrichtsminister über: die Wahl wurde nur für den Fall aufrechterhalten, dass der Minister selbst die Universität beauftragte, einen Kandidaten für einen freigewordenen Lehrstuhl zu wählen. Auch die Jurisdiktion wurde dem Professorenkollegium entzogen. Nach dem Reglement von 1863 verhandelte in Sachen des Disziplinarvergehens der Studenten ein Professorengericht, dessen Mitglieder vom Universitätsrat gewählt wurden, wobei dem Rate bloß das Recht zustand, das Urteil des Gerichts zu bestätigen. Nach dem Reglement von 1884 ging die Rechtsprechung der Universität an die Verwaltungsbehörde der Universität, d. h. an ein administratives Organ über, das aus den vom Minister ernannten Personen bestand (Rektor, Dekan und Inspektor). Nach dem Reglement von 1863 lag die Beaufsichtigung der Studenten einem vom Professorenkollegium gewählten Prorektor oder einem gewählten Inspektor ob, denen einige gewählte Gehilfen beigegeben wurden. Durch das Reglement von 1884 wurde die Wahl der Inspektionsorgane durch die Ernennung seitens der Regierung ersetzt, wobei der Inspektor nicht mehr dem Universitätsrektor, sondern dem Kurator des Schulbezirkes untergeordnet war.

Kurz, durch das Reglement von 1884 wurde die Selbstverwaltung der Universität völlig aufgehoben. Die Bedeutung des Rates — der Versammlung aller Professoren — , der in der Universität eine hervorragende Rolle spielte, schrumpfte auf ein Nichts zusammen. Jeder korporative Zusammenhang zwischen den Professoren wurde abgeschafft; sie hörten auf, ein Kollegium zu sein und wurden nur Vorleser, einzelne Besucher der Universität. Dementsprechend wurde die Macht der Beamten, welche die Regierung ernannte, erweitert, die Macht der Inspektoren, der Rektoren und ihres unmittelbaren Vorgesetzten — des Prokurators. Auf diese Weise wird die Universität seit 1884 ausschließlich in bureaukratischem Geiste verwaltet.

Diese Veränderung im Verwaltungssystem wurde durch das Misstrauen der Regierung gegen das Professorenkollegium hervorgerufen. Das Reglement von 1884 wurde durch die Bemühungen des bekannten Publizisten Katkow, dieses Spiritus rector der reaktionären Berater Alexanders III., heraufbeschworen. In einer Reihe verleumderischer Zeitungsartikel suchte er nachzuweisen, dass die Professoren die Jugend demoralisierten, auf die Bahn der Revolution trieben und "Irrlehren“ vortrügen, dass die von Professoren gewählten Rektoren und Prorektoren nach Popularität haschten und die Studentenunruhen förderten. Kein Wunder nun, dass das Reglement, welches durch derartige Insinuationen hervorgerufen wurde, die Lehrfreiheit auf das Äußerste einengte. Das Misstrauen der Regierung beschränkte sich nicht allein auf die Professoren, sondern dehnte sich auch auf die Wissenschaften selbst aus. Manche von ihnen wurden als schädlich erachtet. Das europäische Staatsrecht ebenso wie die Geschichte der fremdländischen Gesetzgebung, wurden überhaupt aus der Reihe der Fächer, die für die Studenten obligatorisch waren, gestrichen. Dem Lehrer der Rechtsphilosophie wurde vorgeschrieben, sich auf das Altertum zu beschränken; dem Lehrer des russischen Staatsrechts wurde zur Pflicht gemacht, "die Welt mit den Augen des russischen Volkes anzusehen“ (nach der offiziellen Ansicht, die noch bis auf den heutigen Tag herrscht, soll die Weltanschauung des russischen Volkes mit dem politischen Standpunkte der Regierung zusammenfallen). Überhaupt für alle Fächer wurden von dem Ministerium Vorschriften gemacht, denen der Unterricht sich anzupassen hatte. Von besonderer Bedeutung war die Abschaffung von Lehrstühlen, z. B. die des Lehrstuhls für das allgemeine Staatsrecht. Zu Ehren der Professoren muss gesagt werden, dass die Forderungen der offiziellen Programme nie genau erfüllt wurden. Bemerkenswert ist die ungerechte Verteilung der Stundenzahl zwischen den einzelnen Lehrgegenständen. Da alle politischen Wissenschaften in Verdacht der Ketzerei standen, sorgte das Kultusministerium dafür, dass denselben die minimale Stundenzahl gewidmet werde; daher herrschen in unseren juridischen Fakultäten das Zivilrecht, besonders das römische Recht vor, welches vom Standpunkte der Regierung sogar zur Zeit Katkows als ungefährlich galt.

Die Zerrüttung des akademischen Lebens, welche diese Maßregeln zur Folge hatten, wurde noch durch eine Reihe administrativer Maßnahmen seitens des Unterrichtsministers erhöht. Diese Maßnahmen, wie das Reglement von 1884, waren durch und durch von Misstrauen gegen die Professoren durchdrungen. Einzelne Fälle der Entlassung von Professoren „wegen staatsgefährlicher Gesinnung“ oder "ohne nähere Angabe der Ursachen“ fanden auch früher statt; seit dem Reglement von 1884 wurden sie aber immer häufiger. Das größte Misstrauen äußerte das Ministerium gerade den Professoren gegenüber, die sich einer großen Autorität und Beliebtheit unter den Studenten erfreuten. Das Ministerium war immer geneigt, diese Popularität durch die regierungsfeindliche Gesinnung des beliebten Professors zu erklären. Daher litten am meisten die besten Professoren; unter den entlassenen finden wir Namen, die der Stolz und die Zierde der russischen Universitäten sind: Kowalewski, Muromzew, Grews und andere.

Die Art der Lehrstuhlbesetzung verursachte nicht weniger Schaden, als die Entlassung der Professoren. Während der ersten 14 Jahre nach der Einführung des Reglements von 1884 fand keine Professorenwahl statt: das Ministerium nutzte eifrig sein Recht der Ernennung aus. Es wäre eine Übertreibung, wenn man sagen wollte, dass die Ernennungen immer schlecht ausfielen: das Ministerium ernannte viele vorzügliche und sogar liberale Professoren, da aus Mangel an Kandidaten oft keine andere Wahl möglich war. Zugleich aber fanden direkt gesetzwidrige Ernennungen statt; oft wurden Leute zu Professoren ernannt, die die von dem Gesetz bestimmte wissenschaftliche Qualifikation nicht besaßen, die aber dafür gute Beziehungen hatten. Die politische „Zuverlässigkeit“ wurde dem Talent und dem Wissen vorgezogen. Das Gutachten der Fachleute, die allein kompetent sind, die Fähigkeiten der Kandidaten zu beurteilen, berücksichtigte das Ministerium in der Regel nicht. Begreiflicherweise konnten die ernannten Professoren die Autorität und das Vertrauen nicht genießen, welches früher den gewählten zuteil wurde. Die Art der Ernennung diskreditierte sogar die würdigsten Kandidaten.

In den Beziehungen der Schulbehörden zu den Studenten herrschte das System völliger Willkür. Nach dem Reglement von 1863 hatten sich die Studenten wegen Disziplinarvergehen vor Richtern, die aus der Mitte der Professoren gewählt waren, zu verantworten. Dieses Gericht, das von administrativem Drucke frei war, besaß die Unabhängigkeit, die von jedem Gerichte verlangt wird; die darin herrschenden Formen des Gerichtsverfahrens sicherten die Unparteilichkeit und die Gerechtigkeit seiner Beschlüsse; diese Beschlüsse wurden nach eingehender Untersuchung und Verhör der belastenden und entlastenden Zeugenaussagen gefaßt. Nach dem Reglement von 1884 wurde jede Gerichtsverhandlung in den Studentenprozessen abgeschafft. Die Universitätsbehörde, die aus ernannten und von dem Prokurator des Schulbezirkes abhängigen Personen bestand, vernahm weder die Angeklagten noch die Zeugen. Sie hatte nur die Liste der Schuldigen, welche die Universitätsinspektion lieferte, vor Augen und diktierte Strafen, die der Kurator vorschrieb.

Die Art der Zusammenstellung dieser Listen war wegen des verwerflichen Beaufsichtigungssystems in unseren Universitäten geradezu entsetzlich. Die Beaufsichtigung ist, wie bereits erwähnt, dem Inspektor und seinen zahlreichen Gehilfen, die ebenfalls eine akademische Bildung besitzen, anvertraut. Die Inspektion verfügt über einen zahlreichen Staat von untergeordneten Beamten — Pedellen, die den gleichen Bildungsgrad wie die Unteroffiziere der Armee haben. In friedlichen Zeiten ist diese ganze Armee untätig: die Pedelle stehen Wache vor dem Auditorium, während die Inspektion auf den Korridoren der Universität auf und ab geht. Die Aufgabe der Inspektion besteht darin, im Falle der Unruhen die Schuldigen ausfindig zu machen und die Liste zusammenzustellen.

Und gerade für diese Aufgabe ist die Inspektion unbrauchbar.

Wenn die Beamten der Inspektion auf einer Studentenversammlung erscheinen, werden sie mit Schmährufen empfangen und müssen dieselbe verlassen; es kam sogar vor, dass sie tätlich angegriffen wurden; die Pedelle werden immer wieder wegen "Spionage“ geprügelt. Sie sind es auch hauptsächlich, welche die Liste der Schuldigen zusammenstellen: zu diesem Zwecke lauschen und lauern sie an den Türen der Auditorien, in denen die Versammlungen stattfinden. Natürlich verdienen solche Angaben kein Vertrauen. Ungebildete und unwissende Pedelle zeigten oft aus Unverständnis Studenten an, die auf den Versammlungen leidenschaftlich gegen die Unruhen aufgetreten. Daher relegierte die Verwaltungsbehörde oft unschuldige Studenten oder sogar solche, die während der Unruhen abwesend waren. Oft kamen Fälle vor, wo die Behörden, abgesehen von den Anzeigen der Pedelle und der Inspektion, die Angaben der Gendarmerie über die Studenten zur Kenntnis nahmen und danach ihre Beschlüsse fassten.

All diese Verhältnisse unseres akademischen Lebens seit 1884 haben die Hochschulen in den Zustand völliger Auflösung und Demoralisation gebracht. Nach dem Reglement von 1863 genoss das autonome, sich selbst ergänzende Professoren-Kollegium unter den Studenten eine moralische Autorität, die nur die Unabhängigkeit gewähren kann. Das Reglement von 1884, das in die Universität ausschließlich das polizeiliche Regime eingeführt hat, schaffte dadurch die akademisch-pädagogische Autorität ab. Indem es dem Professoren-Kollegium die Studentenangelegenheiten entzog, machte es einen jeden moralischen Einfluss der Professoren auf die Jugend unmöglich. Die Jugend, die unter dem Reglement von 1863 ihren freigewählten Lehrern vertrauensvoll entgegenkam, behandelte dieselben argwöhnisch, als sie sich in Beamten verwandelten, welche der Minister zu ernennen hatte. Die Entlassung hervorragender Professoren trug ihrerseits zum Sinken der Professorenautorität bei: jede Entlassung eines Professors verursachte den übrigen Universitätskollegen unberechenbaren Schaden. In dem Entlassenen begrüßte die Jugend den Typus eines Professors, der bereit ist, für die Wahrheit zu leiden. Den gebliebenen hingegen warf sie Mangel an Bürgermut vor. Die ungerechten Strafen, denen die Studenten durch die Behörden ausgesetzt waren, befestigten sie leider noch mehr in dieser Überzeugung. Das Professorengericht war unter dem Reglement von 1864 geachtet, trotzdem es sich keineswegs durch besondere Nachsicht auszeichnete; die Behörden aber, welche an Stelle dieses Gerichtes traten, wurden von den Studenten mit einem feindseligen Gefühl behandelt, das oft bis zur Verachtung ging. Dies wurde noch dadurch gesteigert, dass das Ministerium Männer von unabhängigem Charakter nicht gern zu Rektoren und Dekanen ernannte: in den meisten Fällen zog es gehorsame Beamte vor.

Trotz dieser ungünstigen Verhältnisse gibt es in jeder Universität eine Gruppe beliebter Professoren, denen die Jugend Achtung und Vertrauen entgegenbringt. Die Studenten schätzen immer das Talent, das Wissen, besonders aber die Vornehmheit des Charakters und die unabhängige Gesinnung. Im allgemeinen aber genießen bei uns nur einzelne Professoren dank ihren individuellen Eigenschaften Achtung; die Autorität des Professorenkollegiums existiert überhaupt nicht mehr.

Das Reglement von 1884 beabsichtigte unter anderem, die Macht des Rektors zu stärken; in Wirklichkeit aber hat der von der Regierung ernannte Rektor viel weniger Macht, als der gewählte. Nach dem Reglement von 1863 stützte sich der Rektor in seinen Beziehungen zu den Studenten auf die moralische Autorität des Kollegiums, das ihn gewählt hatte; hinter ihm stand der Universitätsrat, der bereit war, ihn in kritischen Momenten zu unterstützen. Die kollektiven Aufrufe der Professoren an die Studenten waren manchmal von wohltuender Wirkung. Jetzt kann davon keine Rede mehr sein; der ernannte Rektor nimmt in dem Rate der Professoren eine isolierte Stellung ein; ebenso steht es auch mit dem Dekan der Fakultät. In den Augen der Studenten ist der ernannte Rektor nicht der Vertreter der Stimmungen und des Willens des Professorenkollegiums, sondern der Vollstrecker der Vorschriften des Kurators und des Ministers.

Die Schwächung der Macht des Rektors ist eine natürliche Folge der inneren Zerrüttung, die das Reglement von 1884 in alle Sphären des akademischen Lebens hineingetragen hat. Im Reglement von 1863 erschien die Universität als ein lebendiger Organismus, der von einem starken korporativen Geiste durchdrungen war. In dem von 1884 verwandelte sie sich in eine sinnlose, willenlose, automatenhafte Versammlung von einzelnen Professoren und Beamten. Das Prinzip ,,divide et impera“ war darin auf der ganzen Linie durchgeführt; dadurch wurde die Universität als loyale Anstalt vernichtet. Die Regierung selbst erzeugte in der Universität das Chaos, das die Lebensfähigkeit und die Macht der revolutionären Organisationen fördert.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Universitaetsfrage
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