Studienverhältnisse bei Eröffnung der Universität

Die von Erfurt und Leipzig berufenen Professoren traten sofort ihr Amt an*). Die Lage Rostocks eignete sich sowohl als Seestadt durch seine Beziehungen zu den nordischen Reichen, als auch durch seine gesunde Luft, sowie durch den dort stattfindenden Zufluss aller notwendigen Lebensbedürfnisse vorzugsweise zur Universitätsstadt**). Gleich in den ersten Jahren der Eröffnung der Hochschule war die Zahl der Studierenden nicht unbedeutend, da nicht nur aus Mecklenburg, sondern auch aus dem ganzen nördlichen Deutschland, und vorzugsweise aus den Ostseeländern und aus den nordischen Reichen dieselben sich einfanden. Unter Stenbekes Rectorat wurden in dem ersten halben Jahre 160 Studierende intituliert***). Nach der Sitte der Zeit ließen sich selbst Promovierte und in Ämtern stehende Männer in die Matrikel eintragen****), und wurden dadurch Glieder der Universität. Unter den zuerst Intitulierten finden sich licentiati in decretis, baccalaurei in legubus et in theologia, magistri in artibus, plebani und archidiaconi*****). Die Matrikel selbst ist indessen so geführt, dass oft die Zunamen fehlen, und dass nur der Vorname und das Vaterland angegeben ist. Bei Vielen dagegen, wo der Eigenname angeführt ist, fehlt die Angabe des Vaterlandes völlig. Wenn wir gleich daher über die Eigennamen vieler Studierenden ganz ungewiss sind, so lässt sich doch einigermaßen übersehen, welchen Ländern die Studierenden angehörten. Nur selten finden sich andere Memorabilien angemerkt. Unter denen, wo Vornamen und Vaterland genannt sind, finden wir gleich im ersten Halbjahre einen Nicolaus de Rendsborgh, Jordanus de Wollin, Reymarus de Holtzacia, Thomas de Viborgh, Nicolaus de Plone, Jacobus de Rugia, Nicolaus de Crempis, Magnus de Zwecia, Petrus de Twecia, Eghardus de Dantzke, Wernerus de Curonia, Godschalcus de Dantzke, Georgius de Livonia******)

*) R. Bernhardi Latomi Genealo-Chronicon Megapolitanum im Mscpt. auf der Rostocker Universitäts-Bibliothek und bei Westphalen, Monumenta Vol. IV. p. 343. Da wurden alsbald aus der Erfurtischen Academia Magistri und Professores verschrieben und verordnet, bequeme Wohnungen zugerichtet, öffentliche Auditoria gebauet, und was weiter zum Anfang und Errichtung einer löblichen hohen Schule gehörig, alles notturftig und ehrlich bestellet...


**) Schon in der Stiftungsbulle Martins V. heißt es in dieser Hinsicht: Opidum ipsum ...

***)Die Gebühren für die Intitulation scheinen je nach Vermögen von den sich Inscribierenden entrichtet worden zu sein. Meistens zahlten sie 12, zuweilen 6, auch wohl 3 Schillinge. Bei völliger Armut ward nichts bezahlt. Zuweilen findet sich dann der Zusatz: juramentum paupertatis praestitit, oder: paupertatem juravit. War sonst keine Gebühr entrichtet, so findet sich in der Matrikel mitunter der Ausdruck: honoratus est, zuweilen mit Hinzufügung des Grundes.

****) So schrieben sich am 14. Sept. 1477 der Abt von Blaubeuren, Johann Degen, Probst und erster Kanzler der Universität Tübingen, Lukas Spechzart, des Grafen Eberhards Leibarzt, und einige Räte als erste Mitglieder der Universität in die Tübinger Matrikel ein, vergl. K. Klüpfel, Geschichte und Beschreibung der Universität Tübingen S. 4.

*****) Zu diesen gehören: Dns. Johannes Bonrade, Decanus Lubicensis et Licentiatus in utroque jure, Dns. Wernerus Brekewold, Licentiatus in decretis, Mgr. Johannes Meynesti, Archidiaconus Rost., Dns. Nicolaus Turckowe, Rector Ecclesie Beate Marie Virginis Rostokcens., Dns. Gherardus Wolf, Archidiaconus u. A.

******) Im zweiten Halbjahre wurden unter dem Rektor Wernerus Brekewold, licentiatus in jure canonico ac ordinarius in novis juribus, sogar 209 intituliert. Unter dem dritten Rektorate des Tidericus Zukow, Magister in artibus et juris canonici Baccalaurius belief sich die Zahl der Inscribierten auf 101. Unter ihnen befindet sich Johannes de Confluencia, Ordinis Jherosolimitani. M. Nicolaus Bantzkow, Doctor Medicine, honoratus est. Hermannus Boyster Uznamensis. Vergl. Etwas J. 1739 S. 14 f. Schröder, Pap. Mecklenburg S. 1838. Vergl. auch im Allgemeinen über den Verkehr der niederdeutschen Städte mit Livland; G. F. Sartorius, Urkundliche Geschichte des Ursprungs der deutschen Hanse. S. 98 ff.