Notwendigkeit der päpstlichen Sanktionen

Die Stiftung der Universität konnte aber nicht allein von den Herzögen, in ihrer Eigenschaft als Landesherren, ausgehen, da bei der alle wissenschaftliche Entwicklung bedingenden Stellung der Kirche im Mittelalter die Universitäten, wie wir bereits gesehen haben, als geistliche Corporationen betrachtet wurden, deren wissenschaftliche Tätigkeit in allen ihren Zweigen der Kirche zu dienen habe. Die Sanktion der beabsichtigten Stiftung musste daher von der Kirche ausgehen, welche, da sie das Oberaufsichtsrecht über alle geistlichen Stiftungen übte, auch allein die innere Organisation derselben zu bestimmen hatte. Das Schreiben der Herzöge setzte daher dem Papst die äußeren Verhältnisse, unter denen die Stiftung sich verwirklichen sollte, auseinander, um ihn dem Plan, der ohne seine Zustimmung nicht durchgeführt werden konnte, geneigt zu machen. Denn die Wissenschaft sich als losgelöst von der Kirche zu denken, war eine jener Zeit durchaus fremdartige und fern liegende Vorstellung. Es konnte daher nur der Papst das zur Errichtung der Universität notwendige Privilegium erteilen.