Kaution des Rates. Jährliche Einkünfte der Akademie

Die Bedingungen, welche der Papst in der Fundationsbulle aufgestellt hatte, mussten erst erfüllt werden, ehe die neue Stiftung ins Leben treten konnte. Anstatt und im Namen der Herzöge Johann und Albrecht übernahm der Rat zu Rostock diese Kaution und verhieß, der Universität zwei Gebäude einzuräumen, eines in der Neustadt, nahe bei dem Kloster zum heiligen Kreuz, das andere nahe am alten Markt*) und der Petrikirche, und diese entsprechend einzurichten, auch für die Salarien der Lehrer feste jährliche Einkünfte, nämlich die Summe von 800 Goldgulden, zu überweisen, welche in bestimmten Terminen zahlbar sein sollten, aber in der Weise, dass die Verteilung dieser Einkünfte allein dem Rektor und dem Concil der Universität zustehen solle**). Obwohl nun die Durchlauchtigsten Landesherren die Akademie zunächst durch den Rat zu Rostock hatten dotieren und mit Salarien versehen lassen, so verliehen sie dennoch nach dem Zeugnisse von Krantz auch ihrerseits derselben Einkünfte und Schenkungen, zu denen auch die der Universität zufließenden Beiträge der Prälaten kamen.

*) Zu diesem Zwecke wurde ein Eckhaus mit sieben daran liegenden Buden samt dem Torwege angekauft.... Das dortige Kollegium, die Kusserey genannt, ward den Juristen zum Gebrauch überwiesen.


**) E. E. Rats zu Rostock Reversales, ausgestellt am Michaelis Tage 1419. Die Original-Urkunde befindet sich im akademischen Archiv. Vergl. auch Rost. Etwas, J. 1738. S. 225 ff. Franck, Altes und Neues Mecklenburg lib. VII. S, 181 ff. Urkundliche Bestätigung, Beil. K. Eschenbachs Annalen Th. I. S. 82 f.