Inhalt und Charakter der päpstlichen Stiftungsbulle

Die Stiftungsbulle hebt noch besonders hervor, dass die Herzöge nebst den vorgenannten Bürgermeistern und Ratsmännern die feste Zusicherung gegeben, dahin zu arbeiten und es zu bewirken, dass die Angehörigen der Universität der Freiheiten und der Exemtionen der anderen Universitäten genießen sollten, so weit dies von vorgenannten Herzögen und ihren Untertanen abhängig sei*). Diese Beschränkung musste schon deshalb stattfinden, weil der Bischof Heinrich von Schwerin sich seine Diöcesenrechte vorbehalten hatte. Überhaupt gibt sich in der Bulle eine nicht geringe Einsicht und eine Fähigkeit der Organisation kund, welche alle Verhältnisse mit sicherer Hand ordnet, dabei aber mit großer Klugheit Alles beseitigt, was irgendwie nachteilig einzuwirken vermochte. Auch wird die kirchliche Stellung der neuen Stiftung nach allen Seiten hin so genau bestimmt, dass darin für die römische Curie hinsichtlich des Ganges, den jene in Zukunft etwa einschlagen mochte, eine nicht unbedeutende Garantie lag. Die Energie, mit welcher Martin verfuhr, wenn ein solches Verfahren überhaupt in seiner Absicht lag und seinen Zwecken diente, macht sich auch in den einzelnen Bestimmungen der Bulle bemerkbar, und jedenfalls wirkten dieselben dazu mit, dass manchen späteren Wechselfällen mit Erfolg von Seiten der Akademie begegnet werden konnte.

*) Kurzer Bericht von der alten und der neuen Verfassung der Akademie zu Rostock. 1761 S. 2 ff.