Herzöge Johann III. und Albrecht V. Gründung einer Universität in Mecklenburg

So waren im Allgemeinen die kirchlichen Zustände, als die beiden Herzöge Johann III. und Albrecht V. den denkwürdigen Entschluss fassten, in ihrer Stadt Rostock eine Akademie und hohe Schule zu errichten.*) Die Zustände des Landes waren der Art, dass die Herzöge dringend wünschen mussten, eine Pflanzschule der Wissenschaft in ihren Landen zu begründen. Kaum waren die ersten Anfänge wissenschaftlicher Bildungsanstalten im Lande vorhanden. Nur einige größere Städte des Landes besaßen Schulen, auf denen es möglich war, eine höhere wissenschaftliche Vorbildung zu erlangen. Dennoch betrachtete man sie sogar bisweilen als eine Quelle der Einnahme, auf welche man Anweisungen erteilen konnte **), weil jeder höhere wissenschaftliche Gesichtspunkt der Zeit noch fremd war. Es fehlte nicht nur an Schulen, sondern auch vor Allem an Lehrern, und noch mehr an Gelegenheit, für Kirche und Schule die nötigen Kräfte auszubilden. Das Bedürfnis einer Universität hatte sich um fühlbarer gemacht, als nach dem Beginn der hussitischen Kriege die Universität Prag überhaupt in Verfall gekommen war, und die Beziehungen der einzelnen deutschen Länder zu derselben, welche früher vielfältig stattgefunden, völlig aufgehört hatten. Die rasch auf einander folgende Begründung mehrerer Universitäten im mittleren Deutschland musste notwendig die Blicke der Fürsten, welche an der geistigen Bewegung der Zeit Teil nahmen, und ein wärmeres Interesse für die tieferen Bedürfnisse ihrer Lande hatten, nach dieser Seite hin richten. Dass bei der großen Unwissenheit, die damals überall im nördlichen Deutschland herrschte, und bei dem Mangel geeigneter Lehrkräfte auf diesem Wege allein eine allmähliche Abhilfe dieser Zustände herbeigeführt werden könne, lag klar vor. Es reicht dies vollkommen aus, den Entschluss der Herzöge Johann und Albrecht zur Begründung einer Akademie in ihren Landen, welchen sie gerade in diesem Augenblicke nach der Stuhlbesteigung Martins V. fassten, völlig zu verstehen, wenn uns auch die Data fehlen, um die innere Stellung beider Herzöge zu diesem Entschluss noch weiter verfolgen zu können, obschon wir aus ihrem Schreiben an den Papst die große Entschiedenheit und die Umsicht erkennen, mit welcher sie die Stiftung der Universität durchzuführen gedachten ***).

*) ... Anno 1418 haben Johann und Albrecht V., Gevettere, Herzöge zu Mecklenburg, bei Papst Martino V. Ansuchung getan, ihnen zu vergönnen, dass sie in ihrer Stadt Rostock eine academiam und hohe Schule anrichten möchten. Als der Rat zu Rostock solches erfahren, haben sie ihren Gesandten nach dem Papst geschickt, sich ad recipiendam academiam erboten, auch demselben bürgerlich angelobet, dass die academia gebührend sollte dotiert werden. Darob hat Papst Martinus den Herzögen zu Mecklenburg die bullam und privilegia zu Ferrara A. Cr. 1418, den 13. Februarii, erteilet, und ist zuerst auf die drei Facultäten, juridicam, medicam und philosophicam, gewidmet worden....


**) So überwies der Rat zu Wismar dem Secretarius Johann Moyleken aus den Einkünften der beiden Stadtschulen 20 Mark Lübisch; Schröder, Papstistisches Mecklenburg ad. a. 1368 S. 1447.

***) Vgl. Schreiben der Herzöge Johann und Albrecht an den Papst Martin V. vom 8. September 1418 in: Urkundliche Bestätigung der Herzoglich Mecklenburgischen hohen Gerechtsame über dero Akademie und Rat zu Rostock, besonders in Absicht der vieljährigen, zwischen beiden vorwaltenden, Streitigkeiten. 1754. Fol. Beil, Nr. 3.