Hansestädte für die Errichtung einer theologischen Fakultät

Bei der tief eingreifenden Bedeutung, welche in jener Periode die Theologie im Verhältnis zu den übrigen wissenschaftlichen Disziplinen hatte, musste die neu gegründete Hochschule es schmerzlich empfinden, dass ihr die theologische Fakultät fehlte. Es war ihr dadurch die Möglichkeit genommen, eine intensivere Einwirkung auf alle Zustände nicht nur des kirchlichen, sondern auch des staatlichen Lebens zu üben, da alle wissenschaftliche Mitteilung damals noch enge verknüpft war mit theologischen Grundanschauungen, und wenigstens ohne diese nicht eine wesentliche Hebung und Förderung des kirchlichen und des wissenschaftlichen Lebens zu erwarten stand. Aus dieser Erkenntnis wandte sich der Rat zu Rostock an den Rat zu Lübeck, um die Hansestädte zu veranlassen, sich zu gleichem Zwecke an den Papst zu wenden, um von ihm die Erlaubnis zur Errichtung einer theologischen Fakultät zu erhalten*). Rostock, als eine der fünf sogenannten Wendischen Städte, stand hauptsächlich mit Lübeck, Wismar, Stralsund und Greifswald in Beziehung, mit denen es durch seine Handelsverhältnisse und maritimen Interessen eng verbunden war. Das nähere Verhältnis Rostocks und Lübecks zu einander lässt sich nach den verschiedensten Seiten hin nachweisen, da außer den allgemeinen Bundesbeziehungen beide Städte mit einander häufig, namentlich auch über innere städtische Zustände, Rat pflogen. Das im Jahre 1422 erlassene Schreiben spricht dafür, dass die Hansestädte schon jetzt in Beziehung zur Rostocker Universität standen, wenn auch nur dadurch, dass Lübecker eifrig um den Flor der neu gestifteten Universität bemüht gewesen waren, und dass manche ihrer Angehörigen, wie die Matrikel ausweist, die Universität schon jetzt besuchten, so dass der Rostocker Rat wenigstens glaubte annehmen zu können, dass die Erlangung einer theologischen Fakultät für die Rostocker Hochschule sowohl Lübeck, als auch den übrigen Hansestädten wichtig genug sein werde, um sie zu einer Verwendung und Intercession bei der römischen Curie zu bewegen.

*) Schreiben E. E. Rats zu Rostock an E. E. Rat zu Lübeck um Vorschrift derer gesamten Hansestädte an den Papst zur Erhaltung einer theologischen Fakultät. Etwas. I. 1741 S. 289