Bischof Heinrich II. von Nauen und seine Mitwirkung

Damals saß auf dem bischöflichen Stuhle von Schwerin der Bischof Heinrich II. von Nauen*), welcher ebenfalls am 8. September 1418, in einem Schreiben an Papst Martin V. die Absicht der Herzöge auseinandersetzte, innerhalb seiner Schweriner Diöcese eine Universität in Rostock aufzurichten, und für Lehrer und Studierende in Bezug auf Wohnung und Unterhalt, auf Gerichtsbarkeit und andere Privilegien und Exemtionen Sorge zu tragen. Die inneren Gründe, welche die Herzöge in Verbindung mit ihm zu diesem Schritte bewogen, werden hervorgehoben, und die Zustände der Unwissenheit und der Barbarei, welche überall im Lande herrschten, als die nächste und eigentliche Veranlassung dieses Entschlusses dargestellt, zu dessen Verwirklichung er Alles, was er irgend vermöge, anzuwenden verheißt. Er führt dabei aus, dass alle die Universität betreffenden Sachen der bischöflichen Jurisdiction entnommen sein, dass aber alle seine bischöflichen Rechte in Bezug auf die Schweriner Diöcese in Bestand bleiben sollen.

*) Es ist derselbe häufig mit dem Bischof Heinrich III., der den Beinamen Wangelin führt und von 1419 — 1429 Bischof von Schwerin war, verwechselt worden. Dieser hat allerdings an der Inauguration der Universität Teil genommen, aber die vorbereitenden Schritte zur Gründung der Universität sind von dem Bischof Heinrich II. ausgegangen, wie Lisch aus dem Siegel des Intercessionalschreibens des Bischofs Heinrich von Schwerin nachgewiesen hat. Vgl. Jahrbücher f. Mecklenb.. Geschichte und Altertumskunde. I. VIII. S. 23.