Organisation des Getreide-Ausfuhrhandels

Im Zusammenhang mit der Erörterung deutscher Betätigungsmöglichkeiten auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Industrie in der Ukraine soll einer Anregung Raum gegeben werden, die darauf zielt, dass ein Syndikat deutscher Handelsgesellschaften zusammen mit der ukrainischen Regierung und
den ukrainischen Genossenschaften die Organisierung des ukrainischen Getreideausfuhrhandels (zumal in der Übergangszeit) übernehmen und den Güteraustausch zwischen der Ukraine und dem Ausland regeln soll. Natürlich dürften die Handelsgesellschaften oder das Syndikat keine Monopolstellung beanspruchen; dennoch hätten sie ein gewaltiges Arbeitsfeld, selbst bei Zulassung gewisser Freiheit des Ausfuhrhandels, das ständig an Bedeutung gewänne, schon mit Rücksicht auf den Ausbau des deutsch-ukrainischen Warenverkehrs und die Möglichkeit einer gewissen Kontrolle fremder Wirtschaftseinflüsse.

Der Getreidehandel in der Ukraine litt auch früher unter dem Mangel einer großzügigen Organisation, wodurch zahlreiche kommerzielle und soziale Nachteile sich herausgebildet hatten. Während des Krieges und der Revolution ist der frühere russische Außenhandelsapparat gänzlich zugrunde gegangen.


Der Verfall der heimischen Hilfsmittel wird die Mitwirkung ausländischer Gesellschaften, die leistungsfähig sind und organisatorische Arbeit durchzuführen verstehen, um so erwünschter erscheinen lassen, als die Handelsbeziehungen der Ukraine mit dem Ausland naturgemäß durch die Ausfuhr landwirtschaftlicher Produkte eingeleitet werden müssen. Die technische Seite dieses Planes hängt zunächst (neben der Lösung des Transportproblems) mit der Errichtung eines Netzes von Elevatoren und Getreidelagerhäusern zusammen. Nach den Berechnungen von Fachmännern muss die Ukraine in den nächsten Jahren Elevatoren für mindestens 1,2 bis 1,5 Millionen Tonnen bauen. Sowohl die zarische, wie die nationale und die Sowjetregierung haben dieser Sache stets große Aufmerksamkeit gewidmet und zahlreiche Projekte ausgearbeitet, die ihrer Durchführung harren. Den Konzessionären soll unter anderem das freie Verfügungsrecht über einen Teil der erfassten Getreidemengen eingeräumt werden.

Die geschäftliche Seite würde sich durch eine enge Arbeitsgemeinschaft mit den ukrainischen Genossenschaften lösen lassen, derart etwa, dass letztere die Erfassung, der für die Ausfuhr bestimmten Mengen bei der Dorfbevölkerung besorgen (der ehemalige Getreidehauptlieferant, der Großgrundbesitzer, scheidet wohl für die Zukunft aus), die deutschen Unternehmer hingegen ihre Verfrachtung zu den Sammel- und Umschlagplätzen, ihre Einlagerung, Sortierung usw. und ihre Weiterbeförderung ins Ausland auf sich nehmen. Die Ausgestaltung, der Arbeitsteilung würde sich übrigens in der Praxis nach einiger Zeit von selbst ergeben.

Besondere Aktualität würde dieses Projekt in Verbindung mit der Verwertung landwirtschaftlicher Konzessionen in der Ukraine gewinnen, wie sie von der Regierung der ukrainischen Volksrepublik geplant werden. Es braucht nicht besonders betont zu werden, welche Bedeutung für Deutschland auch
nur eine teilweise Durchführung dieser Anregung hätte.