Stockholmer Frieden von 1720: Vorpommern fiel bis zur Peene an Preußen

Durch den Stockholmer Frieden von 1720 fiel Vorpommern bis zur Peene an Preußen. Bei der Übernahme wurden diesem Landesteile die bisherigen Privilegien und seine landständische Verfassung in unveränderter Form bestätigt, sodass nun die Vorpommersche Landstube der Hinterpommerschen zur Seite trat. In dem unter Schwedischer Hoheit verbliebenen Neuvorpommern erhielt Greifswald neben Stralsund wieder das Recht, für sich allein einen Landrat zu nominieren, ebenso wie in dem Preußischen Vorpommern der Stadt Anklam neben Stettin dasselbe Recht zugestanden ward. Seit 1742 finden wir auch den ersten Bürgermeister von Demmin als Landrat aufgeführt*), obwohl zu den gewöhnlichen landständischen Versammlungen Vorpommerns bloß die Landräte der beiden vorsitzenden Städte Stettin und Anklam erschienen**). Vielleicht wurde nur für die obenerwähnte Funktion der Landräte beim Kontributionswesen der Stadt Demmin als ersten nachsitzenden Stadt in Vorpommern ein gleiches Recht der Teilnahme gewährt, wie es die erste nachsitzende Stadt in Hinterpommern, Cöslin, für das Stift erhielt.

*) Stolle, a. a. O. p. 131; die Königliche Bestallung des dirigierenden Bürgermeisters Wehrend zum städtischen Landrat von 1766, ebend, p. 107. — **) Zitelmann, a. a. O. p. 33.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Städte der Provinz Pommern
Stralsund, alte Giebelhäuser in der Semlowerstraße

Stralsund, alte Giebelhäuser in der Semlowerstraße

Greifswald, Giebelhaus Markt 13, 1920

Greifswald, Giebelhaus Markt 13, 1920

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