Mit der Reformation war auch in Pommern eine modernere Gestaltung des Staatswesens eingetreten

Mit der Reformation war auch in Pommern eine modernere Gestaltung des Staatswesens eingetreten. Seine engere Verbindung mit den Reichstagen, die Reichskreissteuern, die Türkensteuer, sowie die steigenden Bedürfnisse der inneren Verwaltung, welche nicht mehr nach der alten Weise aus den fürstlichen Einkünften bestritten werden konnten, nötigten zu der Einführung mannigfacher neuer, direkter oder indirekter, Abgaben, die auf den Landtagen mit den Ständen verabschiedet und in den, seit der Mitte des XVI. Jahrhunderts, für den Stettiner Ort zu Stargard, für den Wolgaster Ort zu Anklam errichteten Landkasten abgeführt wurden. Darauf aber hielt man noch bei aller Neuerung der Steuern fortdauernd mit großer Strenge, dass sie ganz nach dem alten modus contribuendi erhoben und an den Landkasten gezahlt werden mussten. Es steuerten darnach die fürstlichen Domänen-Ämter für sich, die Immediatstädte für sich, und die schlossgesessene Ritterschaft auch für sich unmittelbar an den Landkasten, während die Steuern der Amtsstädte und der vogteigesessenen Ritterschaft und ihrer Untertanen von den Vögten oder Amtmännern eingefordert und durch deren Rentmeister vogteiweise an den Landkasten eingeliefert wurden. Mit dieser schwerfälligen Finanzverwaltung trat Pommern in den dreißigjährigen Krieg.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Städte der Provinz Pommern
Luther und Melanchthon beim Übersetzen der Bibel

Luther und Melanchthon beim Übersetzen der Bibel

Bugenhagen, Johannes Dr. (1485-1558) Dr. Pomeranus gen. Reformator, Wegefährte Luthers

Bugenhagen, Johannes Dr. (1485-1558) Dr. Pomeranus gen. Reformator, Wegefährte Luthers

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