Die Pommerschen Städte als Teilnehmer des Hansebundes

Die Pommerschen Städte gehörten zu dem Lübischen oder Wendischen Drittel des Hansebundes. 1283 werden außer Stralsund, Greifswald und Stettin auch bereits Anklam und Demmin als Teilnehmer namentlich mit aufgeführt. Kolberg und Stargard treten erst seit 1361 als solche hervor, etwas später noch die kleineren Seestädte Pommerns. Wahrscheinlich aber sind einzelne derselben, wie Stargard und Wollin, schon 1283. andere bald darauf dem Bunde beigetreten, und ihre Namen werden nur deshalb nicht genannt, weil ihre Interessen durch die größeren Städte mit wahrgenommen wurden. Man unterschied nämlich in der Folge die Bundesstädte in unmittelbare und mittelbare Hansestädte. Die letzteren waren nicht auf den Hansetagen zu erscheinen berechtigt, sondern wurden von einem Vorort vertreten, unter dem sie auch ihre Bundespflichten zu leisten hatten. Zu den ersteren gehörten in Pommern in folgender Ordnung: Stralsund, welche neben Lübeck an der Direktion des Lübischen Drittels der Hanse teilnahm, Stettin, Greifswald, Kolberg, Stargard und Anklam. Demmin zählte noch bis 1361 zu den Vororten, schied aber fortan aus ihrer Reihe aus und gesellte sich zu den mittelbaren Hansestädten Pommerns, welche außerdem noch bestanden aus Wolgast unter dem Vorort Greifswald; Wollin, Treptow a. R., Greifenberg Cöslin, Belgard, Rügenwalde und Stolp unter dem Vorort Kolberg; Garz a. O., Greifenhagen, Damm, Golnow und Cammin unter den Vororten Stettin und Stargard.

Dasselbe Bedürfnis, welches die deutsch-wendischen Städte zu einem engeren Bündnis für die Wahrung ihrer Handelsinteressen auf den auswärtigen Märkten veranlasste, führte sie ebenfalls dahin, mit einander im Bunde auf die Sicherung ihrer binnenländischen Verkehrsrichtungen bedacht zu sein. Es ist jedenfalls nicht bedeutungslos, dass in demselben Jahr 1283, in welchem die Städte Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Stettin, Demmin und Anklam von dem Könige von Dänemark sich gemeinschaftlich ihre Handelsprivilegien in seinen Reichen aufs Neue versichern ließen, sie auch mit dem Herzoge Johann von Sachsen-Lauenburg, den Grafen von Schwerin und Dannenberg und ihren eigenen Landesfürsten in Mecklenburg, Pommern und Rügen den Rostocker Landfrieden abschlossen.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Städte der Provinz Pommern
Greifswald - Hunnenstraße, Nikolaikirche

Greifswald - Hunnenstraße, Nikolaikirche

Lübeck – Freie und Hansastadt

Lübeck – Freie und Hansastadt

Belgard, Marktplatz

Belgard, Marktplatz

Kolberg, Ende des 19. Jahrhunderts

Kolberg, Ende des 19. Jahrhunderts

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