Deutsche Städte im Östlichen Pommern

Inzwischen füllte sich auch das östliche Pommern mit deutschen Städten, während im Westen noch einige kleinere Städte entstanden, die alle, bis auf zwei im Kreise Lauenburg und Bütow, Lübisches Recht erhielten. 1288 soll Regenwalde Stadtrechte erlangt haben, zu gleicher Zeit wahrscheinlich auch Labes, beide von ihren Grundherrn, den wendischen Familien Borcke und Vidante. 1291 war bereits Lassan im Besitz desselben. 1298 wurde Usedom, 1299 Belgard durch den Herzog Bogislaw IV. damit bewidmet. Kurz zuvor mag auch Grimmen als deutsche Stadt erstanden sein, Gutzkow, Jarmen und Richtenberg wohl erst im XIV. Jahrhundert. Naugard wurde 1309 privilegiert, 1310 Stolp durch den Markgrafen Waldemar, 1312 Rügenwalde zum zweiten Mal und 1317 Schlawe, nicht viel später wahrscheinlich Polnow, und 1343 Zanow durch die Swenzonen, welche zuerst unter Märkischer, dann seit ungefähr 1317 unter Pommerscher Oberhoheit die Länder Schlawe, Rügenwalde und Polnow besaßen. 1357 erlangte auch Leba im damaligen Gebiet des deutschen Ordens das Lübische Recht.

In dem deutschen Ordenslande Preußen hatte sich aus dem Magdeburger Recht das Culmische entwickelt. Als daher Pommerellen 1310 an den deutschen Orden kam, brachten die aus den Preußischen Städten dahin Einwandernden das Culmische Recht mit sich. So geschah es auch in der ehemaligen Kastellanei Belgard an der Leba, wo 1341 Lauenburg, und in dem früher zur Kastellanei Stolp gehörigen Lande Bütow, wo 1346 die Stadt Bütow mit Culmischem Rechte bewidmet wurde.


Das Schwerinsche Recht, Stadt- und Landrecht zugleich, fand als Landrecht in Pommern seine weiteste Verbreitung, indem es überall in den Bezirken, deren Städte Lübisches Recht annahmen, auf dem Lande eingeführt wurde. Als Stadtrecht kam es nur in der einzigen Stadt Garz auf Rügen zur Geltung.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Städte der Provinz Pommern