Die Überprüfung der Augen.

Der Schularzt oder ein Augenarzt wird alle Jahre die Augen jedes Schülers prüfen und die Veränderungen derselben notieren, die nötigen Rathschläge den Eltern schriftlich erteilen und den Lehrer auf diese oder jene Anomalie des Betreffenden, die zu berücksichtigen ist, aufmerksam machen. Freilich mit der Bemerkung ,,Setzen Sie den Kurzsichtigen auf die erste Bank“ ist die Sache nicht abgetan. Mir ist es vorgekommen, daß ich darauf die Antwort erhielt. ,,Das geht nicht; denn die ersten fünf Bänke sitzen schon voll Kurzsichtiger.“ Der Schularzt wird den Kurzsichtigen und den Übersichtigen die richtige Brille verordnen; diese Gläser werden angeschafft und getragen werden müssen; selbstgekaufte Brillen werden nicht geduldet, vor falsch gewählten wird gewarnt werden. Im Jahre 1865 fand ich hier 37 % unrichtige Augengläser, v. Hippel fand jetzt deren 28% im Gießener Gymnasium. Der Zukunftsschularzt wird auch in dieser Beziehung nicht bloß beratende Stimme haben, sondern mit Machtvollkommenheiten in gesundheitlicher Beziehung ausgerüstet sein. Wie der Impfschein, wird auch der Augenbefund und die verordnete Brille vorgezeigt werden müssen.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Schule der Zukunft.