Abschnitt 2

I.


zusammen 3 Offiziere und 158 Mann.


Von Rostock aus

      1. an der westlichen Küste: nach Warnemünde, Nienhagen,       °°°Heiligendamm, Kägsdorf,

      2. an der östlichen Küste: nach Wustrow, Ribnitz, Graal, Dierhagen,

zusammen 2 Offiziere und 132 Mann.


Dabei war der Grundsatz befolgt, daß sich die Küstenbesatzung nur gegen den verbotenen Verkehr zu richten habe. Bei einer größeren Landung der Engländer sollte das französische 4. Korps aus Pommern zu Hülfe eilen.

Am 4. Juni 1808 fand die Ablösung der französischen Posten auf der ganzen Strecke statt, worauf die Franzosen nach Schwedisch-Pommern abzogen. Es hielten nunmehr, einschließlich der Garnisonen in Rostock und Wismar, 960 Mann an der Küste Wacht, und zwar in Wismar das 2. Bataillon des Leibregiments und ein Schweriner Kommando, in Rostock das Regiment Erbprinz.

Bald darauf wurden die mecklenburgischen Truppen nach französischem Muster neu organisiert. Es wurde eine Brigade aus 4 Bataillonen gebildet, von denen das 2. nach Wismar, das 3. nach Rostock kam, beide verstärkt durch eine Kompagnie des 4. Bataillons, die als bleibende Besatzung der Stadt dienen sollte. Damit erreichte die Küstenbesatzung eine Stärke von 1124 Mann.

In der Folgezeit wurden die Postenstellungen mehrfach in unwesentlichen Punkten geändert, wenn man dadurch einen besseren Überblick über die See erreichen oder den Ortschaften die Einquartierungslasten abnehmen wollte. Darauf kann hier natürlich nicht näher eingegangen werden. Bedeutsamer sind nur wenige Veränderungen. Im August 1808 richtete man nach einer Küstenvisitation einen Posten auf dem sogenannten Kieler Ort ein und erbaute ihm eine feste Hütte. Es ist dies die Sandbank, die sich von der Wustrower Halbinsel aus in der Richtung auf Poel in die See erstreckt. Die Dörfer an dem Binnensee hielten nämlich große Boote zum Korntransporte. Es erschien nicht ausgeschlossen, daß sie dieselben in dunklen Nächten zum Schmuggel benutzen würden.

Auch nach Meschendorf kam damals ein neuer Posten. Dort hatte die See bis dicht ans Land wegen der Strömung eine bedeutende Tiefe, die das Herankommen großer Schiffe gestattete. Mehrfache Landungen der Engländer gerade an dieser Stelle bewiesen die Wichtigkeit des Postens.

Bei Eintritt des Winters bezogen die Strandwachen, soweit sie nicht feste Hütten hatten, Quartiere im äußersten Haus der besetzten Dörfer. Die Posten wurden bei Tage dann etwas näher an die Küste vorgeschoben, hatten auch fleißig zu patrouillieren. Überdies beritten Husaren, die fast alten Kommandos zugeteilt waren, die Küste.

Eine Ergänzung und weitere Ausbildung des militärischen Regulativs ging mit der Durchführung der Küstenbewachung Hand in Hand. Besonders die Bestimmungen über die Kautionsstellung bedurften noch einer genaueren Regelung. Durch Mandat vom 25. Juni ließ man eine hypothekarische Verpflichtung des Eigentümers zu, sobald ein bares Unterpfand oder ein Bürge nicht gestellt werden konnte. Überdies versprach man, den Eigentümer des Schiffes von der Kaution zu befreien, wenn er nachweise, daß das Schiff verunglückt oder durch Kaper aufgebracht sei. Dies Zugeständnis mußte jedoch bald wieder eingeschränkt werden. Man machte die Wahrnehmung, daß sich mehrere Schiffer zum Auslaufen meldeten, trotzdem sich englische Kriegsschiffe an der Küste zeigten. Da war der Verdacht eines Einverständnisses mit dem Feinde oder wohl gar eines verabredeten oder beabsichtigten Ausbringens nicht ganz unbegründet. Eine Verordnung vom 5. Juli 1808 suchte dem vorzubeugen. Es wurde darin der Nachweis gefordert, daß das aufgebrachte Schiff auch wirklich in einem feindlichen Hafen in aller Form kondemniert und konfisziert war.

Das Jahr 1809 leitete den Anschluß Schwedens an den Kontinentalbund ein. Es war die letzte nordische Macht, die bisher noch treu zu England gehalten hatte. Nach Instruktionen des Herzogs von Cadore vom 29. September 1809 waren Packetboote und Briefe aus Schweden vorläufig wieder zugelassen, auch durften unter neutraler Flagge schwedische Produkte eingeführt werden. Die ordentlichen Handelsverbindungen mit Schweden stellte dann der Friede vom 6. Januar 1810 wieder her.

Die Wache an der Küste konnte den größten Teil des Jahres 1809 und die ersten Monate von 1810 nur unvollkommen ausgeübt werden. Im März 1809 zogen die beiden Bataillone in Wismar und Rostock, zu einem 1. und 2. Batl. des Kontingentsregiments umformiert, nach Stralsund. Sie ersetzten dort die französischen Truppen, die nach dem österreichischen Kriegsschauplatz abgerufen wurden. Husaren und Kommandos der wenigen, zurückgebliebenen Truppen mußten für sie den Küstenschutz übernehmen. Für den Fall einer englischen Landung war es vorgesehen, die Schiffer und Matrosen zu Hülfe zu rufen. So behalf man sich, bis das Kontingentsregiment am 28. März 1810 die Wachen wieder besetzen konnte. Die Oberleitung lag fortan in der Hand des Obersten v. Fallois, desselben Offiziers, der später das mecklenburgische Kontingent nach Rußland führte.

Damit ist der letzte Abschnitt des Kampfes mit England erreicht. Alle bisherigen Maßregeln Napoleons, so fein sie auch erdacht und so streng sie durchgeführt waren, hatten die Einfuhr englischer Kolonialprodukte in die Länder der Verbündeten nicht zu verhindern vermocht. Der Schmuggel fand immer neue Wege, die französischen Sperrverordnungen zu umgehen. 1810 wurde festgestellt, daß die Engländer die nordamerikanische Flagge zur Einführung verbotener Waren mißbrauchten. Dies hatte zunächst zur Folge, daß alle nordamerikanischen Schiffe von den Häfen der Verbündeten, auch von Rostock und Wismar durch herzogliche Verordnung vom 29. Juli, 11) zurückgewiesen wurden. Dann holte Napoleon noch zu einem wuchtigen Schlage gegen den Gegner aus.




11) Anz. 1810, 61. Stück.