Abschnitt 1

I.


Über die französische Postenaufstellung längs der Küste bis Anfang 1808 sind wir nicht genau unterrichtet. Wir wissen aber, daß sie während der ganzen Zeit bestanden hat und der späteren mecklenburgischen Aufstellung zum Muster diente. Am 27. Juni 1807 8) 4) verfügte Napoleon in seinem Hauptquartier zu Tilsit auf Verwendung des Zaren die Wiedereinsetzung des vertriebenen Herzogs. Er ordnete zugleich an, daß die militärischen Befehlshaber, der Intendant und alle anderen Beamten ihre Amtsverrichtungen zu unterlassen und die mecklenburgischen Zivil- und Militärbehörden wieder in Funktion zu treten hätten. Trotzdem verzögerte sich die Zurückziehung der Truppen. Erst am 15. November 9) erhielt der frühere Gouverneur des Landes, General Laval, den Befehl, Mecklenburg endgültig zu räumen. Nur in Rostock sollte ein Kommando aus höchstens einem Bataillon zur Aufsicht über den Seeverkehr bleiben.


Dies wäre eine ganz erträgliche Einrichtung für Mecklenburg gewesen. Leider blieb sie jedoch nicht lange von Bestand. Anfang 1808 war in Paris das Gerücht entstanden, die Aufsicht an der mecklenburgischen Küste wäre mangelhaft. Namentlich in Wismar werde Handel mit englischen Waren getrieben und Kommunikation mit Schweden unterhalten. Der Erbprinz Friedrich Ludwig verhandelte damals geiade in Paris wegen des Anschlusses Mecklenburgs an den Rheinbund. Er meldete das Gerücht sogleich durch Kurier seinem herzoglichen Vater, und dieser ordnete alsbald die strengste Untersuchung in Wismar an. Obgleich dabei nichts Verdächtiges zutage gefördert wurde, zogen doch der Oberst Chossat mit seinem Stabe und ein Bataillon des 67. Linienregiments am 25. Februar 1808 in Wismar ein. Chossat ließ sogleich den Bürgermeister Fabricius verhaften, weil dieser angeblich Kondolenzbriefe seiner Schwester nach Stockholm weiterbefördert hatte. Es stellte sich jedoch heraus, daß die Briefe von Fabricius an einen Handelsfreund nach Kopenhagen geschickt waren und von dort nur dann weitergehen sollten, falls der Verkehr solcher unschuldigen Briefe dort statthaft wäre. So erhielt Fabricius Zwar seine Freiheit wieder, aber ein französischer Offizier hatte künftig im Postbureau alle Briese zu visitieren. Beschwerden des Rats über solche Gewalttat gegen das Stadtoberhaupt blieben bei der Regierung ohne Erfolg.

Inzwischen hatte der Herzog, gestützt auf den günstigen Ausfall der Untersuchung in Wismar, durch den Erbprinzen auf Zurückziehung der französischen Küstendetachements antragen lassen. Und wirklich gelang es diesem bei seinem diplomatischen Geschick, die maßgebenden Persönlichkeiten am Kaiserhof für sich zu gewinnen. Am 7. März 1808 teilte ihm der Kaiser mit, daß er die fernere Bewachung der mecklenburgischen Küsten und Häfen den herzoglichen Truppen anvertraue.

Als diese erfreuliche Nachricht in die Heimat gelangte, begann sogleich eine rege Tätigkeit, um die Franzosen abzulösen. Die Kommandanten von Rostock und Wismar, Generalleutnant v. Pressentin und Oberstleutnant v. Bülow, mußten sich über die französische Postenaufstellung unterrichten. Dann erfolgte die Mobilmachung der Truppen. Eine Proklamation in den Anzeigen 10) befahl, alle im Lande seit der französischen Okkupation zerstreuten Armaturstücke gegen Bezahlung abzuliefern.

Schließlich am 24. März erging ein militärisches Regulativ über die Küstenbewachung:

Die mecklenburgischen Truppen besetzen die Hafenplätze und hauptsächlichen Landungs- und Beobachtungspunkte unter Aufsicht der Kommandanten zu Rostock und Wismar. Sie wachen Tag und Nacht darüber, daß keine Handelsschiffe anlegen oder Schlupfwinkel finden, wo sie Waren ausboten können. Ein Schiffsverkehr ist nur in den Häfen zu Rostock, Warnemünde und allenfalls zu Ribnitz gestattet. Die Schiffe sind bei Ankunft und Abfahrt von einem Offizier und Zollbedienten genau zu visitieren. Die Eigentümer oder Reeder haben Kautionen zu stellen. Damit haften sie solange, bis aus dem nächsten Abgangs- oder, Bestimmungsort die Richtigkeit der Ladung bestätigt ist. Bei Übertretungen wird Schiff und Ladung unerbittlich konfisziert.

Zunächst bereitete der Marschall Soult noch Schwierigkeiten. Er wollte nur die Küstenstrecke zwischen Rostock und Wismar, nicht aber diese Städte räumen, und ließ sich auch nicht bedeuten, daß der Herzog doch nicht eine Last erbeten habe, um es den französischen Garnisonen bequemer zu machen. Erst auf neue Weisungen aus Paris willigte er am 7. Mai in die gänzliche Räumung.

Die Postenaufstellung zerfiel in eine solche Wismarscher- und Rostocker-Seits. Nach einer Verordnung vom 23. Mai 1808 kamen von Wismar aus kleinere Kommandos

      1. nach Poel: in die 5 Orte Kirchdorf, Timmendorf, Kaltenhof, Golwitz,       °°°Fährdorf,

      2. an der westlichen Küste: nach Wieschendorf, Fliemstorf, Hoben,       °°°Tarnewitz, Boltenhagen, Elmenhorst,




8) Anz. 1807, 54. Stück.
9) Anz. 1807, 97. Stück.
10) von 1808, 25. Stück.