a. Landwirthschaftliche Gewerbe: 165.


165
a. Zu den landwirtschaftlichen Gewerben rechnet man im weitern Sinne alle diejenigen, durch welche die rohen Stoffe gewonnen werden, welche die Natur uns liefert, – also außer dem eigentlichen Ackerbau, Wiesenbau und der Viehzucht, auch den Gartenbau, Waldbau, Bergbau, die Jagd und Fischerei.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Kunst reich zu werden