d. Beamte : 63.


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d. Beamten. Auch in Bezug auf diese Klasse von Staatsbürgern (mit Einschluß des Militairs.) ist schon oben (§. 42.) nachgewiesen worden, welche wichtige und unentbehrliche Rolle sie bei der Erzeugung der Güter des Lebens spielen, und daß daher ihre Leistungen keineswegs als improductiv (unnütz) angesehen werden können, insofern dieselben nicht viel theurer bezahlt werden, als notwendig ist; ein Fall, der allerdings wohl häufig vorkommen mag (namentlich, wenn man die geringe Zahl der Beamten in den nordamerikanischen Freistaaten mit der großen Zahl der europäischen vergleicht). Doch würde uns dieser Gegenstand zu weit von dem uns vorgesteckten Ziele abführen, um hier näher beleuchtet zu werden. Nur in Beziehung auf die Mittel, die Leistungen der Beamten möglichst zu steigern und ihre Thätigkeit möglichst rege zu machen, möge die Bemerkung gestattet seyn, daß hier, das eigene Interesse zwar auch als die mächtigste Triebfeder dient, (weßhalb es, namentlich bei den untern Beamten, von wesentlichem Nutzen ist, das Gehalt den Leistungen anzupassen, oder wenigstens höhere und bessere Leistungen durch Tantièmes, Zulagen, raschere Beförderung, Orden etc. auszuzeichnen); die Erfahrung indessen zeigt, daß in wohlgeordneten Staaten auch ohne diese Mittel der Beamtenstand, namentlich der höhere, ausgezeichnet seyn kann, bloß weil sein Pflichtgefühl und die Genugthuung, welche er in der Ausübung des Staatsdienstes findet, zugleich mit dem Bestreben, die Achtung seiner Mitbürger zu erwerben, schon ein genügender Impuls für ihn zur angestrengten Thätigkeit ist. Wohl dem Staate, der einen solchen Beamtenstand besitzt, welcher allerdings nur da sich ausbilden kann, wo die Beamten ein genügendes und angemessenes Gehalt haben, und wo ihre Existenz nicht von den Launen und wechselnden politischen Ansichten eines Ministeriums abhängig ist. Nichtsdestoweniger gibt es viele Fälle, wo jener Hebel des eigenen Interesses mit günstigem Erfolge, und ohne Nachtheil für den Geist der Beamten, vorzugsweise zu größerer Beschleunigung des Geschäftsganges, eine ausgedehntere Anwendung finden könnte, namentlich bei einer Menge von subalternen, meist mechanischen Geschäften, wie z. B. Abschreiben, Briefe abtragen, Zolleinnehmen, Unterhaltung der Chausseen etc. weßhalb man auch bei uns in neuern Zeiten in manchen Verwaltungen diese Geschäfte gern an Einzelne, gegen bestimmte, den Leistung angepaßte Sätze, oder im Wege der Entreprise überläßt.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Kunst reich zu werden