Die Verhaftungen

Die Regierungsorgane nahmen zunächst Verhaftungen und Hausnachsuchungen vor. Es wurden gegen 800 Personen verhaftet, von denen sofort 150 am nächsten Tag „mangels genügender Beweise“ freigelassen wurden. Man kann sich ungefähr denken, wie die Verhaftungen und wie die Gerichtsbarkeit vorgenommen wurden, wenn man folgendes hört: Unter den verhafteten Exzedenten befanden sich auch 20 Albanier, die eigens zu den Exzessen geholt worden waren. Ohne sie einzuvernehmen, wurden sie sofort über die Grenze geschafft, damit sie durch ihr Zeugnis nicht die Organisatoren kompromittierten.

Noch klassischer ist die Kundmachung, die der Polizeimeister Chanschenkow erließ: „Wer die bei den Juden geraubten Sachen und Waren während der nächsten zwei Tage zurückerstattet, wird nicht bestraft werden.“ . . .
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Judenmassacres in Kischinew (1903)