Vorwort zur dritten Auflage

...Auf diese besitzt Niemand ein solches Recht, und die Regierung hat unter den Bewerbern nach vernünftigem Ermessen zu wählen. Wie die Examination eine schematisierte Ausübung dieser Wahl bezüglich der Kenntnisse ist, kann es die Frage nach dem Christentum für den Charakter und die Moral sein, aber erschöpft wird das Wahlrecht auch dadurch noch nicht. Kein Gesetz verordnet, dass ein Bewerber angestellt werden müsse und wir verzichten auf die Wohltat, von Juden regiert zu werden.

Wir würden einen Minister, welcher bei Übertragung von Staatsfunktionen durch andere als Zweckmäßigkeitsgründe geleitet würde, für einen Verbrecher an seinem Lande halten, und wir verlangen nicht allein Rücksicht auf die Befähigung des Kandidaten zur Ausübung der Amtstätigkeit, sondern auch darauf, dass das Amt durch seine Besetzung in den Augen des Volks nicht an der notwendigen Würde verliere. Wir berufen uns hierin auf das preußische Disziplinargesetz, welches einen Mangel in dieser Beziehung mit Kassation bedroht, und aus die Praxis beim Militärstande.


Wir lassen uns in unserer Rechtsanschauung gegen die Juden weder durch das Beispiel jüdischer Schulzen, noch durch die Tatsache jüdischer Landesvertreter beirren. Wenn diese aus direkter und einstimmiger Wahl aller Gemeindeglieder oder aller Landeseinwohner hervorgingen, dann möchte man die Gefahr den Wählern überlassen. Wenn Letztere aber eine Vormundschaft üben, insofern eine opponierende Minorität unterliegt, oder die Wahl beschränkt ist, oder indirekt geschieht, dann überschreiten sie ihre Befugnis durch jüdische Ernennungen. Sie waren zu einem allgemeinen Ärgernis ebenso wenig berechtigt, als sie offenbar bescholtene Personen hätten wählen dürfen. Bescholten aber ist jemand, nicht, weil er eine einzelne Tat verübt, für die er sich mit der Justiz abgefunden hat, sondern insofern er durch dieselbe eines Zwiespalts mit den herrschenden sittlichen Prinzipien verdächtig geworden. Einen solchen Zwiespalt aber bekennt das Judentum ganz offen, denn wir glauben klar erwiesen zu haben, dass sein Wesen dem Fundamente des deutschen Staates, der christlichen Moral feindlich sei. Dass es dem deutschen Volke überdies zuwider, also geeignet sei, die mit ihm behafteten Ämter und Staatskörper unansehnlich zu machen, brauchen wir wohl nicht noch hinzuzufügen.

Der einzelne Mensch kann individualisieren und untersuchen, wie weit in Cohn oder Levy das Judentum vorwalte, oder durch die bessernde Kultur unschädlich gemacht sei: seine persönliche Neigung mag die Gefahr der Täuschung entschuldigen. Der Staat aber ist keine Person und hat keine persönlichen Rücksichten. Er hat nur generalisierte Gesetze und muss die Anerkennung des sittlichen Fundaments dieser Gesetze zur ersten Bedingung machen. Der deutsche Staat darf bei dem Deutschen diese Anerkennung als natürlich voraussetzen und überhaupt davon absehen, ob das christliche Bekenntnis nur als ein ethisches oder zugleich auch als ein religiöses abgelegt wird. Er darf aber den sittlichen Inhalt einer fremden, besonderen Religion nicht ignorieren, und also auch nicht die fremde Rasse, wenn sie sich als Inkarnation eines staatlich gefährlichen Dogmas darstellt. Und dies trifft gerade bei den Juden zu, deren Gottesvertrag eine direkte Kriegserklärung gegen jedes andere Volk einschließt und der Rasse eigentümlich ist. Jude sein heißt danach, seinen Vorteil der ganzen übrigen Welt feindselig entgegenstellen und dieser gegenüber keine Moral gelten lassen, als den Gewinn Israels: das Judentum ist die Vergötterung des nützlichen Unrechts. Jedes Volk muss sich daher vor dem Juden hüten, und dieser mag das Odium seiner Flagge tragen, so lange er sie führt, und er mag sie einziehen und sich Christ nennen, wenn er nicht mehr vollständiger Jude ist. Der Staat ist nicht berufen, die Echtheit seines Judentums zu bezweifeln: er muss ihn beim Worte nehmen und kennt offiziell als Juden nur orthodoxe, richtige Juden. Im Übrigen könnten wir zwar dem einzelnen Juden seine Rasse ausnahmsweise vielleicht nachsehen, aber das ausdrückliche Bekenntnis seines Bruches mit der Moral derselben dürfen wir ihm nicht erlassen, und dieses kann er auf befriedigende Weise nur durch den Übertritt zum Christentum ablegen. — Durch die Taufe aber wird er zugleich von seinem Stamme abgelöst und der Kultur zugänglicher.

Es gab in Ostindien eine Sekte der Thugs, welche den Raubmord zum religiösen Dogma erhoben hatte. Hätte man der englischen Regierung zumuten dürfen, einen, wenn auch praktisch noch unschuldigen Bekenner dieses Dogmas im Staate anzustellen? — Und wenn der Thugismus seit dreitausend Jahren das erbliche Eigentum eines ganz unvermischt erhaltenen, besonderen Stammes gewesen wäre, hätte man mit gesunden Sinnen vom Staate verlangen können, dass er von der Rasseneigentümlichkeit keine Notiz nehmen, sondern das Individuum nach der bestenfalls nur sehr unvollkommenen Bekanntschaft mit demselben beurteilen solle? Die Engländer verfuhren nach einer einfacheren Anthropologie, sie hängten die ganze Sekte, nicht nach den Beweisen der individuellen praktischen Verschuldung, sondern auf das theoretische Bekenntnis hin.

Die große französische Revolution hat die Pest der politischen Phrase über den Kontinent gebracht, weil sie nicht, wie die englische, welche ihr Land zu natürlicher Blüte entwickelte, auf das Bedürfnis des eigenen Volkes sich beschränkte. Die französischen Ideologen von damals wollten nicht eine Verfassung für Frankreich, sondern eine Konstitution für die Menschheit verfertigen, indem sie die Geschichte ignorierten und vergaßen, dass der liebe Gott die Welt nicht mit einer humanen Abstraktion, nicht mit dem Menschen an sich, sondern mit konkreten Franzosen, Engländern, Deutschen etc. unter gegebenen praktischen Verhältnissen bevölkert hat, und dass der Staatsmann sich nur um sein Volk bekümmern soll, während er die Sorge für die Menschheit im Allgemeinen dem Himmel überlässt. Sie haben deshalb aus dem Staate nicht einen lebendigen Organismus, sondern einen tobten Mechanismus gemacht, ein Aggregat von Nullen, denen sich abwechselnd Phantasten oder Philister, Prätorianer oder Gauner vorsetzten und anstatt ihre Zeit zu politischen Institutionen für Franzosen zu benutzen, haben sie dieselbe mit kindlichen Deklamationen über Menschenrechte verdorben. Wie die Selbstsucht des Juden sich bis zu einem besonderen Privatgott verirrte, so führte die unverständige Aufgeblasenheit des Franzosen zu dem entgegengesetzten Irrtume des allgemeinen abstrakten Staats.

Der deutsche Liberalismus ist von diesem Fehler nicht frei geblieben, er hat mehr den Staat der Idee, als den deutschen Staat im Auge. Wir geben jedoch in Bezug auf die vorliegende Frage zu bedenken, ob in den deutschen Gesetzgebungen nicht schon das liberale Prinzip in vorläufig hinreichendem Maße vertreten sei und ob es nicht weniger auf weitere Opfer an die Theorie, als auf vernünftige Anwendung und praktischen Ausbau ankomme. Rechnet man aber in dieser Hinsicht auf wesentlichen Gewinn durch Übertragung der Staatsfunktionen an Juden?

Der deutsche Liberalismus gräbt durch seine Stellung zur Judenfrage sein eigenes Grab, denn eine mit Judentum durchsetzte Landesvertretung müsste ein willenloses Spielzeug in den Händen des Absolutismus werden, weil ihr die Sympathie im Volke fehlen würde. Aber er zerstört auch den Patriotismus des letzteren, wenn er durch jüdische Kommunal- und Staatsbeamte es schließlich dahin bringt, dass die Liebe zum Vaterlande durch den Ekel an der Judenwirtschaft aufgehoben wird. — Die Berufung auf England und Frankreich passt nicht, denn wir würden zur Nachahmung eines Fehlers nicht gezwungen sein, und das deutsche Volk müsste zum allgemeinen Gelächter werden, wenn es jüdisches Tendenzgeschrei mehr berücksichtigen wollte, als sich selbst. England jedoch hat keine jüdischen Staatsbeamten und ist hinsichtlich des Geschmacks an jüdischen Kommunal- und Landesvertretern noch hinter uns zurück, denn letztere bedürfen in jedem einzelnen Falle einer besonderen Erlaubnis des Parlaments, und welchen Segen die Franzosen an den in ihrer Verwaltung verwendeten Juden erlebt haben, ist mehr als zweifelhaft.

Aber beide Länder erfreuen sich eines beneidenswerten Mangels an Israel und man stelle sich dagegen vor, welche Gesellschaft Deutschland bedroht.

Uns will es scheinen, als sei es um unsere liberale Partei schlimm bestellt, wenn sie keinen edleren Beruf hat, als den, im Joche der Phrase den Acker des Juden zu pflügen und unseren praktischen Staatsmännern möchten wir zurufen, dass ihnen die Geschichte schlimmstenfalls einen vernünftigen Verstoß gegen leere Schulweisheit eher verzeihen werde, als eine, gedankenloser Prinzipienreiterei zu Liebe an dem deutschen Volke verübte geflissentliche Verjüdelung.

Wo aber Gesetze eine unverständige Auslegung zulassen, da muss man sie verbessern und wo dies Hindernisse finden sollte, den Fehler in dem Mechanismus der Gesetzgebung suchen und abstellen. Ein deutscher Staat, in dessen Institutionen und Verwaltung der Jude sich einnistet, geht ebenso sicher dem Ruin entgegen, als ein Haus, welches der Schwamm befällt.

Berlin, im März 1861.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Juden und der deutsche Staat