Man spricht von Emanzipation der Juden als einer Aufgabe der neueren Zeit ...

Man spricht von Emanzipation der Juden als einer Aufgabe der neueren Zeit und erörtert eine „Judenfrage“ mit abstrakten Phrasen von Gleichheit und Menschenrechten.

Wie überall, wo die Phrase aufkommt, herrscht dabei Verwirrung und Übertreibung — nicht wenig befördert durch die Tagespresse, welche sich größtenteils in Händen von Juden befindet und durch Kammerreden, die sich hauptsächlich aus Zeitungsschlagwörtern zusammensetzen.


Eine unbefangene Erörterung mag deshalb an der Zeit sein.—

Schon längst hat das Thema aufgehört, ein humanes zu sein, und ist kaum noch ein soziales, sondern wesentlich ein politisches und nationales.

Es handelt sich nicht mehr um allgemein menschliches Recht für die Juden: — dies wird ihnen in Deutschland nicht vorenthalten. — Sie sind hier in Bezug auf den Schutz des Eigentums und der Person den anderen Staatsangehörigen vollkommen gleich und hinsichtlich des Erwerbes ganz unbeschränkt.

Soweit also geschieht ihnen durchaus Genüge. Sie wollen aber mehr. Sie wollen Richter, Offiziere und Kirchenpatrone werden, ständische Rechte ausüben und in die Verwaltung eindringen. Sie verlangen Anteil am Staate selbst.
Und mit angezweifelter Befugnis, mit irrender Humanität und mit befremdlichem Geschmack sind einzelne Regierungen ihnen entgegengekommen. —
Es fragt sich zunächst, ob die Juden zu ihrem Verlangen ein Recht haben, ein Recht, Deutsche zu regieren, denn so heißt jetzt eigentlich die Phrase von der Judenemanzipation in richtiger Übersetzung.
Um ein solches geltend machen zu können, müssten sie billigerweise offenbar nachweisen, entweder, dass sie im Stande und bereit seien, auch ihrerseits sich ganz einem deutschen Staate hinzugeben, wie dieser sich ihnen hingeben soll, oder, dass sie durch Tradition eine tatsächliche Berechtigung zur aktiven Beteiligung am Staate besitzen.

Es liegt auf der Hand, dass die erste Alternative unmöglich, weil mit dem Judentum unverträglich sei, und dass die zweite nicht zutreffe, weil sie nur auf dem Rechte des Unterdrückers beruhen könnte.
Unverträglich ist das Aufgehen in einem christlichen oder auch irgendeinem andern Staate mit dem Judentum, weil das letztere nicht bloß auf einer besonderen Religion beruht, sondern vielmehr auf einer theokratischen politischen Konstitution, und weil in Folge dessen die jüdische Kirche mehr als irgend eine andere durchaus und nur eine Staatskirche ist.

„Werdet ihr nun meiner Stimme gehorchen und meinen Bund halten, so sollt ihr mein Eigentum sein vor allen Völkern; denn die ganze Erde ist mein.“
„Und ihr sollt mir ein priesterlich Königreich und ein heiliges Volk sein.“
2. Mose 19, 5 u. 6.

Diese jüdische Konstitution ist in den Büchern Mose enthalten; alles Spätere leitet sich nicht ursprünglich von Gott ab und ist daher als fremdartigere Zutat hier nicht zu berücksichtigen. — Sie ist ein zwischen den Juden und Jehovah als weltlichem Judenkönig geschlossener Vertrag zur Erreichung äußerer Vorteile. Den Juden wird Wohlsein, Gedeihen, Nachkommenschaft und namentlich das Eigentum ihrer Nachbarn versprochen, wenn sie die Vorschriften ihres Gottes befolgen. Wenn sie dieselben übertreten, so wird ihnen mit materiellen Verlusten und mit körperlichen Schäden gedroht. — Deshalb ist das religiöse Gesetz zugleich das bürgerliche und umgekehrt, Staat und Kirche fallen zusammen, und wer aus dem Staate tritt, tritt damit zugleich aus der Kirche. Es lässt sich daher wohl denken, dass die Juden notgedrungen sich einem fremden, nicht-jüdischen Staate äußerlich unterwerfen, aber es ist ihnen unmöglich, freiwillig ganz in demselben aufzugehen. Sie können nicht anders, als im innersten Herzen die jüdische Gemeinde als Staat im Staate zu bewahren und haben dies gegen den Druck der Jahrtausende bewiesen. Man versuche es nur, jüdischen Korporationen und jüdischen Schulen christliche Beamte und christliche Lehrer aufzunötigen, und man wird hören, welches Geschrei über Unterdrückung sich erhebt.

Jehovah errichtet seinen Bund ausdrücklich nur mit Abrahams Nachkommen, kein anderes Volk kann in dieses Familienstatut aufgenommen und seiner Vorteile teilhaftig werden.
Die jüdische Religion ist daher ausschließlich und wer nicht zur religiösen Familie gehört, befindet sich überhaupt außerhalb des Gesetzes. — Deshalb werden die Fremden innerhalb des jüdischen Staates mit einem ganz anderen Maße gemessen als die Juden selbst, sie bleiben halb rechtlos. Die neben den Juden wohnenden fremden Völker aber werden den ersteren als Gegenstand der Beraubung überwiesen.

Bei den Juden ist der Begriff der Menschheit auf das Minimum beschränkt: nur auf Ihresgleichen. Sie bilden die arroganteste und exklusivste Aristokratie, aber eine Aristokratie des schmutzigen Materialismus, nicht höherer Eigenschaften.

Und diese Ausschließlichkeit ist ein so wesentlicher Bestandteil ihres Gottesvertrages — die eigentliche Voraussetzung und Grundlage desselben —, dass es ohne einen Bruch mit sich und seinem Gott dem Juden unmöglich ist, nicht-jüdische Gemeindeglieder ohne Rückhalt als gleichberechtigt anzuerkennen. Gott sagt zu Isaak!. Mose 26, S:

„Sei ein Fremdling in diesem Lande, und ich will mit dir sein und dich segnen.“ und es heißt 5. Mose 17, 15:
„du sollst aber aus deinen Brüdern einen zum Könige über dich setzen, du kannst nicht irgend einen Fremden, der nicht dein Bruder ist, über dich setzen.“

Nun hat das jüdische Gesetz eine so ausgearbeitete und bis in das Kleinste gehende Kasuistik, weil es nur für ein bestimmtes Verhältnis gegeben ist, dass es jede Entwicklung und Deutung abschneidet.

Seine Vorschriften sind nicht allgemeine Grundsätze, sondern konkrete Verordnungen, und trotz ihrer Menge ist eine jede integrierender Teil des Vertrages. Die kleinste Abweichung ist so schlimm als die größte. Jehovah kennt den Unterschied zwischen Verbrechen, Vergehen und Übertretung noch nicht, er weiß Nichts von wesentlichen oder unwesentlichen Teilen eines Kontrakts. Jede Verletzung bricht denselben gründlich und der einmal gebrochene lässt sich durch kein Mittel wieder zusammenleimen.

Dem Judentum fehlt die jenseitige Fortsetzung. Der Jude darf daher nicht hoffen, in einem anderen Leben durch persönliche Rücksprache von seinem Gott Verzeihung für kleine Abweichungen zu erhalten, oder diesen von der Fehlerhaftigkeit seiner Vorschriften zu überzeugen.
Sein Gottesvertrag gilt nur für diese Welt und er hat hier kein Mittel, sich mit Gott wieder zu versöhnen. — Er mag sich daher hüten, seine weltlichen Ansprüche nicht zu verlieren; mit der Kritik seiner Religion darf er sich nicht befassen! Er muss der unveränderliche, ewige Jude bleiben, oder er hört auf Jude zu sein.

Im letzteren Falle geht er uns an dieser Stelle Nichts an. — Wir haben es für jetzt nur mit wirklichen Juden zu tun. Ein Jude, dem die positiven Satzungen seiner Kirche Nichts sind und dem die Religion überhaupt nur für ein ethisches Symbol gilt, der wird auch auf das christliche Symbol zu wenig Gewicht legen, um sich dadurch vom Übertritt in die christliche Kirche abhalten zu lassen. — Will er, ohne Jude zu sein, die Unbequemlichkeiten des Judentums dennoch tragen, so hat er das mit seinem Geschmack abzumachen. Die Reform-Juden aber überlassen wir ihrer Konfusion: auf Kirche ohne Religion und auf ein kritisches Dogma verstehen wir uns nicht; finden auch in dem Ausdruck „Reform-Juden“ einen unlösbaren Widerspruch.

Wenn also die Juden das Prinzip unbedingter Gleichheit der Staatsangehörigen für sich anrufen wollen, so vergessen sie, dass sie in der Unmöglichkeit sind, dasselbe gegen sich gelten zu lassen, und sie dürfen sich nicht beklagen, wenn ihnen ihr eignes Prinzip der Ausschließlichkeit entgegengehalten wird.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Juden und der deutsche Staat