Steuern, Kammerknechtschaft, Verleumdung 1342 - 1500

Im Jahre 1342 wurde den Juden in Deutschland von Ludwig dem Bayer folgende Steuern auferlegt. Jeder Jude und jede Jüdin, die über 12 Jahre alt waren und 20 Gulden besaßen, mussten eine Kopfsteuer von 1 Gulden jährlich zu Weihnachten bezahlen. Das war der „goldene Opferpfennig“, oder die „Weihnachtssteuer“. Ferner mussten die Juden für das Wohnrecht „die Judensteuer“ zahlen. Hiervon erhielt die eine Hälfte die Stadt, die andere Hälfte wurde an die königliche Kammer abgeführt. Aus dieser letzteren Verpflichtung entstand die für die damaligen Juden eingeführte Bezeichnung „königliche Kammerknechte“ — und diese leidige „Kammerknechtschaft“ brachte ihnen die Verpflichtung, dem König und dem Reich immer wieder neue Steuern zu bezahlen.

Schon nach 36 Jahren, im Jahre 1348, trat eine unheilvolle Wandlung für die Juden von Worms ein. Der Kaiser Karl IV. war den Bürgern von Worms zu Dank verpflichtet, und bewies ihnen seine Anerkennung dadurch, dass er ihnen die Juden ihrer Stadt, sowie all ihr Hab und Gut zu Geschenk machte.


Hieraus entstanden für die Juden von Worms die unglaublichsten Bedrückungen, und die deutschen Kaiser und die Bischöfe mussten die Juden oft gegen die Bürger schützen, da sie das ihnen gewährte Recht zum Nachteil der Juden ausnutzten. Neid und Missgunst waren die leitenden Motive des Hasses gegen die Juden, dazu kam der religiöse Fanatismus, und im Jahre 1349 die Aufregung infolge der Verleumdung, die Juden hätten die Brunnen vergiftet.

In welcher Abhängigkeit die Juden von Worms den Bürgern der Stadt gegenüber lebten, beweist eine vorgefundene Urkunde vom Mai 1377, die von 36 Gemeindemitgliedern unterzeichnet ist. In derselben verpflichten sich die Juden, der Stadt Worms 20.000 Goldgulden als Zwangsdarlehen in Raten zu zahlen, weil sie, wie es wörtlich heißt, „in dem Streite gegen den Grafen Emiko von Leiningen die Bürger nicht unterstützt haben, wie zu tun es sich geziemt hätte, ferner um die Ausgaben und den Schaden der Bürger zu ersetzen und für die großen Gnadenerweisungen, die die geehrten und weisen Männer, der Bürgermeister und der Rat der Stadt Worms, ihnen erzeigt hätten, sich dankbar zu beweisen“.

„Falls die Juden nicht im Stande sein sollten, pünktlich zu zahlen (was Gott verhüten möge, so steht es wörtlich dabei!), so ist der Rat von Worms berechtigt, bei Juden oder Christen in Mainz das Geld auf Kosten der Wormser Juden aufzubringen, und nach 2 Monaten nach dieser Aufnahme ist der Rat ermächtigt und befugt, alle Juden in Worms an Leib und Vermögen anzugreifen, bis zu der Frist, da Kapital und Schaden bezahlt sein werden.“

Erst sperrte man die Juden in das Ghetto, beschränkte ihnen den Erwerb, dann peinigte man sie mit Steuern, und zwang sie in den Schuldverschreibungen, in welchen sie Gut und Blut verpfänden mussten, auch noch ihren Peinigern zu erklären, wie dankbar sie ihnen seien, und dass sie ihre Pflicht den Bürgern gegenüber nicht erfüllt hätten!
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Juden in Worms