Vergehen gegen die Gewerbeordnung

Dann folgen in der Liste weiter die Vergehen gegen die Gewerbeordnung, die ganz besonders geeignet sind, den Unternehmer in den Augen der Arbeiter zu kompromittieren. Da bei diesen Delikten die Juden numerisch so stark überwiegen, so kann es kein Wunder nehmen, dass die Antisemiten bei ihren Agitationen vor einem Arbeiterpublikum ganz eindringlich auf diese Tatsache hinweisen. Aber war denn nicht diese hohe Kriminalitätsziffer für die Juden, ohne Rücksicht auf ihre Rasseneigentümlichkeit, von vornherein zu erwarten? gut jeden Einsichtigen ohne weiteres.

Die jüdische Bevölkerung verhält sich zur christlichen wie 100 zu 8.500. Die christliche Bevölkerung besteht aber zum überwiegenden Prozentteil aus Proletariern, während die jüdische Bevölkerung Deutschlands relativ viel weniger Proletarier, dagegen mehr Unternehmer zählt. Nehmen wir aber an, was den tatsächlichen Verhältnissen ungefähr entsprechen dürste, dass auf 10 christliche Unternehmer immer ein jüdischer Unternehmer kommt, dass bei den christlichen und jüdischen Unternehmern der „verbrecherische Hang“ zur Verletzung der Gewerbeordnung gleich groß ist, dass sich beispielsweise jeder fünfzigste Unternehmer ein solches Vergehen zu Schulden kommen lässt — oder richtiger: sich erwischen lässt, — so würde aus die gesamte strafmündige deutsche und die strafmündige jüdische Bevölkerung bezogen, die jüdische Kriminalität doch zirka 8 mal so groß erscheinen, als die christlich-germanische, obwohl sie beide tatsächlich gleich groß sind. — Mit solchen Daten statistische Beweise zu führen, ist also im Grunde nichts anderes als eine läppische, statistische Spielerei. — In zwanglosester Weise lassen sich die Vergehen 19c, 19d, 22a, 22h, 24e, 24g genau ebenso erklären, ohne dass man nötig hätte, erst zu einem spezifisch-jüdischen „Hang zum Verbrechen“ seine Zuflucht zu nehmen.


Von der ganzen Liste von 33 Verbrechen bleiben also nur noch 12 übrig, welche die Juden ganz besonders kompromittieren: — Ob mit Recht oder Unrecht werden, wir sofort ersehen.