Königs Albrechts Vertrag mit den Adligen

König Albrecht hatte diesen Vertrag mit den Adligen geschlossen und zwar sowohl mit denen, die bisher seine Anhänger zu sein geschienen hatten, wie mit den Anführern des empörten Volkes; das Volk selbst aber war dabei offenbar gar nicht gefragt worden. Dasselbe war ausgezogen, der Herrschaft des fremden Königs und seiner deutschen Vögte ein Ende zu machen; jetzt wo der König den Wünschen des Adels sich willfährig gezeigt hatte, war von seiner Entfernung keine Rede mehr; jetzt nachdem die Großen ihr Ziel erreicht hatten, mochte ihnen ein Fürst, den sie kannten, angenehmer sein, als irgend ein anderer, von dem sie nicht wussten, was sie von ihm zu erwarten hatten. Die einzige Bestimmung des Vertrages, die im Interesse des Volkes mit aufgenommen zu sein schien, dass die Lehen und Vogteien fortan nicht mehr von Deutschen, sondern von Einheimischen besetzt werden sollten, hatte für das Volk tatsächlich wenig Bedeutung, denn einmal behandelten die schwedischen Großen ihre Untergebenen durchaus nicht besser, als die Deutschen es taten, und zweitens wurde diese Bestimmung in der Folgezeit überhaupt nicht einmal innegehalten. Aus dem letzteren Umstande geht also hervor, dass den schwedischen Adligen in Wirklichkeit daran wenig gelegen war, weil sie sich ja recht gut mit ihren deutschen Standesgenossen standen. Alle anderen Bestimmungen des Vertrages dagegen kamen den Adligen sehr zugute. Dadurch dass jedermann seine Güter gesichert wurden, mochte er auch in Dänemark oder Norwegen wohnen, war es dem Könige unmöglich geworden, den Übertritt eines seiner Adligen auf die Seite der gegnerischen Könige, Waldemar oder Hakon, mit Gütereinziehung zu bestrafen; zugleich scheint damit eine Restituierung derer stattgefunden zu haben, die einst als Anhänger Magnus' ihre Güter verloren hatten. 1) Dadurch aber, dass Albrecht die wichtigsten Schlösser an Bo Jonsson, den Führer des Adels, gab und sich nach den Beschlüssen des Reichsrates zu richten versprach, gab er tatsächlich so ziemlich seine ganzen Machtbefugnisse an die Großen und ihm blieb fast nur der Königsname. So hatten bei diesem Vertrage allen Vorteil die Adligen, während das Volk, dessen sie sich zur Erreichung ihres Zwecks bedient hatten, leer ausging. Man möchte daraus beinahe schließen, dass die Großen nur um ihrer eigenen Ziele willen absichtlich die Unzufriedenheit des Volkes gesteigert und zum offnen Aufruhr gereizt haben; tatsächlich standen ja Adlige an der Spitze der Empörer. Zwar waren das Leute, die wie Erik Kettilsson und Bischof Nikolaus 2) nichts zu verlieren hatten, sondern im Falle des Gelingens nur gewinnen konnten; die von den Adligen dagegen, die in Amt und Besitz waren, hatten sich vorsichtig zurückgehalten und waren dem Namen nach Anhänger Albrechts geblieben, um sich, wenn die Sache missglückte, nicht zu kompromittieren. Aber wir finden später die ersteren im besten Einvernehmen mit den letzteren, so dass wir wohl annehmen können, dass sie auch damals schon im Einverständnis gehandelt haben.

1) Wenigstens erscheinen später einige derselben, Erik Kettilsson, Erengisle Sunesson, Ulf Jonsson u a. im Besitz derselben, selbst im Reichsrath, s. Styffe I, S. LX u. a.


2) Der Bischof war durch den Papst seines Bisthums entsetzt. Styffe I, S. LVII.


Ebenso wie das Volk, ließen die Adligen auch ihren Verbündeten Hakon fallen, nachdem er ihnen als Schreckmittel gegen Albrecht hatte dienen müssen. Am 14. August 1371 kam zwischen beiden Königen ein Friede zu Stande, dessen Bedingungen zeigen, dass Hakon, was er bisher erreicht, lediglich durch sein Bündnis mit dem Adel erreicht hatte, während er nun, wo ihn derselbe aufgegeben hatte, die ungünstigsten Bedingungen annehmen mußte. Das einzige, was Hakon erlangte, war die endliche Befreiung seines Vaters Magnus, wofür er aber 12.000 Mk. Silber zusagen und 60 Ritter und Knappen als Bürgen stellen mußte. Alle Ansprüche auf Schweden, wie auf Schonen mußten Magnus und Hakon aufgeben und nur die Einkünfte einiger westlicher Grenzgebiete sollte Magnus auf Lebenszeit zum Nießbrauch haben. - Mit diesem Vertrage war Schweden endgültig für Hakon und seinen Vater verloren. Und der letztere hat drei Jahre danach in einem norwegischen Fjord durch Ertrinken seinen Tod gefunden.

In den nun folgenden Jahren hatte Schweden zwar nach Außen hin Frieden, im Innern aber kam das Land noch immer nicht zur Ruhe. Der König scheint sich mit den Adligen, die ihm so große Zugeständnisse abgedrungen hatten, nicht sehr gut gestanden zu haben. Die Bedingungen des Vertrages vom 9. August 1371 waren teilweise zu unbestimmt gewesen, als dass sie hätten Streitigkeiten verhindern können, sowohl der König, wie die Großen bemühten sich, sie möglichst zu ihrem Vorteil auszulegen. Der König verlangte, dass ihm von den Gütern, Schlössern und Pfandlehen, die dem Adel überlassen worden waren, in gleicher Weise Abgaben gegeben würden, wie von allen anderen; dessen weigerten sich die Adligen, und das Verhältnis des Führers derselben, Bo Jonsson, zu dem Könige wurde infolgedessen ein so gespanntes, dass Bo nicht ohne einen ausdrücklichen Geleitsbrief zum Könige kommen wollte. Auch sonst hatten die Großen die erlangte Macht benutzt, ganz nach ihrer Willkür zu handeln; das Volk wurde von ihnen bedrückt, Fehden, Mord und Totschlag herrschten im Lande. So wurde z. B. im Jahre 1374 der Bischof Gottschalk von Linköping wegen persönlicher Streitigkeiten von dem Ritter Matz Gustavsson auf einer Reise erschlagen. König Albrecht war nicht im Stande, derartige Ausschreitungen zu hindern, hauptsächlich fehlte es ihm an Geld, und die Lage war so schwierig, dass der alte Herzog Albrecht es für nöthig hielt, einmal wieder nach Schweden hinüberzukommen, um seinem Sohn mit seinem Rate beizustehen. Unter seiner Vermittelung kam zwischen dem Könige und den Großen ein Vertrag zu Stande, in welchem der Erstere in der Frage der Adelsgüter nachgab und die Auffassung des Adels zuließ, das heißt, die Adelsgüter sollten von nun an abgabenfrei sein und bleiben. Als Gegenleistung mußten dafür die Großen einen allgemeinen Landfrieden auf drei Jahre geloben, der allen Fehden und Unruhen für diese Zeit ein Ende machte. Als nun noch Bo Jonsson, der Führer der Adelspartei, zum Reichsdrost erhoben wurde, scheinen die Adligen mit dem, was sie vom Könige erreicht hatten, zufrieden gewesen zu sein und infolge davon auch im Wesentlichen den Landfrieden gehalten zu haben, wenigstens hören wir für die nächsten paar Jahre so gut wie nichts von Schweden, es herrschte also wohl Ruhe.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Herrschaft der Mecklenburger in Schweden