1363 Reise nach Schweden

Anfang November 1) 1363 segelte nun Herzog Albrecht mit seinem Sohne und einer beträchtlichen Truppenzahl, vom Grafen Heinrich, dem Fürsten Lorenz von Werle und dem Grafen Günther von Ruppin begleitet, von der Warnowmündung ab, hinüber nach Schweden. Man landete zunächst in Kalmar, das dem Grafen Heinrich gehörte, der es nun den Mecklenburgern übergab. Dann zog man zu Lande weiter nach der Hauptstadt Stockholm, die, von einer starken, einflussreichen deutschen Bevölkerung bewohnt, schon am St. Andreastage (dem 30. November) dem jungen Albrecht als ihrem Herrn huldigte. Die nun folgenden 2 1/2 Monate brachte man mit Verhandlungen hin; endlich am Sonntag Reminiscere (18. Februar) des folgenden Jahres 1364 traten zu Upsala die Großen des Reiches zusammen. Hier brachten sie ihre Anklagen gegen König Magnus, der natürlich nicht erschienen war, vor: Er habe ein sittenloses Leben geführt, den päpstlichen Bann missachtet, seine Eide verletzt, ungesetzliche Abgaben angeordnet, den Verlust von Schonen, Halland, Oeland und Gotland herbeigeführt und sich mit Waldemar von Dänemark zum Schaden des Reiches verbunden. Deshalb erklärten sie ihn für abgesetzt und statt seiner den jungen Albrecht von Mecklenburg zu ihrem Könige; auf dem Morastein bei Upsala fand nach alter Sitte die feierliche Inthronisation statt.

1) Hermann Korner nach Mag. Eilart Schonevelt S. 207 f. In dem Bericht desselben: „exeuntes Waniowe fluvium in navibus solennibus in profesto sancti Martini primum Calmarniae applicuerunt“ ist nach H.-R. I, 327 a 8 das Datum, 10. November, auf die Ankunft in Kalmar zu beziehen; die Abfahrt muß also schon Anfang November angetreten sein.


Die Ansicht Styffes, dass das Unternehmen eine verräterische Überrumpelung ohne Kriegserklärung der deutschen Mächte, und ohne Aufkündigung von Treue und Gehorsam von Seiten der schwedischen Großen gewesen sei, hat schon Dietrich Schäfer mit Recht zurückgewiesen: wenn uns auch von einer Kriegserklärung und einer Aufkündigung des Gehorsams nichts berichtet wird, so steht doch darum noch nicht fest, dass dieselben nicht stattgefunden haben. Und selbst angenommen diesen letzteren Fall, so kannten Magnus und Hakon ihre Großen doch wohl hinreichend, um zu wissen, dass sich diese an die Abmachungen des Vertrages vom 29. Juni 1361 halten und zum Grafen Heinrich hinübergehen würden, und dass dieser, um seine Schwester zu rächen, einen Kriegszug nach Schweden unternehmen würde. Von einer Überrumpelung kann also keine Rede sein, und ebensowenig von Verrat, da nach dem genannten Vertrage die Großen zu ihrem Vorgehen ja berechtigt waren. Was aber die Absetzung des Magnus betrifft, so ist hier natürlich nicht am Platze, zu erörtern, inwiefern und ob dieselbe berechtigt war; aber wenn je, so lag in diesem Falle die Beseitigung des Königs im Interesse des Reichs, und mit Recht hatten die Großen erkannt, dass in einer Verbindung mit Dänemark für Schweden kein Heil liegen konnte.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Herrschaft der Mecklenburger in Schweden