Zweckmäßigkeit einer deutschen Seerüstung

Das Zweckmäßigste war gewiss eine Seerüstung; auf sie hatte Hannover hingewiesen; an sie mahnte Smidt: die öffentliche Meinung müsse, schrieb er schon im August*), bearbeitet und diese so gesteigert werden, „dass Österreich und Preussen durch dieselbe genötigt werden, die Sache als reine deutsche Bundessache lebendig aufzufassen und kriegerische Maßregeln des deutschen Bundes gegen die Barbaresken beschließen und ausfuhren zu helfen“. Helfe das nicht, müsse man sich entweder an Spanien oder die Niederlande anschließen, oder, wenn auf diese nicht zu rechnen, Unterhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika anknüpfen, ihnen einige bewaffnete Schiffe zu ihrer Flottille liefern und dahin streben, in ihren Frieden mit den Barbaresken aufgenommen zu werden. „In dem einen wie dem andern Falle“, meinte aber zum Schluss Smidt, „dürften wir übrigens wohl im Voraus zu überlegen haben, quid valeant humeri, quid ferro recusent. Denn tun wir unsern Mund weit auf, so muss die Tat schnell nachfolgen, und wir dürfen dann nicht als Träumer, die eine fremde Haut zu Markte tragen wollen, erfunden werden“.

Bei einem und dem andern Bundestagsgesandten mag diese kriegerische Auffassung Anklang gefunden haben. Der württembergische Gesandte von Wangenheim äußerte einmal, ,,dass ihm das Zweckmäßigste scheine, dass von dem deutschen Bunde gemeinschaftlich eine Seerüstung gemacht werde, wozu die Seestaaten in größerem Verhältnisse, aber auch alle übrigen beitragen müssten**; er hielt die Herstellung eines Einverständnisses nicht für so schwierig, wenn nur gleich mit dem Antrage ein Kostenüberschlag vorgelegt werde**). Smidt wurde wiederholt von Frankfurter Kollegen befragt, was denn wohl die Ausrüstung und Erhaltung von 6 Fregatten und ebenso vielen Briggs kosten werde; er ließ sich darauf von dem Schiffbauer Franz Tecklenborg einen Anschlag machen; in 6 — 8 Monaten konnten darnach an der Weser 3 Korvetten und 3 Briggs völlig segelfertig geliefert werden und zwar zum Preise von 2-300.000 Talern.


Aber das bundestägliche Deutschland schwang sich nicht zu solchen Extravaganzen, wie eine Flotte gewesen wäre, auf. —

*)Bericht vom 12. August 1817.

**) Bericht von Gries 7. Dez. 1817.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken