Zurücktreten der marokkanischen Gefahr

Aber allmählich trat doch die marokkanische Gefahr für die Seefahrt mehr und mehr in den Hintergrund. Die kümmerlichen Überbleibsel der Seemacht jenes Raubstaates moderten in seinen Flüssen. Zwar liefen noch wiederholt, so in den Jahren 1886, 1837, 1841 Meldungen von marokkanischen Seerüstungen ein; das Einzige, was man ihnen gegenüber zur Sicherheit zu tun für gut fand, war, dass hinsichtlich der Schiffspässe einige Vorkehrungen getroffen wurden.

Was in Hamburg allenfalls noch beunruhigte, war das Schreckbild der angeblichen Tributrückstände; Hay wurde deshalb instruiert, möglichst niemals ihrer Erwähnung zu tun. An Verträge wurde nicht gedacht. Als der hanseatische Minister-Resident in Paris, Rumpf, im Dezember 1845 anregte, die bevorstehende Anwesenheit eines marokkanischen Gesandten in Paris zu benutzen, „um unsere Verhältnisse mit Marokko durch Vermittlung des hiesigen Hofes zu regulieren,“ wurde ihm schleunigst von allen drei Städten angedeutet, dass man keine Veranlassung habe, mit Marokko die Verhandlungen zu erneuern.




Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken