Vorsicht gegen Caille. Seine Forderungen

Trotzdem wurde Riecke wiederholt zur Vorsicht ermahnt und ihm eingeschärft, nichts irgendwie Praejudicirliches ohne Einholung von Verhaltungsmaßregeln zu unternehmen Aber der Senat hielt es nun doch endlich für notwendig, dass der Kaufmannschaft von den gegen früher veränderten Verhältnissen Mitteilung gemacht würde. Am 23. November teilten auf Veranlassung des Senats die Kommerzdeputierten dem Ehrb. Kaufmann mit, dass man sich „Hoffnung machen könne, es werde die hamburgische Flagge vor marokkanischen Kapern keine Gefahr zu besorgen haben, und dass die Reeder hinwieder ihren Schiffern, die solche Gewässer beführen, wo ihnen Marokkaner aufstießen, die Ordre beizulegen hätten, den marokkanischen Schiffen und Untertanen gleichermaßen freundschaftlich zu begegnen“ . Doch blieb die von der Admiralität getragene halbe Prämie wegen der für Türkengefahr versicherten Equipage noch bestehen, ebenso die Anordnung vom 26. April 1754 betr. die Seepässe; nur eine Erleichterung wurde der Admiralitätskasse: die halbe Mäkler-Courtage von ?% wegen der für Türkengefahr versicherten Equipage, die die Admiralität bisher getragen hatte, wurde ihr abgenommen.

Obwohl nun der Senat Caille wiederholt hatte andeuten lassen, dass ihm an einem formellen Frieden mit Marokko, insbesondere wegen der hohen Kosten, nichts gelegen sei, so kam Caille doch stets wieder auf diesen Punkt zurück Bald wies er darauf hin, dass Preussen mit Marokko über einen Vertrag verhandele, bald dass das Verhältnis Marokkos mit Holland immer gespannter werde: dies Alles sollte Hamburg reizen: Mit diesen Lockungen waren aber, was bedenklicher war, direkte und indirekte Geldforderungen verbunden; indirekte, indem Caille auf Dänemark und Venedig hinwies, die ihn außerordentlich gut regulierten; direkte, indem er grade zu um weitere Belohnungen seiner Verdienste anhielt. Begreiflich, dass dies den Senat höchst unangenehm berührte. Riecke wurde beauftragt*), Caille dies zu erkennen zu geben und ihm vorzustellen, „dass er dergleichen Praetensionen anfänglich nicht gemacht, sondern erst nach von uns geschehener Einlassung damit hervorgetreten“ . Er sollte Caille offen erklären, dass der Friede mit Marokko in der Tat „dieser Stadt nicht von großem Nutzen sei, weil teils schwerlich ein direkter Handel zwischen hier und Marocco etabliert werden könne, und weil der ganze Nutzen darin bestünde, dass wir mit mehrerer Sicherheit unter eigener Flagge nach Lissabon und Cadiz fahren könnten“ . Was seine Geldforderungen beträfe, so habe er außer den bereits erhaltenen, bezw. ihm bestimmten ca. 1.000 Pesos nichts weiter zu gewärtigen; die 200 Pesos jährlich bot ihm der Senat nochmals an.


Caille hatte sich ferner anheischig gemacht, wie mit Marokko, so auch mit Tunis und Algier Verhandlungen zu vermitteln, ein Angebot, das der Senat ablehnte; als Caille es wiederholte, schrieb der Senat ihm direkt**), dass „une teile paix dans les conjonctures d'à présent nous paroit trop critique“ .
*) 1783 Juni 6.

**) 1783. Dez. 8.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken