Verkehr mit Marokko

Ein direkter Handelsverkehr Hamburgs mit Marokko hatte in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts bestanden*), hatte seitdem aber wohl ganz aufgehört; unter den Räubern von Sale und Saffi litt auch die hansestädtische Schifffahrt. Ein hamburgisches Mandat von 1750 spricht noch von Schiffen, die aus einem Hafen von Fez und Marokko abgesegelt seien und eventuell nach der Elbe kommen möchten**); das Mandat enthält aber ein Verbot, und positive Schlüsse aus ihm zu ziehen, ist bedenklich. Überhaupt lagen Handelsbeziehungen mit den Barbaresken den Hansestädten damals sehr fern; im Jahre 1752 hatte der Hamburger Rat sich entschieden gegen die Anschuldigung, als ob er durch seinen Vertrag mit Algier Handelsbeziehungen mit diesem Lande anknüpfen wollte, verwahrt

Im Jahre 1770 bestand kaum eine Erinnerung an einen direkten Handelsverkehr.


Dagegen bildete von Amsterdam aus die Fahrt nach Mogador einen nicht unwichtigen Schifffahrtszweig; in letzterem Hafen lagen, wie Lütkens aus einem Briefe mitteilen konnte, damals gleichzeitig 18 Schiffe in Ladung***). „Sollen nur wir in der Ferne müßige Zuschauer bleiben ? sollen nur wir die Hände in den Schoss legen und eine uns angebotene Gelegenheit gleichgültig von uns abweisen? oder aber ist es vernünftiger, uns zu beeifern, wenigstens einen Teil solcher Handlung an die Stadt zu ziehen, wozu wir eine soviel schmeichelhaftere Aussicht haben, als die meisten Sachen um ein Beträchtliches wohlfeiler von hier aus, wie von Amsterdam committiert werden können“ . In dieser Weise wandte sich Lütkens am 25. Juli an den Senat; man möge ihm gestatten, bat er, das Schiff entweder ohne Kanonen nach Marokko oder mit ganzer Ladung nach einem holländischen, französischen, portugiesischen oder spanischen Hafen zu expedieren; in letzterem Falle werde er dann die Ankunft in dem betreffenden Hafen später nach weisen. Doch forderte Lütkens mit Rücksicht auf den Schiffer die freie Wahl unter diesen beiden Alternativen.

*) Zeitschr. d. Ver. f. Hamb. Gesch. IX. 319,

**) Blanck, III. 1748.

***) Promemoria S. 12.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken