Verhandlung mit den Assecuradeuren

Auf alle diese Vorschläge konnte der Senat bei der damaligen Sachlage und im Hinblick auf seine Schritte bei den Mächten und in Frankfurt nicht eingehen. Doch lehnte er den auf direkte Verhandlungen hinzielenden Antrag der Kommerzdeputierten nicht durchaus ab, sondern erklärte ihnen, dass, wenn es später nötig sein werde, es ihm sehr lieb sein würde, wenn jene ihm „eine zuverlässige qualifizierte Person zur Absendung nach den Küsten des Mittelländischen Meeres und eventualiter nach den verschiedenen Raubstaaten zur vorsichtigen Einziehung behufiger Erkundigungen würden ausmitteln können*)“. Dies fasste die Kommerzdeputation sogleich sehr bereitwillig auf; sie versammelte am 5. Juli die Vorsteher der sämtlichen Assekuranzgesellschaften und legte ihnen die Lage der Sache dar: „Da abseiten unseres Staates noch keine öffentlichen Schritte, als die bis jetzt getanen, gemacht werden können, so ist das einzige noch übrige, dass abseiten des hamburgischen Commercii direct mit den Barbarischen Mächten unterhandelt werde. Wir haben die Hoffnung, dass, sobald diese Verhandlungen nur einen irgend günstigen Gang nehmen, Ampliss. Senatus diesen Unterhandlungen durch Seinen Beitritt gerne die gehörige Sanktion geben und sie zur öffentlichen Sache machen werde“.

Die beste und leichteste Art, diese Verhandlungen einzuleiten, und mit Erfolg durchzuführen, wäre „eine qualifizierte Person mit gehöriger ausgedehnter Vollmacht an die Küsten des Mittelländischen Meeres, Marseille, Livorno oder sonst einen Ort zu senden, um von da aus, schriftlich oder persönlich, in den Raubstaaten Algier, Tunis oder Tripolis etc. zu unserm Besten zu unterhandeln“. Als Ziel dieser „Unterhandlungen“ wurde betrachtet die Ermittelung: „um welchen Preis unsere Schiffe eine freye Fahrt bis ins Mittelländische Meer oder allenfalls nur, wenn Jenes wegen Dänemark und Schweden Schwierigkeit haben mögte, bis St. Uebes, erhalten können“.


Als geeignete Persönlichkeit schlugen die Kommerzdeputierten den Dr. Karl Sieveking, der später Ministerresident in St. Petersburg und 1820 Syndikus wurde, vor.

Zur Bestreitung der Kosten sollten sich sämtliche hamburgische Reeder zu einem Beitrag im Verhältnis der Lasten ihrer Schiffe, etwa 1—3 Mark per Last, vereinigen, ebenso die Assekuranz-Institute einen Beitrag leisten nach der Zahl der Aktien, etwa 10 Mark per Aktie, endlich auch die Privatassekuradeure einen angemessenen Beitrag zusteuern. Mit höchstens 60.000 Banco Mark glaubte die Kommerzdeputation die Praeliminar-Unkosten bestreiten zu können.

*) Senatsprotokoll 1817. Juni 16.





Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken