Tätigkeit Colquhouns

Unterdessen war Colquhoun in England sehr tätig. Letzteres verlangte, wie sich aus den vertraulichen Verhandlungen ergab, um Praecedenzfälle zu verhüten, eine, wenn auch nur nominelle Kompensation; als solche wurde die Übernahme des Helgoländer Leuchtturms, den vor 1806 Hamburg und seit 1807 England unterhielt, vorgeschlagen. Auf die Ersparung dieser allerdings für England geringen Ausgabe war im Parlament schon mehrfach gedrungen worden.*) Im November machte Lord Aberdeen Colquhoun die günstige Bemerkung, „he considered the business a very legitimate object for the British interposition.“**)

Nun verfasste Colquhoun eine umfangreiche Denkschrift, die er aber, ehe sie an die englische Regierung abging, an die Städte schickte. Colquhoun legte hier dar, wie England wenig oder gar keinen Nachteil, sondern vielmehr Nutzen aus einer Ausdehnung der hansischen Schifffahrt ziehen würde. Den Engländern könnten die Hansestädte nie Abbruch tun, sondern höchstens den weit gefährlicheren Konkurrenten Großbritanniens, den Amerikanern und Dänen; bei den engen Handelsbeziehungen Englands mit den Städten sei jeder Handelsgewinn für diese auch einer für England.


Nicht Alles in dieser Schrift war unbedenklich und richtig***), Alles aber darauf berechnet, das Eintreten für die Hansestädte England möglichst empfehlenswert hinzustellen.

Es bedurfte nun noch der offiziellen Schritte bei England, die mit der Übergabe dieser Denkschrift einzuleiten waren.

*) Amsinck an Gütschow 20. Okt. 1828.

**) Amsinck an Gütschow 13. Dezemb. 1828.

***) Einige Bedenken erhob Gütschow in einem Brief an Amsinck v. 20 Dezemb.




Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken