Publikation des Vertrags. Pässe

Nachdem Ende August die Nachricht eingetroffen war, dass der Dey den Frieden bestätigt habe, konnte letzterer in Hamburg publiziert werden; schon Anfang Juni hatte die Börse den Wunsch nach baldiger Veröffentlichung kundgegeben. Nun erfolgte am 15. September die Publikation.

Dem König von Frankreich wurde vom Senat für seine Unterstützung gedankt und er gebeten, „der Republique Algiers zu verstehen zu geben, dass dieser geschlossene Friede Sr. Majestät in Ansehung des unter uns roulierenden großen Commercil angenehm wäre.“


Nur eine wichtige Frage, die der Vertrag mit sich brachte, war noch zu regeln; nämlich die Seepässe und Signale, deren sich die hamburgischen in jenen Gewässern verkehrenden Schiffer von nun an zu bedienen hatten.

Der Senat hielt es für unumgänglich notwendig, dass alle hamburgischen Schiffer, die außerhalb des Kanals fuhren, verbunden sein müssten, sich mit algerischen Seepässen von Hamburg aus zu versehen. Es war dies besonders deshalb erwünscht, weil sonst der so teuer erkaufte Frieden durch unvermutete Vorfälle leicht in Frage gestellt werden konnte.

Die zwischen dem Senat und den Kommerzdeputierten in dieser Sache obschwebende Meinungsverschiedenheit darüber, wer die Pässe auszustellen hätte und wer ihrer überhaupt nur teilhaftig werden dürfte, wurde durch gegenseitiges Entgegenkommen aus der Welt geschafft; am 15. September konnte der Senat die „Verordnung, die algerischen Seepässe betreffend“ *) veröffentlichen.

[i]*) Gedruckt bei Gaedechens a. a. O. S. 51 ff. [/]


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken