Plan von Andreas Holm

Im Jahre 1725 wurde verfügt, dass die Admiralität ,,zur Lösung derjenigen, welche mit gar nicht armierten und zu keiner Defension eingerichteten Schiffen gingen und vom Türken gefangen würden, nichts hergeben würde.“*) Es ist dies der einzige Fall, wo die Sklavenlösung mit der Montierung der Schiffe in Verbindung gebracht wird. Ob jene Anordnung sehr strenge durchgeführt worden ist, erscheint zweifelhaft. Unmontierte Schiffe kamen in jener Fahrt vor**).

Nur ein Plan einer gründlichen Reform der Kasse liegt vor. Im Jahre 1745 übergab Andreas Holm***) einen Entwurf „zur Verbesserung der hiesigen Sklaven-Cassa“; er enthält im wesentlichen folgendes :


Das allgemeine Einschreiben in die Sklavenkasse fällt weg; wer schon in der Stück — von Achten — Kasse eingeschrieben ist, hat nicht die Verpflichtung, in erstere zu steuern. Sonst sollte aber jeder Seemann jeder Rangesstufe, Hamburger oder fremder, wenn er unter hamburgischer Flagge fuhr, der Sklavenkasse seinen Beitrag leisten. Und zwar sollte dieser für die Fahrt nach der Ostsee, Schweden, Dänemark, Norwegen, Russland, Grönland, Großbritannien, Holland, bis Ouessant je ein — und ausgehend von jeder Mark ¼ ß sein; für die Fahrt jenseits Ouessant bis auf die Höhe von Cap Finisterre ½ ß; und endlich für die Fahrt jenseits Cap Finisterre bis ins Mittelländische Meer einer-, die Kanarischen Inseln andererseits 1 ß. Auch wurde anheimgestellt, ob nicht auch die Amsterdamer und Bremer Börtfahrer, die bisher ganz frei gewesen waren, mit einer Beisteuer zu belasten wären. Überhaupt aber sollte die Abgabe von der Heuer zur Hälfte von den Reedern und zur andern Hälfte von den Schiffsleuten getragen werden. Mit kurzen Worten lässt sich dieses Projekt folgendermaßen kennzeichnen: Ausdehnung der Beitragspflicht auf die gesamte hamburgische See-Schifffahrt; größere Abstufung der Beiträge der westlichen Fahrt; stärkere Belastung der Reeder zu Gunsten der Seeleute.

Die Admiralität trat diesem Plan in seinen Hauptzügen bei****).

*) Blanck, Mandatensamml. IL 1058.

**) meine Konvoyschifffahrt S. 153.

***) Er war als alter Schiffskapitän Mitglied des Konvoycollegs. Der Entwurf im H. St. Arch. Auch der Schiffer Richter hat einen Entwurf übergeben (Admir. Prot. 1745. Oktob. 28); er ist nicht bei den Akten, scheint sich nicht wesentlich von dem Holm 'sehen unterschieden zu haben.

****) 1745. Okt. 28.




Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken