Neue Instruktion für Klefeker
Nachdem dann aber etwa am 20. April Carvajal Klefeker nochmals erklärte, dass der König auf der Aufhebung des Vertrags bestehe und eventuell hierüber eine besondere Bescheinigung haben müsse, sandte Mitte Mai der Senat, dem Klefeker dies mitgeteilt hatte, diesem eine Instruktion folgenden Inhalts:*)
Er möge sorgfältig dafür sorgen, dass bei Unterzeichnung der Akte nur des jetzigen algerischen Friedens erwähnt werde; dass also Hamburg den mit Algier 1751 geschlossenen Frieden völlig wiederum aufhebe. Sollte aber der König darauf bestehen, „dass wir für uns und unsere Nachkommen im Regimente bändigst und heiligst versichern, wasgestalt wir nun und nimmermehr weder direkte noch indirekte irgend einige Krieges-Rüstung und was dazu gehöret, an die Algierer liefern noch liefern lassen, noch den besagten Algierern jemals einen freien Zutritt zu unsern Häfen verstatten wollen“ , so solle er diese Bedingung, wenn es absolut anders nicht ginge („bei höchst dringender Not“ ) annehmen. Es ergibt sich hieraus, dass Spanien wirklich eine Bedingung gemacht oder in Aussicht gestellt hat, die Hamburg zu seinem Vasallenstaat gemacht hätte; es wäre die Aufrechterlegung dieser Bedingung eine Demütigung gewesen, wie sie sonst die Stadt von ihren ärgsten Feinden kaum erfahren hat, eine viel größere Demütigung allerdings für das Heilige Römische Reich, dessen Ohnmacht durch diese Erniedrigung eines seiner Glieder grell beleuchtet worden wäre. Und wenn der hamburgische Senat sich einer solchen Bedingung gefügt hätte, so dürfte man es ihm nicht so sehr zum Vorwurf machen. Hatte die Stadt Hamburg, deren Lebensnerv — Handel und Schifffahrt — in Gefahr stand abgeschnitten zu werden, den Beruf, sich wegen einer Bestimmung, die ihre völkerrechtliche Freiheit allerdings arg beschränkte, praktisch aber von nicht übermäßig großer Bedeutung war, hatte die Stadt Hamburg den Beruf sich deshalb materiell dem Todesstoss auszusetzen? Niemand hätte dem Senat für dieses Opfer gedankt und die Wenigsten es verstanden. Mir scheint auch nicht, dass Nationalitäts- oder Vaterlandsgefühl jene Bedingung dem Senat so schwer gemacht hat, sondern dass es lediglich das Bedenken gewesen ist, den Nachkommen das Erbteil einer derartig bindenden Verpflichtung zu hinterlassen, wie auch die Befürchtung, es möchte aus diesem Vorgang ein Praejudiz abgeleitet werden, das für die staats- und völkerrechtliche Unabhängigkeit der Stadt verhängnisvoll sein konnte.
Doch ist der Stadt diese Schmach erspart geblieben.
Außerdem wurde Klefeker noch beauftragt, den Kauf algerischer Seepässe dem spanischen Hofe „als die unschuldigste und eine der Krone Spanien selber in Krieges-Zeiten sehr vorteilhafte Sache anzupreisen“ . Man sieht: die Hamburger richteten sich schon darauf ein, wie sie ohne einen formellen Frieden diese Schifffahrt betreiben könnten.
*) Admir. Prot. 1752. Mai 16; Buys 30. Mai; v. d. Lith 10. Juni.
Er möge sorgfältig dafür sorgen, dass bei Unterzeichnung der Akte nur des jetzigen algerischen Friedens erwähnt werde; dass also Hamburg den mit Algier 1751 geschlossenen Frieden völlig wiederum aufhebe. Sollte aber der König darauf bestehen, „dass wir für uns und unsere Nachkommen im Regimente bändigst und heiligst versichern, wasgestalt wir nun und nimmermehr weder direkte noch indirekte irgend einige Krieges-Rüstung und was dazu gehöret, an die Algierer liefern noch liefern lassen, noch den besagten Algierern jemals einen freien Zutritt zu unsern Häfen verstatten wollen“ , so solle er diese Bedingung, wenn es absolut anders nicht ginge („bei höchst dringender Not“ ) annehmen. Es ergibt sich hieraus, dass Spanien wirklich eine Bedingung gemacht oder in Aussicht gestellt hat, die Hamburg zu seinem Vasallenstaat gemacht hätte; es wäre die Aufrechterlegung dieser Bedingung eine Demütigung gewesen, wie sie sonst die Stadt von ihren ärgsten Feinden kaum erfahren hat, eine viel größere Demütigung allerdings für das Heilige Römische Reich, dessen Ohnmacht durch diese Erniedrigung eines seiner Glieder grell beleuchtet worden wäre. Und wenn der hamburgische Senat sich einer solchen Bedingung gefügt hätte, so dürfte man es ihm nicht so sehr zum Vorwurf machen. Hatte die Stadt Hamburg, deren Lebensnerv — Handel und Schifffahrt — in Gefahr stand abgeschnitten zu werden, den Beruf, sich wegen einer Bestimmung, die ihre völkerrechtliche Freiheit allerdings arg beschränkte, praktisch aber von nicht übermäßig großer Bedeutung war, hatte die Stadt Hamburg den Beruf sich deshalb materiell dem Todesstoss auszusetzen? Niemand hätte dem Senat für dieses Opfer gedankt und die Wenigsten es verstanden. Mir scheint auch nicht, dass Nationalitäts- oder Vaterlandsgefühl jene Bedingung dem Senat so schwer gemacht hat, sondern dass es lediglich das Bedenken gewesen ist, den Nachkommen das Erbteil einer derartig bindenden Verpflichtung zu hinterlassen, wie auch die Befürchtung, es möchte aus diesem Vorgang ein Praejudiz abgeleitet werden, das für die staats- und völkerrechtliche Unabhängigkeit der Stadt verhängnisvoll sein konnte.
Doch ist der Stadt diese Schmach erspart geblieben.
Außerdem wurde Klefeker noch beauftragt, den Kauf algerischer Seepässe dem spanischen Hofe „als die unschuldigste und eine der Krone Spanien selber in Krieges-Zeiten sehr vorteilhafte Sache anzupreisen“ . Man sieht: die Hamburger richteten sich schon darauf ein, wie sie ohne einen formellen Frieden diese Schifffahrt betreiben könnten.
*) Admir. Prot. 1752. Mai 16; Buys 30. Mai; v. d. Lith 10. Juni.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken