Neue Anregung zu Verhandlungen

Bald darauf gab die Frage der Neuordnung des hamburgischen Konsulatswesens Veranlassung zu einem Meinungsaustausch zwischen dem Senat und den Kommerzdeputierten auch über die Barbareskenfrage.

Zu den hamburgischen Konsulaten gehörte auch das zu Tanger, das der Sohn des oft erwähnten Colaço*) inne hatte. Die Existenz dieses Konsulats, dessen Inhaber von Hamburg eine Jahresvergütung von 200 Pesos erhielt, stand im engen Zusammenhang mit dem Verhältnis Hamburgs zu Marokko. Als deshalb die Beibehaltung dieses Konsulats zur Sprache kam, wurde auch der Anknüpfung von Verhandlungen mit Marokko gedacht. Die Kommerzdeputierten antworteten am 1. März 1816 dem Senat auf seine Anfrage:


Die Schwierigkeiten einer Unterhandlung mit Marokko seien unleugbar. Es sei aber der jetzige Zeitpunkt sehr günstig. Die Barbaresken seien jetzt mit allen Seemächten im Frieden und nichts hindere sie mehr, im Atlantischen Ozean auf hanseatische Schiffe zu kreuzen. Diese würden somit die Fahrt nach Portugal usw. bald ganz aufgeben müssen, und, bei der Unmöglichkeit, bloß von der Zwischenfahrt nach England und einigen nordischen Plätzen zu bestehen, vielleicht ganz aus der Fahrt kommen. Eben dieser Friedensstand mit den Seemächten würde aber die Barbaresken um 80 geneigter zu einem Frieden mit den Hansestädten machen; denn, da die Schifffahrt der letzteren dahin bald aufhören würde und sie sich anderer Flaggen würden bedienen müssen, so würden jene lieber etwas von den Hansestädten nehmen als später gar nichts. Allerdings werde die Verhandlung erschwert dadurch, dass man sie nicht mit allen Staaten auf einmal führen könne; man dürfe aber auch nicht durch Korrespondenz verhandeln, sondern müsse einen gewandten und zuverlässigen Mann dahin schicken; nur auf diese Weise sei früher ein Friede mit Algier zustande gekommen. Die Kosten der Unterhandlung seien aus der Sklavenkasse, die des Jahrestributs aus einem massigen Lastgelde zu bestreiten.

Grade hinsichtlich der Kosten aber, einer Frage, über die die Kommerzdeputierten ziemlich schnell hinwegglitten, hatte der Senat grosse Bedenken; zunächst müsste, meinte er, diese Frage ganz klar gestellt werden.

*) Vgl. oben 8. 124.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken