Misstrauen Bremens und Lübecks

In Lübeck und Bremen betrachtete man die hamburgische Aktion mit einigem Misstrauen; beide Städte waren gegen Vertragsverhandlungen. „Die dermalige Spannung verschiedener Höfe unter sich, die doch eigentlich in einem Dritten, darin nämlich übereinkommen, dass sie auf jede Vergrößerung des Handels und Ausbreitung der Schiffart der Städte, besonders wenn diese künftig auf bisher wohl nicht befahrene Gewässer sich erstreckte, sollten äußerst eifersüchtig sich zeigen, schien hier die grösseste Behutsamkeit anzuraten, und diese ein mehreres, besonders Kostbarkeit des Erwerbes und Unsicherheit der Dauer, entfernte jeden Gedanken, einen Frieden mit Marokko zu unterhandeln.“ So schrieb am 30. Mai 1799 Syndikus von Eelking an den lübischen Senator Rodde.

Und dass Hamburg solche Verhandlungen plante, ersah man aus einem Briefe Stöcquelers an Eelking vom 22. März, in dem ersterer mitteilte, er habe von Hamburg Auftrag, einen Frieden mit Marokko zu unterhandeln.*) Obwohl man nun in Bremen wie in Lübeck glaubte, dass Stöcqueler einen ihm von Hamburg erteilten Auftrag entweder missverstanden oder überschritten habe, wurde doch für richtig gehalten, Stöcqueler vor solchen Schritten für diese beiden Städte zu warnen. Darauf schrieb letzterer, der diese Mahnung persönlich sehr empfindlich aufnahm, an Eelking:**) er könne nun nicht anders denken, ais dass Bremen auf jede Schifffahrt mit Portugal verzichte, „car sans une paix avec les Marocquins la navigation est très-hazardeuse.“ Dem Misstrauen, das in Lübeck und Bremen gegen Verhandlungen bestand, die weiter führen könnten als sie beabsichtigten, lag namentlich auch der Umstand zu Grunde, dass die unentgeltliche Freilassung der Schiffe ziemlich rätselhaft schien; hinter dieser marokkanischen Großmut witterte man Unrat und fürchtete, dass sie auf der Voraussetzung beruhe, dass eine Verhandlung zu einem Frieden führen werde, überdies hatte man Hamburg in Verdacht, dass es vor diesen letzten feindlichen Handlungen Marokkos mit diesem in einer Art von freundschaftlichem Verhältnis, das den Schwesterstädten unbekannt geblieben, gestanden habe.***)


*) v. Eelking an Rodde. 1799. Mai 30.

**) 20. Juni 1799.

***) Relation der Deputation des brem. Ältesten-Coll. 27. Aug. 1799 (Brem. H. K.). Bremer Senat an Hamb. Senat 12. Sept. 1799.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken