Lübeck und Bremen

Nach Empfang dieser Mitteilungen drängte der Hamburger Senat die beiden Schwesterstädte zur endgültigen Entscheidung,*) indem er erklärte, dass, wenn diese nicht binnen vierzehn Tagen erfolgt sei, er für Hamburg allein unterhandeln werde. Hamburg war bereit, die Hälfte aller Kosten zu tragen, hielt es auch für billig, dass Bremen und Hamburg das erste Geschenk von 20.000 Piastern allein aufbrächten, da es zugleich als eine Gratifikation für die Lösung der 1798 genommenen und ohne Lösegeld freigegebenen Schiffe anzusehen sei.

Der Lübecker Senat suchte nun seinerseits die Sache möglichst zu beschleunigen. Senator Rodde**) beklagte lebhaft, dass die lübische Verfassung „die Behandlung von Gegenständen der Art, wie die marokkanische Angelegenheit, unglaublich erschwert;“ der Senat meinte, Lübeck könne sich dem Beitritt zu dieser Sache nicht länger entziehen, und machte Anfang April den bürgerlichen Kollegien eine Eröffnung in diesem Sinne; letztere verwiesen jedoch auf ihren früheren Beschluss und lehnten die Bewilligung eines Kostenbeitrages vorläufig ab.


In Bremen hatte sich das Ältesten-Kollegium der Kaufmannschaft nach eingehender Beratung für Verhandlungen mit Marokko ausgesprochen. So gern man hier mit Hamburg gemeinsam gegangen wäre, so hielt man dies jetzt doch nicht mehr für möglich; da Hamburg sich abgesondert, müsse Bremen seinen eigenen Weg gehen. Selbstverständlich durfte es der Stadt aber möglichst wenig kosten; deshalb sollte in der Verhandlung die bremischportugiesische Schifffahrt als nur sehr geringfügig geschildert werden. Kaum zehn bremische Schiffe kämen jährlich nach portugiesischen Häfen; nach Spanien hatte Bremen keine Handlung unter eigener Flagge. Überhaupt aber sollte die bremische Handlung als nur etwa den zehnten Teil derjenigen Hamburgs ausmachend hingestellt werden.***)

Der Bremer Senat wollte aber zunächst über die Aufbringung der Kosten im Klaren sein. Zwischen dem Senat dem Kaufmannskonvent und den Altesten wurde nun hin und her verhandelt. Schließlich kam die Sache am 30. April vor den Bürgerkonvent; auch mit diesem konnte sich der Senat über den Modus, wie die Mittel aufzubringen, nicht einigen. Darauf erklärte der Senat, er müsse nun aut die ,,Ihm ohnehin bedenkliche Sache“ verzichten; und in diesem Sinne, also ablehnend, schrieb er am 10. Mai nach Hamburg.

*) Hamb. Senat an Lüb. Senat 1802. April 1.

**) An Sieveking 1802. April 6.

***) Relation vom 15. Februai1802 (Br. H. K. Arch.).



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken