Lossagung von Caille

Nun wurde sogleich sowohl an La Flotte wie an Riecke geschrieben*); ersterer sollte Caille erklären, dass, auch wenn er sich noch im Besitz von soviel Einfluss in Marokko glaube, um seine Versprechungen erfüllen zu können, er doch Alles in dem augenblicklichen Stande lassen solle: Riecke sollte sich, wenn er mit Caille nichts mehr auszurichten glaube, von ihm losmachen, ihn eventuell mit Geld unterstützen, doch sich nicht mit ihm verfeinden.

Über Caille war man ja nun im Klaren, man wurde es noch mehr, als bald darauf de la Flotte berichtete, dass nach einer Meldung aus Marseille der Kaiser von Marokko den Konsulats-Pavillon von des Caille Haus habe entfernen lassen, und als Riecke berichtete, dass jener auf ihn Wechsel zöge. Selbstverständlich befahl nun der Senat den Abbruch aller Beziehungen mit Caille. Schon im November 1785 heißt es in einem Konferenzprotokoll, dass sich in seiner Person immer mehr „die Qualität eines Avantürier“ verriete.**)


So hatte denn diese Episode, die mit dem Namen Cailles auf das Engste verbunden ist, ein Ende erreicht. Es wird kaum der Rechtfertigung bedürfen, dass wir diese Affaire so eingehend geschildert haben; es ist nicht geschehen, um Cailles Persönlichkeit, die allerdings wenig Interesse bietet, zu beleuchten, sondern lediglich der Sache wegen, die er vertrat. Er war nicht von vornherein ein Abenteurer oder gar Schwindler; er hatte den Kaiser von Marokko hinter sich und stützte sich auf dessen Autorität. Mehrere europäische Höfe haben längere Zeit ernsthaft mit ihm unterhandelt; Preussen verlieh ihm einen Vertrauensposten. Alles dieses zwingt uns, diesem Manne, namentlich aber den durch ihn vermittelten Geschäften und durch ihn geschaffenen Verhältnissen unsere Beachtung zu schenken.

*) Beide Briefe vom 27. Jan. 1786.

**) Caille belästigte die preussische Regierung noch längere Zeit mit Unterstützungsgesuchen, erhielt im Jahre 1789 2.000 Livres ausbezahlt. Im Jahre 1794 wurde er aus den Niederlanden ausgewiesen. Sein Konsulatspatent scheint man ihm erst abgefordert zu haben, als er sich in Utrecht in preussischer Konsulatsuniform zeigte. (Berl. Geh. St A.). An Hamburg stellte Caille im Jahre 1791 eine Forderung von 45.700 Livres; der französische Resident Bourgoing meinte, man solle C. mit 3.000 M. zufrieden stellen. Die Kommerzdeputierten wollten sich aber trotz dringender Mahnungen des Syndicus Doormann auf eine solche Zahlung nicht einlassen, sondern verwiesen den Syndicus an die Admiralität. (Prot. Dep. Com. 1791. Aug. 6; 1792. Juli 27).



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken