Lauheit des Bundestags

In der Bundesversammlung traf die Action der Hansestädte, wie man gar bald merkte, auf nicht mehr als ein beschauliches Wohlwollen. Als im November 1817 über Holland die Nachricht kam, dass eine von der Pest angesteckte algerische Flotte ausgelaufen sei, um auf preussische Schiffe zu kreuzen, benutzte Smidt die Sitzung des Bundestages am 27. November, um eine vertrauliche Diskussion über die Barbareskenfrage zu eröffnen, von der die ganze Sitzung ausgefüllt würde.*) Da versicherte der niederländische Gesandte v. Gagern: sein Hof sei sehr tätig in dieser Sache und hoffe von den gegenwärtigen Verhandlungen ein günstiges Resultat; sollte das nicht der Fall sein, so werde er zum Beitritt zu dem Vertrag mit Spanien auffordern. Im übrigen tadelte Gagern, dass die Engländer die Sache der Abschaffung des Neger Sklavenhandels mit der der Unterdrückung der Barbaresken in eine die Sache eben nicht fördernde Verbindung gebracht hätten. Worauf der hannoversche Gesandte v. Martens entgegnete: „es sey nun einmal Ton, auf die Engländer zu schelten, während diejenigen, die Seehandel treiben wollten, doch besser täten, dem Beispiel der Engländer zu folgen, sich anzustrengen, Kriegsschiffe auszurüsten und ihren Flaggen Respekt zu schaffen;“ es seien ja noch nicht 100 Jahre her, dass die Hansestädte ihre Handelsschiffe durch eigene bewaffnete Fahrzeuge gegen die Barbaresken hätten konvoyren lassen, und sie könnten das auch jetzt wieder tun, da sie seitdem doch nicht schwächer geworden wären. „Sie hätten es aber ihrer Konvenienz [Übereinkunft] nicht gemäss gefunden und ihre Kriegsschiffe verfaulen lassen.“

Smidt, der selbst in dieser Sitzung einen längeren, ausführlich die Sachlage darstellenden Vortrag hielt, entnahm aus den Äußerungen des preussischen, österreichischen und hannoverschen Vertreters nur zu deutlich, „welche Furcht man hat, Verhältnisse zu berühren, welche die großen europäischen Mächte nun einmal ihrer besondern Curatel[Vormundschaft] unterworfen zu haben meinen“ .Lieber die von Hannover angeregte Konvoyfrage enthielt er sich der Meinungsäußerung. Nach einer aktenmäßigen Mitteilung**) hat Smidt in dem fortdauernd bestehenden förmlichen Kriegsstande der Barbaresken gegen mehrere deutsche Bundesstaaten sogar den casum foederis geltend gemacht.


Alles das nützte aber nichts; auch nicht die Vorlesung eines gemeinsam von Smidt und dem Grafen v. Eyben verfassten Aufsatzes über die. Barbareskensache ***). Der hamburgische Gesandte Syndikus Gries schrieb deshalb am 7. Dezember nach Hamburg: „Soviel scheint mir gewiss, dass durch den Bund nichts Ernsthaftes zu bewirken sein wird, wenn nicht bestimmte Anträge zur allgemeinen Teilnahme an den Maßregeln gegen die Barbaresken gemacht werden können“.

*) Bericht Smidts über diese „vertrauliche Sitzung“ in den hans. Archiven.

** Prot, der Hamb. Oberalten 1817. Doz. 8.

***) Vertraul. Sitzung vom 15. Dez., offene vom 22. Dez. 1817 (Bericht von Gries vom 17. Dez. 1817).



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken